@Bruderchorge Soweit ich das sehe und unter den aktuellen Informationen beurteilen kann, ist hier der erlaubte Bereich des unmittelbaren Zwangs überschritten, allerdings auch nicht sonderlich weit. Es wurden keine Waffen oder Einsatzmittel eingesetzt, mit bleibenden Folgen ist ebenfalls nicht zu rechnen, die Überreaktion ist menschlich nachvollziehbar, wenn auch nicht dienstrechtlich gedeckt.
Das sollte irgendwo im Bereich Geldstrafe + Abmahnung/Eintrag in die Akte + Nachschulung + eventuell eine zeitlich begrenzte Beförderungssperre liegen, wer bei sowas direkt die dauernde Entfernung aus dem Dienst mit Pensionsverwirkung fordert sollte mal dringend seinen Realitätskontakt wieder herstellen. Sowas wäre die Sanktion für vorsätzliche schwere Straftaten im Dienst, dauerhaften (!) und auf persönliche Bereicherung angelegten Amtsmissbrauch, andauernde Bestechlickeit o.Ä., nicht für ein einmaliges affektbasiertes Fehlhandeln.