Polizeigewalt in Deutschland
23.09.2020 um 20:08Tanne schrieb:Ich möchte nochmal wiederholen, dass es es eine Falschauslegung ist:Es fällt mir schwer, mir ein Szenario vorzustellen, in dem Gewaltanwendung gegen Polizei, die eine Maßnahme ausführt, durch Notwehr gerechtfertigt ist. Wenn z.B. eine Person durch Irrtum fälschlicherweise verhaftet wird (sagen wir mal, in der Tür geirrt, echte Zielperson verzogen) ist es doch zielführender, die Maßnahme minimal über sich ergehen zu lassen und sich dann sobald als möglich (d.h. sofort) durch Vorlegen eines Ausweises zu "befreien" als eine Klopperei anzufangen.
Man könne bei "vermeintlichen", "ansichtsweisen" oder "angenommenen" Fehlverhalten seitens der Polizei gegen eben solche "physisch" vorzugehen. Da wird man immer das Nachsehen haben.
Es fängt schon damit an, dass mir abseits der "Falschverhaftung" nicht allzuviele Maßnahmen der Polizei einfallen, die überhaupt geeignet sind, sich grundsätzlich als gegenwärtigen Angriff zu qualifizieren, Bußgelder etc. können grundsätzlich nicht darunter fallen, Platzverweise usw. sind kein "Angriff" im Sinne des Gesetzes, unmittlebare Zwangsmaßnahmen sind durch mildere Mittel abzuwenden (aka. aufgeben, durchatmen, sich erklären), und dann wird es schon dünn.