juvenilea
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Ist Antisemitismus wieder "in"?
20.10.2023 um 14:57Rein rechtlich kann man schon eine Art Test verlangen, das ist nicht das Problem.
Wobei ich eher bezweifle, dass dann nicht einfach die gewünschten Antworten erlernt werden könnten.
Und den Test so gestalten, dass generell immer die Hälfte durchfliegt, kann ja nicht das Ziel sein.
Zwei Probleme hätten wir aber damit nicht aus der Welt und das werden wir auch so nicht schaffen:
-Die erste Generation hat den Test bestanden, ist eingebürgert, die dritte oder vierte Generation würde es angenommen offensichtlich nicht bestehen, oder werden danach zu "Bilderbuch-Antisemiten" so kann man nicht mehr im Nachhinein die Staatsbürgerschaft wegnehmen.
- Eidesstattliche Erklärung wird abgegeben und dann nach der Anerkennung und Annahme, genauer gesagt nach Ablauf von 5 Jahren, kommt raus, dass er oder sie ein "Bilderbuch-Antisemit" war. Auch in so einem Fall kann man die Staatsbürgerschaft nicht mehr aberkennen.
Der Grund ist ganz einfach: Artikel 16 GG.
Ich kann nur davor warnen, an der Aberkennung weiter herumzuschrauben, es sei denn man will in 80 Jahren in D. eine Anzahl an Staatsbürgern von 10 Millionen und 60 Millionen Staatenlose.
Die Option durch Aberkennung alle ungewünschten Elemente loszuwerden, hat meines Erachtens meist immer nur dafür gesorgt, dass ganz am Ende die Staatsbürgerschaft unerwünscht wurde.
Darüber hinaus, müsste man "Antisemitisch" rechtlich konform definieren.
Wobei ich eher bezweifle, dass dann nicht einfach die gewünschten Antworten erlernt werden könnten.
Und den Test so gestalten, dass generell immer die Hälfte durchfliegt, kann ja nicht das Ziel sein.
Zwei Probleme hätten wir aber damit nicht aus der Welt und das werden wir auch so nicht schaffen:
-Die erste Generation hat den Test bestanden, ist eingebürgert, die dritte oder vierte Generation würde es angenommen offensichtlich nicht bestehen, oder werden danach zu "Bilderbuch-Antisemiten" so kann man nicht mehr im Nachhinein die Staatsbürgerschaft wegnehmen.
- Eidesstattliche Erklärung wird abgegeben und dann nach der Anerkennung und Annahme, genauer gesagt nach Ablauf von 5 Jahren, kommt raus, dass er oder sie ein "Bilderbuch-Antisemit" war. Auch in so einem Fall kann man die Staatsbürgerschaft nicht mehr aberkennen.
Der Grund ist ganz einfach: Artikel 16 GG.
Ich kann nur davor warnen, an der Aberkennung weiter herumzuschrauben, es sei denn man will in 80 Jahren in D. eine Anzahl an Staatsbürgern von 10 Millionen und 60 Millionen Staatenlose.
Die Option durch Aberkennung alle ungewünschten Elemente loszuwerden, hat meines Erachtens meist immer nur dafür gesorgt, dass ganz am Ende die Staatsbürgerschaft unerwünscht wurde.
Darüber hinaus, müsste man "Antisemitisch" rechtlich konform definieren.