Optimist schrieb:Ist aber halt auch eine ganz menschliche Reaktion.
Während ihres Dienstes sind Polizisten aber halt Repräsentanten des Staates und als solche müssen sie sowas einstecken. Ein guter Bekannter von mir wurde wegen Beleidigung verurteilt, weil er einen Polizisten "Oberförster" nannte. Scheinbar gilt selbst die falsche Berufsbezeichnung schon als Beleidigung - und wenn der Polizist das nicht aushält, dann ist er in seinem Job falsch.
Denn was macht jemand, der bei sowas schon die Fassung verliert, wenn da mal ein wirklich renitenter, bewaffneter Querulant steht? Fängt der dann an zu weinen, wenn der "Mutterficker, ich stech dich und deine Familie ab!" an den Kopf bekommt?
Klar ist das alles Scheiße und unfair gegenüber den Beamten. Und ich bin wahrlich niemand, der irgendwas gegen einen starken und gut ausgebildeten Polizeiapparat hat. Aber muss sich auch der Beamte darüber klar sein, dass sich eine Beleidigung in dem Moment nicht auf ihn als Person, sondern als Vertreter des Staates bezieht und dann kann man darüber schon viel eher müde lächeln. Im Grunde hatte die Meinhof schon Recht, der Bulle ist in dem Moment, in dem er Bulle ist, kein Mensch. Auch kein Schwein, wie ihre Theorie (oder die Hengamehs), aber eben auch kein Mensch. Sondern ausübendes Organ der Staatsgewalt, und wo immer die über die Ufer der Verfassung tritt, ist allerhöchste Vorsicht geboten. Es ist eben auch eine Verantwortung, die der Beamte zu tragen hat, die Gewalt des Staates maßvoll einzusetzen.
Optimist schrieb:Hier wurde heute von jemanden eine Gewaltphantasie gegenüber der Polizei geäußert, das schockierte mich wiederum auch ganz schön, auch wenn dies vermutlich (hoffentlich) nicht wirklich in die Tat umgesetzt würde.
Um dich zu beruhigen: Ich bin ein friedliebender Mensch. Eher würde ich den entsprechenden Beamten derart verklagen, dass seine Nachkommen bis ins zehnte Glied Frondienste zu leisten haben.
Aber meine Wut über die Unverfrorenheit, ein fremdes Kind zu schlagen (denn dazu hast du auch als Polizist nicht das Recht), konnte ich so am Besten Ausdruck verleihen. Bei der Formulierung bleib ich auch, obgleich die Moderation das wohl zu Recht entfernt hat.
Bruderchorge schrieb:Die Unschuldsvermutung gilt für alle Menschen. Es wird sich zeigen, ob die Ohrfeige gerechtfertigt war oder nicht.
Nach Beurteilung durch Staatsanwaltschaft und ggf. ein Gericht.
Volle Zustimmung, aber ich glaube, die Prognose, dass ein Gericht einen tätlichen Angriff auf einen Minderjährigen durch einen offensichtlich in allen Belangen überlegenden Beamten (körperlich, mental, juristisch, exekutiv) gutheißen wird, halte ich für bestenfalls kühn. Er hatte alle Mittel des Rechtsstaats auf seiner Seite und entschied sich, körperliche Gewalt (also nicht mal mittelbaren Zwang, wie eine Fixierung) anzuwenden. Für mich ein KO-Kriterium.