Polizeigewalt in Deutschland
23.07.2013 um 15:18so langsam wünsch ich mir kravmaga würde hier wieder schreiben.......
LivingElvis schrieb:Kommt eine Absichtsprovokation im konkreten Fall hier in Frage? Nein. Daher sind es eben "letztlich 2 Meinungen", die der Rechtsprechung und die der Lehre.Mit solch einer Formel "gibt nur 2 Meinungen - eine unbeachtlich, eine herrschend" versimplifizierst du den Komplex dermaßen, dass "der interessierte Leser" eben die Komplexität nicht mehr im Ansatz vermutet, insbesondere, wenn du in der Abfolge dann auch noch den eigentlichen Komplex, nämlich eben den der sonst vorwerfbaren Provokation einfach damit abtust: ---> "kann es sozialethisch zu missbiligend sein, wenn ein Polizist versucht, einen Selbstmörder von seiner Tat abzubringen? Antwort: Nein! Ergo: alles klaro"
LivingElvis schrieb:Alles darüber hinausgehende fällt unter "was ich sonst noch zum Thema weiß..." Da will ich gar nicht lesen, was Du mir dann wieder alles unterstellen wollen würdest...Ganz sicher nichts, wenn es sich auf die fallbezogene Problemstellung differenziert bezieht.
LivingElvis schrieb:Genaugenommen gibt es den Streit zwischen Lehre und Rechtsprechung (was ich als "letztliche 2 Meinungen" bezeichnet habe) und die noch viel bücherfüllende Frage, WAS denn genau ein "sozialethisch zu missbilligendes Verhalten" ist.Der eigentliche Praxisstreit spielt sich nicht auf dem Feld dieser beiden Meinungen ab und auch weniger in Fragen, was denn nun sozialethisch zu missbilligen ist und was nicht (dafür stehen reichliche Normen, Literatur und Rechtsprechung zur Verfügung) sondern vielmehr in der Provokationsdogmatik und in einer seitens der Literatur stets versuchten Normierung in Fallgruppen.
LivingElvis schrieb:Du widersprichst wieder mit KEINER SILBE dem, was ich geschrieben habe, gehst in der Prüfung nur einen Schritt weiter zurück.Ich widerspreche insoweit einer hier oftmals vertretene Auffassung einer Rechtmäßigkeit die alleine bereits in dem Umstand einer legitimen polizeilichen Maßnahme gesehen wird.
LivingElvis schrieb:Und genau hier ist es meines Erachtens wichtig, in der Frage, ob ein "sozialethisch zu missbilligendes Verhalten" vorliegt oder nicht, zu sehen, dass sich nunmal um die rechtmäßige Wahrnehmung zugewiesener Pflichten handelt und nicht um die Handlung eines Normalbürgers. Dabei ist auch zu differenzieren, dass eine rechtmäßige Wahrnehmung zugewiesener Pflichten eben qualitativ NICHT gleichzusetzen ist mit einer nicht rechtswidrigen Handlung des Normalbürger, da der im Gegensatz zum Polizist sich gänzlich auf Eigengefährdung berufen kann und sich somit frei entscheiden kann, ob er handelt oder nicht. Was der Polizist gerade dann nicht kann, wenn sein Entschließungsermessen sich auf 0 reduziert.Und genau auf all diese aufgeführten Aspekte kommt es durchwegs nicht an, wie ich in meinem Vorposting bereits erklärte. Zum einen würde deine Sicht faktisch durch die Hintertür geradewegs wieder in die Mindermeinung resultieren, dass es ausschließlich auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Handlung ankäme und zum anderen kann und darf es in der rechtlichen Bewertung nicht auf Motivation und den Zweck der Handlung ankommen. In ihren Gesamtumständen zu betrachten ist EINZIG die Handlung der vermeintlichen Vorprovokation in Relation zur Verteidigungshandlung. Auf den Punkt gebracht: wenn der Polizist nach den Gesamtumständen dieser beiden Aspekte damit rechnen konnte, dass der Nackte ihn angreifen könnte, ist eine Notwehrprovokation und somit ein Mitverschulden in Betracht zu ziehen.
