Andante schrieb:Nein, da sind wir uns gar nicht einig.
Das ist merkwürdig, widerspricht doch keine einzige deiner folgenden Ausführungen diesem Satz.
Stattdessen arbeitest du dich nun ellenlang an einem Strohmann ab, so als hätte ich gesagt "Antisemitismus kann gar nicht illegal sein" und möchtest mir nun das Gegenteil beweisen.
Dabei redest du selbst ausschließlich von "
kann", während keiner der aufgezählten Straftatbestände "Antisemitismus" heißt.
Dann
kann auch
nicht, nicht wahr?
Meine Frage, wer Letzteres dann recherchiert und dokumentiert kannst du aber offensichtlich nicht beantworten.
Andante schrieb:Richtig an deiner Äußerung, dass Antisemitismus „nicht illegal“ ist, ist allenfalls, dass im stillen Kämmerlein bzw. nur im Kopf ausgeübter Antisemitismus nicht illegal (= strafbar) ist. Aber sobald er sich nach außen durch irgendwelche Aktionen manifestiert, kann er sehr wohl illegal sein.
Ja, weiterhin "
kann". Womöglich ist es strafbar - natürlich nur in diesem Kontext - "Palestine will be free blabla" auf der Strasse zu skandieren - was ich in der Absolutheit, wie Herr Fischer das postuliert, ganz, ganz, ganz vehement zu bezweifeln wage - aber die gegenwärtige Version der Ritualmordlegende auf Telegram verbreiten und dabei ordentlich zu heulen, wird auch weiterhin drin sein.
Du fokussierst dich vollends auf diese stattfindenden Ausschreitungen, wenn es aber lediglich illegal ist, auf der Strasse das Abschlachten von 1000en jüdischen Menschen zu feiern, dann ist das immense Spektrum, in dem sich Antisemitismus tagtäglich manifestiert und auch schon vorher manifestiert hat, nicht gerade abgedeckt.
Andante schrieb:Ich bleibe dabei: Laut Art. 16 GG ist ein Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gegen den Willen des Betroffenen nicht möglich.
Du kannst gern dabei bleiben, es ist halt nicht richtig
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16.html(1) Die Staatsangehörigkeit geht verloren
1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
3. durch Verzicht (§ 26),
4. durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),
5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates oder durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 28),
6. durch Erklärung (§ 29) oder
7. durch Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes (§ 35).
[...]
(1) Ein Deutscher, der
1. auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne eine Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung oder der von ihm bezeichneten Stelle in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, eintritt oder
2. sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt, verliert die deutsche Staatsangehörigkeit, es sei denn, er würde sonst staatenlos.
(2) Der Verlust nach Absatz 1 tritt nicht ein,
1. wenn der Deutsche noch minderjährig ist oder,
2. im Falle des Absatzes 1 Nummer 1, wenn der Deutsche auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages zum Eintritt in die Streitkräfte oder in den bewaffneten Verband berechtigt ist.
(3) Der Verlust ist im Falle des Absatzes 1 Nummer 2 nach § 30 Absatz 1 Satz 3 von Amts wegen festzustellen. Die Feststellung trifft bei gewöhnlichem Aufenthalt des Betroffenen im Inland die oberste Landesbehörde oder die von ihr nach Landesrecht bestimmte Behörde. Befindet sich der Betroffene noch im Ausland, findet gegen die Verlustfeststellung kein Widerspruch statt; die Klage hat keine aufschiebende Wirkung.
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.htmlAndante schrieb:Nö. Aber deren sowie die Ausführungen anderer kompetenter Stellen können sehr wohl Entscheidungshilfen für Behörden und auch Gerichte sein.
Ich habe dir anhand eines Bsp deren Standing in der Causa zu erläutern versucht, aber du kannst auch hier gerne dabei bleiben, das sowas in irgendeiner Form durchgesetzt würde.
Andante schrieb:Um das Thema „legaler“ versus „illegaler“ Antisemitismus abzuschließen,
Du hast das Thema nicht abgeschlossen und hier auch keinerlei "finale Fakten" auf den Tisch gelegt.