@MarcandasMarcandas schrieb:Die FEA Amok ist ein Papiertieger ohne Zähne, d. h. eine Richtlinie ohne rechtlichen Belang im Einzelfall... irgend ein schwachmatisches Papier eines Landesinnenministers. Sie wäre - juristisch betrachtet - sogar höchst rechtswidrig, würde versucht werden, daraus solch eine Rechtskonsequenz herzuleiten.
Das ist mir bewusst, daher sprach ich in meinem Posting auch von einer "Weisung" - und dies führte ich an, da ich entgegen deines Postings
Marcandas schrieb:Sicher... solche Rufe könnten hier und da dann gefallen sein, aber ich denke nicht, dass jemand von dem Polizisten ernsthaft erwartet hätte, sein eigenes Leben auf's Spiel zu setzen, um einen potenziellen Selbstmörder von seinem Vorhaben abzubringen.
schon der Ansicht bin, dass es "Erwartungshaltungen" gibt - nicht nur seitens der Normalbevölkerung, sondern auch offizieller Intitutionen. Diese Erwartungen mögen sicherlich nicht an das bewusste Eingehen einer Lebensgefahr oder gar Opferung des eigenen Lebens geknüpft sein, sich jedoch zumindest implizit darauf richten, eine Gefahrensituation, in der das eigene Leben bedroht sein könnte, in Kauf zu nehmen. Ich betrachte das nicht juristisch - kann ich auch nicht - dafür gibt es Fachleute, wie dich, allerdings könnte ich mir als Laie vorstellen, dass diese "Erwartungen" auch einen gewissen Druck auf Beamte ausüben könnten.
Ich kopiere einfach mal folgende Quelle ein, die ich bezogen auf den Berlin-Fall als Laie als recht zwiespältig auffasse:
(
http://opinioiuris.de/aufsatz/3049#Reichweite_einer_Eigengefaehrdungspflicht)
"Für die Beurteilung der Angemessenheit einer Lebensgefährdung kommt es mitunter auf den Rang des geschützten Rechtsguts, den Grad der Gefahr, das potentielle Schadensausmaß und die Reversibilität der zu befürchtenden Schäden an. Bei der Einzelfallabwägung sind ebenfalls die Wahrscheinlichkeiten von Rettungschancen einerseits und den Lebensgefahren andererseits miteinander abzuwägen. Sofern etwa die Möglichkeit einer Eigengefährdung des Helfers zu befürchten ist, kann ihm diese dennoch zugemutet werden, wenn die Rettung einer Person mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolgen kann. Demgegenüber ist eine Eigengefährdung dann unzumutbar, wenn lediglich eine geringe Möglichkeit der Personenrettung besteht, der Helfer jedoch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Verlust seines Lebens zu befürchten hätte. "Wenn ich von der Hypothese ausgehe, dass der Mann im Brunnen ggf. ansprechbar war und sich kooperativ zeigte, wäre ich womöglich davon ausgegangen, dass eine Rettung dieses Mannes sehr wahrscheinlich ist. Eine Eigengefährdung, indem ich beispielsweise eingreife und auf ihn zugehe, wäre mir also zumutbar gewesen. (Schließlich wär's ja mein Job, der zumutbare Risiken beinhaltet). Stelle ich jedoch erst im Brunnen fest, dass ich einen Verlust meines Lebens zu befürchten habe, dann ist mir eine Eigengefährdung nicht zumutbar (Zu blöd, was rennt der Beamte auch planlos mitten in die Gefahr rein - hat doch niemand von ihm verlangt, Frontschwein zu spielen).
Die Sätze in Klammern sind lediglich Überspitzungen. Ums ganz platt und auch mal populistisch auszudrücken: ich würde mir wie der Arsch vom Dienst vorkommen: in dem einem Fall würde ich mich vor einem zumutbaren Risiko drücken, in dem anderen Fall wäre ich ein dilettantischer Blödmann, der Rambo spielt. Ich könnte mir vorstellen, dass das womöglich für Beamte eine Drucksituation darstellen könnte. Auch, wenn sie juristisch nicht gezwungen werden können, in der einen oder anderen Weise zu handeln.
Mehr wollte ich damit nicht zum Ausdruck bringen.
Marcandas schrieb:Ein sehr hinkender Vergleich, einen potentiellen Selbstmörder mit einem bewaffneten Einbrecher zu vergleichen. Aber egal... was dir Recht sein soll, wird eben notfalls durch obskure Vergleiche zu-recht-gebogen, damit es wieder in's Weltbild passt.
Es freut mich, dass du in der Lage bist, Sarkasmus zu erkennen. Na sicher hinkt der Vergleich! Schön, dass es noch jemandem auffällt. Wenn hier allerdings an mancher Stelle anklingt, dass der Beamte auf "Teufel komm raus" gehandelt habe, was man doch nicht mache, wenn da einer mit ner Waffe steht, dann erlaube ich mir, ähnlich hanebüchene Erklärungen aufzufahren. Man gönnt sich ja sonst nix.