LivingElvis schrieb:Die Frage ist dann die, ob es sozialethisch zu missbilligen ist, dass ein Polizist seiner Pflicht nachkommt im Falle eines Suizidversuches unter Vorgaben der Eigensicherung zu intervenieren oder ob dieses unter sozialethischen Gesichtspunkten nicht gerade von ihm zu erwarten ist.EBEN NICHT, wie vorgehend erläutert. Dein Ansatz ist eine moralisch orientierte Bauchgefühl-Einschätzung, die im Urteilsfalle dann häufig in die weit verbreitete Meinung resultiert, dass Recht haben und Recht bekommen zwei grundverschiedene Paar Schuhe sind. Es fühlt sich richtig an, dass der brave Polizist nur das Beste erwirken wollte und obendrein auch noch Kraft seines Amtes handelte und dafür doch um Himmels Willen nicht zur Rechenschaft zu ziehen ist.
LivingElvis schrieb:Wenn ich Dich also unter Deinem Wulst der Beschimpfungen (ohne die wäre es echt leichter)Nase gegen Nase: aus deiner Kritik wird ein Schuh', wenn du dich selber gleichermaßen an deiner eigenen Nase packst, der du mir ja in irgendeinem anderen Thread erst unlängst geistigen Blindflug attestiert hattest ;)
traces schrieb:Allerdings wäre ich selbst in diesem Fall zurückhaltend in meiner Meinung, da mir das Video (nehmen wir mal an, darauf wäre der Jurist zu sehen) - im Gegensatz zu deiner Wahrnehmung - nicht die Szene zeigt, in der er in den Brunnen stieg. Ggf. hätte diese Szene weiteren Aufschluss über die situative Ausgangslage und mögliche Motivation des Betreffenden gezeigt, in den Brunnen zu steigen - nenns meinetwegen Kleinlichkeit, aber für mich wäre es eine spannende, relevante InfoRelevant wofür?
traces schrieb:Mir fehlt da schlicht der intellektuelle Weitblick und dein Sachverstand, um das adäquater einschätzen zu können - aber solche wie mich musses schließlich auch gebenAhhh... das ist also nun noch ein weiteres Beispiel deiner selbstgepriesenen "Überspitzungen". Ich bin ja ein Freund von Ironie und Sarkasmus, aber intelligent sollte er halt schon sein - zumindest ein ganz klein wenig.
Handtaschenmörder mit KettensägenEpic.
stupormundi schrieb:so langsam wünsch ich mir kravmaga würde hier wieder schreiben.......Weshalb? Damit der Supersoldat und Kampfsportexperte uns wieder erklären kann, wie simpel man alle möglichen Waffen abwehren kann? :D
Marcandas schrieb:Mit solch einer Formel "gibt nur 2 Meinungen - eine unbeachtlich, eine herrschend" versimplifizierst du den Komplex dermaßen, dass "der interessierte Leser" eben die Komplexität nicht mehr im Ansatz vermutet, insbesondere, wenn du in der Abfolge dann auch noch den eigentlichen Komplex, nämlich eben den der sonst vorwerfbaren Provokation einfach damit abtust: ---> "kann es sozialethisch zu missbiligend sein, wenn ein Polizist versucht, einen Selbstmörder von seiner Tat abzubringen? Antwort: Nein! Ergo: alles klaro"Von unbeachtlich habe ich nichts geschrieben. Warum sollte ich auch? Die "unbeachtliche" Meinung käme mir in der Argumentation doch viel mehr zu pass.
Marcandas schrieb:Ich widerspreche insoweit einer hier oftmals vertretene Auffassung einer Rechtmäßigkeit die alleine bereits in dem Umstand einer legitimen polizeilichen Maßnahme gesehen wird.Das ist ja auch Dein gutes Recht.
Marcandas schrieb:Und genau auf all diese aufgeführten Aspekte kommt es durchwegs nicht an, wie ich in meinem Vorposting bereits erklärte. Zum einen würde deine Sicht faktisch durch die Hintertür geradewegs wieder in die Mindermeinung resultieren, dass es ausschließlich auf die Frage der Rechtmäßigkeit der Handlung ankäme und zum anderen kann und darf es in der rechtlichen Bewertung nicht auf Motivation und den Zweck der Handlung ankommen. In ihren Gesamtumständen zu betrachten ist EINZIG die Handlung der vermeintlichen Vorprovokation in Relation zur Verteidigungshandlung. Auf den Punkt gebracht: wenn der Polizist nach den Gesamtumständen dieser beiden Aspekte damit rechnen konnte, dass der Nackte ihn angreifen könnte, ist eine Notwehrprovokation und somit ein Mitverschulden in Betracht zu ziehen.Ich sehe das anders, da die Handlung nunmal zu den ihm zugewiesenen Pflichten gehört und hier folglich der Polizist in einen Widerstreit zwischen Pflichterfüllung und (möglicher) Notwehrprovokation geriete, der sich nicht auflösen ließe.
