Bone02943 schrieb:Jedes Jahr gibt es in Deutschland 2.300 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen gewaltsamer Übergriffe - und die Opfer haben kaum eine Chance auf Aufklärung oder gar Wiedergutmachung. Im Gegenteil: Oft werden sie mit Ermittlungsverfahren überzogen und landen nicht selten selbst auf der Anklagebank.
Dieser Satz strotzt nur so von Logikfehlern. Impliziert er doch folgendes:
Es gibt 2.300 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten, die sind automatisch alle schuldig, weil gegen sie ermittelt wird - die Opfer (!) - eigentlich erstmal nur Antragsgegner - haben "keine Chance auf Aufklärung oder Wiedergutmachung" - denn, Achtung, sie werden mit Ermittlungsverfahren "überzogen". Wie soll denn ein Sachverhalt ohne Ermittlungsverfahren
aufgeklärt werden, was grundsätzlich Vorraussetzung für eine
Wiedergutmachung wäre? Wieso ist ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten von vorneherein berechtigt und klar, dass der Anzeigeerstatter "Opfer" ist, ein Ermittlungsverfahren gegen den Anzeigeerstatter aber eine Bürde, mit der er "überzogen" wird? Wo liegt der Unterschied zu der klassischen Konstruktion bei so gut wie jeder "Schlägerei"-Anzeige, bei der Aussage gegen Aussage steht und in alle Richtungen ermittelt werden muss? Warum wird der Fall, dass der Anzeigende selbst im Laufe der Ermittlungen auf der Anklagebank landet, wertend verwendet - das kann ja durchaus berechtigt sein, gerade, wenn die Anzeige wegen Polizeigewalt aus Rache oder als bloße Schutzbehauptung stattfindet? Gibt es dir nicht zu denken, dass man den gleichen Sachverhalt mit komplett umgedrehten Spin auch so verkaufen könnte:
Jedes Jahr werden bis zu 2.300 Polizisten von Tätern mit Anzeigen wegen Polizeigewalt belastet. Oft sind langwierige Ermittlungsverfahren notwendig, bis sich die Vorwürfe aufklären und die Erstatter der Falschanzeige selbst auf der Anklagebank landen und die Vorwürfe gegen die Polizei ausgeräumt werden können.
Und dann noch hierzu:
Bone02943 schrieb:ie Dokumentation "Staatsgewalt" zeigt aktuelle Fälle und geht der Frage nach, warum Polizeigewalt in Deutschland faktisch straflos bleibt. Ein Fall ist der eines Rentners aus Jever, der bei einer zufälligen Begegnung mit der Polizei zu Tode kam.
Die gezeigten Fälle sind sicherlich extrem und gehören verfolgt und aufgeklärt. Das Vorgehen, sich diese Extremfälle herauszugreifen und sie so zu präsentieren, als wären sie typisch für die 2.300 Anzeigen, hat aber mit journalistischer Ethik nicht viel zu tun. Es ist genau so falsch und plakativ als würde man sich drei oder vier krasse Fälle von Falschanzeigen greifen und dann eine Reportage darüber drehen, wie schlimm sie sich auf das Leben der betroffenen Polizisten auswirken.
Audiatur et altera pars...