Ray. schrieb:Sehe ich anders. Wenn es einen Grund dafür gibt hart durchzugreifen mag das ja ok sein aber nicht nur weil man den Beamten in einem Brennpunkt über den Weg läuft. So ein hart durchgreifen kann schließlich sehr tief in die Persönlichkeit eingreifen.
Im Bezug auf entsprechende Situationen ist es leider durchaus/mitunter notwendig (hart durchzugreifen), so wie du es ja auch anerkennst.
Es gibt immer wieder Situationen, gerade in Brennpunkten oder bei Demonstrationen, wo es erforderlich ist, nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für die umstehenden Personen.
Dass dabei "tief" in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, da würde ich gerne wissen, was du darunter verstehst?
Im Sinne der Gesetzgebung.
Optimist schrieb:Was bedeutet BVG?
Das ist die Bus, Tram und U-Bahn Verkehrsgesellschaft in Berlin.
Optimist schrieb:Was ich immer nicht verstehe, wieso Rettungskräfte angegangen werden! Die repräsentieren nicht den Staatsappaat oder die Staatsgewalt., also dürften die doch kein Hassobjekt sein?
Ich weiß nicht was da falsch läuft, aber ich weiß, dass es es zu solch abstrusen Verhaltensweisen kommt, nicht zu wenig.
Und nicht nur in Berlin.
Optimist schrieb:Oder auch so: Weil Polizei die Staatsgewalt verkörpert und man den Staat hasst... da bräuchte Polizei nicht mal gewalttätig sein, man hasst sie trotzdem?
Da die Polizei in Deutschland (und natürlich auch in anderen Ländern) die Exekutive darstellen, ist es nicht verwunderlich dass sich polizeiliche Institutionen im Schussfeld befinden. Bei Rettungskräften und anderen Ersthelfern hat es wie du richtig schreibst, zugenommen. Wir sehen diese Entwicklung bereits seit "einigen" Jahren, also weit vor der Pandemie. Die Ursache dafür ist noch immer nicht ganz klar, wir haben sehr viele einzelne Faktoren, die für sich genommen nicht dafür verantwortlich gemacht werden können. Vielmehr deutet es auf gesellschaftliche Teilung hin, zu immer mehr Grüppchen, die sich hier und da mal für eine gemeinsame Sache zusammen tuen, aber letztendlich doch unterschiedliche Ziele verfolgen.
Bruderchorge schrieb:Das ist leider nicht die logische Schlussfolgerung. Die körperliche Reaktion auf eine andauernde Beleidigung ist ja nicht automatisch eine Festnahme bzw. Ingewahrsamnahme.
Wenn eine Person beleidigt wird, so hat sie das Recht eine Anzeige zu stellen.
Übt eine der betroffenen Personen "physische" Gewalt aus, ist sie festzusetzen (durch Polizei oder äquivalent).
Wenn eine "zivile" Person ununterbrochen Vollstreckungsbeamte beleidigt, sich einer Kontrolle verweigert oder Ähnliches, dann dürfen wir diese Person festsetzen.
Bruderchorge schrieb:Wenn ein Polizist nicht aufhören sollte dich unrechtmäßig zu behandeln, dann darfst du dich dagegen wehren. So sieht es das Gesetz vor. Auch bei Beleidigungen.
NUR im rechtlichem Sinne.
Das heißt nicht, dass man einfach Staatsbedienstete angreifen kann,.. ich meine darf!