Marcandas schrieb:EBEN NICHT, wie vorgehend erläutert. Dein Ansatz ist eine moralisch orientierte Bauchgefühl-Einschätzung, die im Urteilsfalle dann häufig in die weit verbreitete Meinung resultiert, dass Recht haben und Recht bekommen zwei grundverschiedene Paar Schuhe sind. Es fühlt sich richtig an, dass der brave Polizist nur das Beste erwirken wollte und obendrein auch noch Kraft seines Amtes handelte und dafür doch um Himmels Willen nicht zur Rechenschaft zu ziehen ist.Ach komm....selbst Dir dürfte nicht entgangen sein, dass ich zu dem Kreis nun sicher nicht zu zählen bin. Zumal wir ja mehrfach schon uns gegenseitig bestätigt haben, dass sich da weder die Gelehrten, noch die Praktiker untereinander einig sind. Ich sehe es aus einer anderen Warte als Du und ich bin der festen Überzeugung, dass die Diskussion durchaus fruchtbar sein könnte, wenn da mal die Unterstellungen und Emotionen raus sind.
Marcandas schrieb:Nase gegen Nase: aus deiner Kritik wird ein Schuh', wenn du dich selber gleichermaßen an deiner eigenen Nase packst, der du mir ja in irgendeinem anderen Thread erst unlängst geistigen Blindflug attestiert hattestWürde man das summieren, würde ich behaupten wollen, dass Du mir da quantitativ überlegen bist. Ist aber nur ne subjektive Einschätzung und an sich auch irrelevant, wer wann womit angefangen hat.
Marcandas schrieb:Zur Berufskrankheit: was meinst du wohl, wieviele intellektuell und differenziert veranlagte Feingeister es als ihre Berufung sehen, sich auf der Straße mit Besoffenen, Pöbel und Krawallmachern rumplagen zu müssen? Das würde ich vom Polizeidienst auch nicht erwarten, aber auch nicht z. T. dermaßen vorherrschende Simpelgeister, in deren Hände wir die Staatsmacht in Form des Polizeidienstes anvertrauen.Nietzsche - "Wer mit Ungeheuern kämpft, mag zusehn, dass er nicht dabei zum Ungeheuer wird."
Marcandas schrieb:Fazit: für die Frage, ob in einer Handlung eine Notwehrprovokation vorliegt oder nicht, ist alleine die HANDLUNG zu bewerten und NICHT die Motivation der Handlung und auch nicht, ob die Handlung rechtlich legitimiert oder rechtswidrig erfolgte (vgl. dazu das, was du als Mindermeinung angeführt hattest)Korrigiere den dummen Polizisten wenn er falsch liegt, du bist schließlich der studierte Jurist und nicht ich, aber meines Wissens nach gibt es im deutschen Recht das T-R-S Schema zur Bewertung von rechtlichem Falschhandeln. Bei der Feststellung des Tatbestandes (hier Notwehrprovokation) wird stets unterschieden zwischen Objektivem Tatbestand und subjektivem Tatbestand. Sollte der Bundesgerichtshof dieses juristische Basis-Schema (Juristengrundschule 1. Klasse) inzwischen geändert haben, so ist dies wohl an mir vorbeigegangen. Anhand deiner oben zitierten Aussage scheint dir aber die Unterscheidung der Tatbestände nicht bekannt zu sein, denn hier spielt sehr wohl die Motivation der Handlung eine entscheidende Rolle. In diesem Schema gibt es auch nach der Tatbestandsanalyse den Punkt "Rechtswidrigkeit". Hier spielt dann eine Rolle, ob der objektive Tatbestand durch andere Gesetze rechtlich zu rechtfertigen war (hier Unmittelbares Zwanggesetz). Zusammenfassend ist deine von mir oben zitierte Aussage bestenfalls zu schwammig, schlimmstenfalls schlichtweg juristisch falsch. Und das sage ich dir nach einer polizeilichen Grundausbildung Jura, wie ein richtiger Jurist dir eine solche Aussage um die Ohren schlagen würde vermag ich mir gerade gar nicht auszumalen.
