Bruderchorge schrieb:Eine große, denn es ist ein Indiz dafür dass der Bengel nicht aufgehört hat sie zu beleidigen und in dem Fall könnte eine körperliche Reaktion gerechtfertigt gewesen sein im Rahmen der Notwehr oder Gefahrenabwehr.
Es stellt sich immer die Frage der Verhältnismäßigkeit. Das wird am Ende ein Gericht bewerten, aber ich bin mir recht sicher, dass es in diesem Fall nicht
verhältnismäßig war. Natürlich erfüllt es auch mich erstmal mit Genugtuung, wenn ein renitenter Rotzlöffel mal ne Maulschelle kassiert. Aber es ist zu bezweifeln, dass das die geringste, mögliche, anzuwendende Option mit dem selben Ergebnis wie die Angewandte ist.
Bruderchorge schrieb:Dann hast du meinen Beitrag nicht verstanden. Der Kern unser öffentlichen Diskussion dreht sich ja nicht darum, ob die Ohrfeige als Schlag und oder Beleidigung zu Werten ist, sondern darum ob sie überhaupt erlaubt war oder eben nicht.
Nun gut, jetzt verstehe ich auch worauf du hinaus willst. Mein Standpunkt dreht sich im Kern darum, dass Polizisten das einzig legitimierte Organ im Staat der hoheitlichen Gewaltausübung für Recht und Gesetz darstellen. Sicher, es gibt lokal begrenzte Gebiete, die von Sicherheitsdiensten mit ähnlicher "Gewalt"-Befugnis ausgestattet sind, doch auch die holen letztlich die Uniformierten, wenn sie einen Täter jedweder Art festgesetzt haben. Und auch das Militär ist dies gestattet, auf ausgewiesenem Territorium. Auch die holen dann die Zivilpolizei, denn, wie ich sagte, sie allein sind die legitime Exekutivgewalt über Zivilisten in diesem Staat.
Das befähigt einen Polizisten sehr schnell zum Missbrauch dieser Befugnisse, sowohl im Kleinen, wie die Nichtaufklärung der Rechte, bspw. bei Verkehrskontrollen (Oder ist da jemand über sein Recht die Mitarbeit zu verweigern aufgeklärt worden? Vor allem die, die aussehen wie Kiffer? Ich hatte halt mal Dreads.) bis hin zu Ausnutzen der staatlichen Macht.
Ein Polizist befindet sich natürlicherweise und natürlich zu Recht immer in einer überlegenden Position. Damit liegt ihm eine einzigartige Verantwortung in diesem Staat in den Händen, mit denen er in meinen Augen nicht entsprechend umgegangen ist.
Dazu habe ich mehrere Gründe ins Feld zu führen:
> Immer wieder wird gesagt, die Polizei wäre schon mehrmals da gewesen, als sei das ein Hemmnis oder eine Rechtfertigung. Gerade in solchen Fällen hat der Polizist durchaus Gelegenheit, die Situation den Kollegen händeln zu lassen, wenn er steigende Anspannung verspürt. Ebenso kann man sich dann auch einen Plan zurechtlegen, weil man weiß, was auf einen zukommt.
> Der Junge ist 19, wird also ohnehin wohl kaum nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Es ist halt keineswegs so, als würde der Polizist da einem gestandenen Mann gegenüberstehen, der aus Bosheit und Mutwilligkeit die Ehre des Gegenübers in bestechender Präzision zu harpunieren versucht, sondern ein Testosteron geplagter, blökender, kleiner Rotzlöffel, der als Denkzettel vermutlich ein paar Sozialstunden bekommen wird.
Steht dann eine Körperverletzung, denn das ist es zunächst, sei sie am Ende auch zulässig, im Verhältnis zur Tat und zur erwartbaren Strafe?
> Ist so eine Ohrfeige keineswegs geeignet, die Tätlichkeit des Jungen zu unterbinden. Hätte der Polizist damit einen Faust- und Tritthagel ausgelöst, weil der Testosterongeplagte, blökende, kleine Rotzlöffel die Fassung verliert, wäre der Polizist der eskalierende Faktor gewesen - dieses Szenario abzuwägen ist immanente Aufgabe des Polizisten.
> Wenn wir sagen, es sei eine emotionale Überreaktion gewesen, dann können wir eben nicht davon ausgehen, dass der Polizist die Situation wie im obigen Punkt wirklich abgewägt hat. Denn entweder hat er das, und er hat eben nicht aus emotionaler Schieflage heraus einen Heranwachsenden geschlagen, oder er hat einfach Glück gehabt, dass die Situation nicht durch ihn weiter eskaliert ist.
Bruderchorge schrieb:Du scheinst es nicht zu verstehen, aber in diesem Rechtsstaat ist es unter gewissen Umständen auch erlaubt körperlich auf eine verbale Beleidigung zu reagieren.
Aber unter obigen Vorausetzungen hat er damit sein Amt als Polizist verfehlt.