DIE LINKE
13.09.2009 um 21:59@kiki1962
Sicherlich können wir darüber reden was in der Berechnungsgrundlage für ALG2 noch bedacht werden sollte aber ein Urlaub gehört da definitiv nicht hinein
kiki1962 schrieb:richtig - für essen, trinken, dach über dem kopf - mehr steht ihr nicht zu - - es gibt auch noch anderes - und das versuche ich für beide kinder möglich zu machen - der "große" hat mehr, weil er ja anders "berechnet" wird - -Da kannst du ruhig polemisieren aber wenn ein ALG2-Empfänger/in für einen Urlaub der Tochter spart und gleichzeitig darüber klagt, dass das ALG2 zu niedrig angesetzt wäre, dann kann ich dieses Klagen nicht ganz ernst nehmen.
Sicherlich können wir darüber reden was in der Berechnungsgrundlage für ALG2 noch bedacht werden sollte aber ein Urlaub gehört da definitiv nicht hinein