TripleEggs schrieb:Darüber hinaus lese ich in deinen Beiträgen sehr oft recht tumbe BeleidigungenSoso, das liest du also. Als Polizist solltest du wissen, was eine Beileidigung ist und was nicht und da sollte es dir doch eigentlich nicht schwerfallen, mir hier mal etliche meiner vermeintlichen Beleidigungen aufzuzeigen, nachdem ich sie ja deiner Meinung nach "sehr oft" tätige.
TripleEggs schrieb:mit Worten wie "Mit dir diskutiere ich eh nicht mehr" aus einer Diskussion ausschließen zu wollen zeugt ebenfalls nicht von einer guten Diskussionskultur. So handeln zumeist dumme Leute, die sich einer konkreten Diskussion mangels Fachkompetenz oder mangels Möglichkeit, ihre Meinung fundiert zu vertreten nicht wirklich stellen wollen.Aha... Schema XY - so handeln Leute, die....
TripleEggs schrieb:aber ich persönlich ziehe doch eine sachliche Diskussion einem Sturm aus Entrüstung und Beleidigung vor.Dein GANZER Beitrag an mich ist nichts anderes, als ein Sturm an Entrüstung.
TripleEggs schrieb:Und am wenigsten möchte ich von einem anonymen Computerbildschirm pauschal als Dummkopf, Bimbo, Idiot oder ähnliches beschimpft werden, zumal ich hier mehr und mehr das Gefühl bekomme, dass die derartig beschimpften hier im Forum eine gesündere Sozialkompetenz in der Diskussion an den Tag legen als diejenigen, die sich durch diese Beschimpfungen als die intellektuelle Oberschicht darstellen wollen. Dies nur mal als kleiner Kritikpunkt und Denkanstoß in alle Richtungen.WEN BITTESCHÖN habe ich hier so bezeichnet?
TripleEggs schrieb:meines Wissens nach gibt es im deutschen Recht das T-R-S Schema zur Bewertung von rechtlichem Falschhandeln. Bei der Feststellung des Tatbestandes (hier Notwehrprovokation) wird stets unterschieden zwischen Objektivem Tatbestand und subjektivem Tatbestand.Und meines Wissens nach ist Notwehrprovokation kein eigenständiger Straftatbestand, als dass sie sich der klassischen Tatbestandslehre stellen würde. Vielmehr stellt die Notwehrprovokation eine Einschränkung des Notwehrrechts dar, ein Umstand, der zur Versagung des Notwehrrechts reicht, wenn er festgestellt wird. Es geht also nicht um die strafrechtliche Bewertung der zugrunde liegenden Tathandlung, sondern um eine Kausalitätsprüfung des Tatverhaltens, ob diesem die erforderliche Gebotenheit des Notwehrrechts entgegensteht. Fällt das Notwehrrecht weg, verbleibt die Abwehrhandlung als Straftat - im hier diskutierten Beispiel wäre das Totschlag. In der strafrechtlichen Bewertung dieser Tathandlung findet das TRS-Schema dann natürlich Anwendung.
TripleEggs schrieb:Zusammenfassend ist deine von mir oben zitierte Aussage bestenfalls zu schwammig, schlimmstenfalls schlichtweg juristisch falsch. Und das sage ich dir nach einer polizeilichen Grundausbildung Jura, wie ein richtiger Jurist dir eine solche Aussage um die Ohren schlagen würde vermag ich mir gerade gar nicht auszumalen.Zusammenfassend ist zu sagen, dass es besser ist, dich mit deiner Rechtskunde aus der Polizeischule lieber keinen Zentimeter aus dem Fenster zu lehen, wenn du zu einem besseren Ruf deiner Gilde persönlich etwas beitragen willst.
TripleEggs schrieb:Mit freundlichen Grüßen werde ich dann jetzt wieder Frauentausch gucken, zu mehr reicht ja in unserem Job scheinbar der geistige Horizont nicht.Soll mir das jetzt sagen, dass du dich von meiner Kritik der Polizei höchst persönlich angesprochen fühlst; dass DU es bist, der nicht differenziert und souverän damit umgeht, indem du z. B. für dich feststellst, dass mein über deine Gilde geäußerte Eindruck auf deine Person nicht zutrifft?
Ich bin jedesmal auf's neue erstaunt, welch schlichte Gemüter sich im Polizeidienst tummeln... manchmal dermaßen schlicht, dass ich mich gelegentlich frage, wie schaffen die es, sich selber, ganz alleine und wirklich ohne jede fremde Hilfe, die Schue zu binden.
Das Problem dürfte wohl sein, dass sich für den gemeinen Polizeidienst eher nicht allzuviele Menschen mit adäquatem Intelligenzquotienten finden lassen. So bleiben eben überwiegend viele Bimbos an dem Job hängen
Herr, lass Hirn regnen!
sowas ist nicht überheblich, sondern eher vermessen und dümmlich!
Wenn man sich ansieht, welche grauselig schlichte Gemüter im Polizeidienst rumhüpfen, mag es einem übel werden.
a, das wohl auch, wobei das wohl auch eine Folge von zu wenig Licht im Oberstübchen sein kann ;)
Bimbos, die schlichtweg mit den täglichen Aufgaben des Polizeidienstes geistig wie auch menschlich/persönlich heillos überfordert sind.Ich habe auch nicht vor, den "Ruf meiner Gilde" zu verbessern oder sonst irgendwas. Ich trete hier auch entgegen der Erwartungen nicht als der große Verteidiger der Polizei auf. Meine Beiträge zum Thema beriefen sich auch objektive und faktisch nachweisbare Situationsanalysen und Fallbeispiele. Kritisch zu dem Vorgehen der Berliner Polizei geäußert habe ich mich mitsamt Alternativvorschlägen ebenfalls mehrfach, darauf geht nur keiner ein, was mich dazu führt zu glauben, dass hier gar nicht nach einer Lösung gesucht wird oder nach einer sinnvollen Diskussion, sondern dass man nur irgendwie zwanghaft zu dem Ergebnis kommen will: "Ich hab rausgefunden dass die Berliner Polizei vollkommen falsch gehandelt hat".
Marcandas schrieb:Soll mir das jetzt sagen, dass du dich von meiner Kritik der Polizei höchst persönlich angesprochen fühlst; dass DU es bist, der nicht differenziert und souverän damit umgeht, indem du z. B. für dich feststellst, dass mein über deine Gilde geäußerte Eindruck auf deine Person nicht zutrifft?Ich werde als Polizist und offenkundig nicht studierter Mann als dumm hingestellt, obwohl ich nachvollziehbar in meinen Posts wissenschaftliche und soziale Standards eines Diskurses wahre, während die intellektuelle Oberschicht, von denen ich eigentlich eben diese Standards aufgrund ihrer Bildung erwarte, oftmals nicht in der Lage sind, strukturiert und sachlich zu diskutieren und oft auf "ich finde" und "Meiner Meinung nach" Subjektivfakten zurückgreifen und dabei auch gerne einmal polemisch oder gar beleidigend werden. Von diesem Personenkreis dann als "der ungebildete Bimbo von der Polizei" pauschal beleidigt zu werden, ja das trifft mich und es macht mich traurig.
Habe ich bei dir etwa in's Schwarze getroffen?
TripleEggs schrieb:Folgende Formulierungen gelten in Juristenkreisen also als Kritik und nicht als Beleidigung?So ist es!
TripleEggs schrieb:Ich werde als Polizist und offenkundig nicht studierter Mann als dumm hingestellt, obwohl ich nachvollziehbar in meinen Posts wissenschaftliche und soziale Standards eines Diskurses wahreNochmals: wenn du dich von meiner Kritik ganz persönlich angesprochen fühlst, muss es dafür wohl Gründe geben. Ich habe hier an keiner Stelle weder dich persönlich so bezeichnet, noch von der Polizei insgesamt gesprochen, sondern von einem nicht unerheblichen ANTEIL an Bediensteten bei der Polizei. Es gibt bei der Polizei natürlich auch einen Anteil, auf den meine Kritik überhaupt nicht zutrifft - das habe ich nie in Abrede gestellt oder hier behauptet. Ich habe noch nichtmal ein Problem mit schlichteren Gemütern, solange sie sich nicht in Berufen tummeln, in denen sie die Staatsmacht repräsentieren und vertreten. Im Staatsdienst haben sie allerdings nichts verloren - das ist sowohl schädlich für die Gesellschaft, wie auch für den Rechtsstaat.
TripleEggs schrieb: Warum du mir aufgrund dessen, dass ich gewisse gehobenere Umgangsformen im zwischenmenschlichen Bereich pflege unterstellst, ich sei für den Polizeidienst nicht geeignet, erschließt sich mir derweil ebenfalls nicht.Ich habe dir persönlich überhaupt nichts unterstellt - den Schuh ziehst du dir - warum auch immer - unaufhörlich selber an. Es liegt immer am Einzelnen, ob er sich als betroffener Empfänger oder Ausnahme einer Pauschalkritik sieht. Möglicherweise würde ich dich zu dem Teil zählen, den ich für den Polizeidienst als absolut geeignet sehe (nebenbei: auch solche kenne ich und gar nicht mal zu wenige). Ich weiß es nicht, weil ich dich - wie gesagt - nicht kenne.
TripleEggs schrieb:Und die Darstellung des Sachverhalts der Notwehrprovokation, wie ich ihn hier dargestellt habe, kommt nicht von mir als juristischem Laien, sondern in genau dieser Form wörtlich von Herrn Thomas Fischer, Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshofs, dargelegt worden ist.Mir graust (zumindest meist ;)) nicht vor Feststellungen und juristischen Analysen und Einschätzungen eines Dr. Th. Fischer (dessen Kommentare ich mich nebenbei bemerkt selber bediene), sondern davor, wie Urteile von juristischen Laien generell bzw. hier ein Urteil des 2. Strafsenats des BGH verstanden, argumentiert und auf einen anderen Fall einfach umgesetzt bzw. drübergewalzt werden. So funktioniert das aber nicht - man muss da schon sehr, sehr genau hinsehen. In dem Fall aus BGH 2 StR 163/09 z. B. (nebenbei bemerkt war das kein Urteil, an dem Dr. Th. Fischer beteiligt war) ging es im Kern um eine Konkretisierung der Provokationsdogmatik in Form einer rechtlichen Beurteilung von Notwehrprovokation in Konstellationen von provozierter Provokation. Hieraus ließe sich für die Tötung am Neptunbrunnen wiederum gar nichts brauchbar herleiten.
Ich will hier keine Güterabwägung vornehmen, dieses Recht spreche ich mir garnicht zu, aber ich nehme wohlwollend an, dass dieser Herr in juristischen Fragen zumindest genauso kompetent ist wie du und in diesem Punkte meine Meinung teilt, bzw ich ja nur seine Darstellung zitiere. Nachzulesen in den Protokollen der HRR übrigens. Wenn es dich dann dennoch graust, nun ja, ich denke die Richter in Karlsruhe freuen sich sicher über eine Diskussion bezüglich des Adäquanz-Satzes im Bezug auf die Notwehrprovokation mit dir und werden einem Juristenkollegen die derzeitige juristische Situation diesbezüglich sicher gerne erklären.
Marcandas schrieb:Es fehlt mir bei diesen Leuten zum einen oft massiv an Qualitäten, wie Objektivität, persönlicher Distanz, Neutralität, Intellekt, fachlicher, sachlicher sowie sozialer Kompetenz und Intelligenz.:rofl:
Unbeteiligte gerieten in Panik, es wurde geprügelt und Pfefferspray versprüht.Schalke Manager Heldt ist stinksauer:
"Wenn jetzt unsere Fans am Samstag in Hannover eine Braunschweig-Fahne aufhängen, gehen die dann auch mit 200 Leuten vor, weil sich jemand provoziert fühlt?"Zudem sollen im griechischen Block Bengalos abgebrannt und Kanonenschläge explodiert sein-ohne Reaktion der Polizei.
Zumindest hatten sie den Verdacht der Volksverhetzung, wie die Polizei einen Tag später in einem Statement erklärte. Doch was genau daran Volksverhetzung sein soll, konnte auch die Polizeisprecherin auf Nachfrage im Interview mit dem Radiosender Emscher Lippe nicht erklären, "das kann ich nicht sagen", sagte sie.und nun das für mich entscheidende:
"Wir prüfen, inwieweit es sich hier tatsächlich um Volksverhetzung handelte", sagte ein Sprecher der Polizei Gelsenkirchen auf Anfrage. Der Beamte betonte jedoch, dass es bei dem umstrittenen Einsatz vorrangig um die Abwehr einer massiven Gefahr für alle Besucher des Spiels gegangen sei. "Nach unserer Einschätzung standen die griechischen Fans kurz davor, den Platz zu stürmen.Quelle:
Robert80 schrieb:Nach unserer Einschätzung standen die griechischen Fans kurz davor, den Platz zu stürmenDa ist klar das man den Heimfans den Garaus machen will, ich ja auch nachvollziehbar und verständlich. Ebenso wie es nachvollziehbar ist das die Nutzung von Feuerwerkskörpern/Bengalos nicht verfolgt wurde. Sind ja die armen Gäste und nicht die bösartigen Heimfans.