Im unten stehenden Link kann man auf sämtliche Gerichtstage Einsicht nehmen und die Verhandlung bis zum 8.Dezember 2008 nachlesen.
Die Seite die darunter aufgerufen wird umfasst die vorläufige Urteilsverkündung die später kassiert wurde und nun am Landgericht Magdeburg fortgesetzt wird.
Prozesstermine:
Freitag, 13. Januar 2012, 09:30 Uhr
Donnerstag, 19. Januar 2012, 09:30 Uhr
Mittwoch, 25. Januar 2012, 09.30 Uhr
Donnerstag, 16. Februar 2012, 09.30 Uhr
Dienstag, 06. März 2012, 09.30 Uhr
Dienstag, 13. März 2012, 09.30 Uhr
(Saal A23)
Soviel aber erstmal noch dazu:
Die Matratze war mit Schaum gefüllt, der ja für die starke Brandentwicklung zuständig gewesen sein soll.
Oury Jalloh ist mit Handschellen gefesselt wurden.
Der Brandalarm wurde ausgestellt.
Brandbeschleuniger konnten aufgrund ihrer Flüchtigkeit nach Abbrennen nicht mehr festgestellt werden.
Außerdem fehlte die notwendige Gerätschäft dafür Rückstände nachzuweisen.
Zu den Prozess:
Eine nicht mehr aufzufindende Dienstanweisung kam nun zur Sprache. Es hätte eine klare Regelung des Revierleiters Ko. gegeben, in der im Detail die Fixierung nur „bei begründetem Verdacht“ zu erfolgen hätte. Der Dienstgruppenleiter S. hätte ebenfalls mehrmals auf diese Anweisung hingewiesen. „Die war dann aber nicht mehr aufzufinden“, sagt Angeklagter M. „So ging es uns auch“, ergänzt Richter Steinhoff zu den erfolglosen Ermittlungen des Gerichts in dieser Sache
Nach Verständigung der Prozessbeteiligten über organisatorische und terminliche Dinge beginnt der heutige zweite Prozesstag im Fall Oury Jalloh mit der Befragung des Zeugen Bernd M. Mit dem 46jährigen Beamten steht damit im Rahmen dieser Hauptverhandlung erstmals ein Polizist in Uniform im Zeugenstand. M hatte am 07. Januar 2005 Dienst im Polizeirevier Dessau. Er und sein Kollege Jürgen S. hätten gegen 11.00 Uhr durch den Dienstgruppenleiter (DGL) Sch. den Auftrag bekommen, eine Person im Gewahrsamstrakt zu kontrollieren. Später hält der RA Isensee dem Zeugen in diesem Kontext einer Passage aus der Akte vor, die er so bei seiner ersten Vernehmung zu Protokoll gegeben haben soll: „In diesem Moment erwähnt der Dienstgruppenleiter, dass ihm das Klappern da unten langsam auf die Nerven ginge, wir sollten doch mal gucken, was der Herr da macht“. Nachdem sie die entsprechenden Schlüssel erhielten, die immer im DGL-Raum aufbewahrt worden seien, gingen sie laut M. zur Zelle Nr. 5. Dort fanden sie Herrn Jalloh an allen vier Extremitäten gefesselt auf einer Matratze liegend vor. Der Beamte sagte aus, dass es zwischen ihm und dem dort fixierten Oury Jalloh zu einem kurzen Wortwechsel gekommen sei. „Er hat gesagt, dass wir ihn losmachen sollen“, gibt der Zeuge zu Protokoll. Dabei habe er verständliches Deutsch gesprochen. Der Richter will darauf hin wissen, ob er dies in einem erregten Zustand gesagt habe. M. bejaht diese Frage. Isensee fragt M. dazu, ob er mal auf die Idee gekommen sei, dass man die Zelle eines Gefesselten ja nicht noch abschließen müsse, sondern ein Verriegeln ja reiche: „Kann ich nicht sagen, ich habe das immer so gemacht“. Auch offensichtliche Verletzungen habe er an Oury Jalloh nicht wahrnehmen können.
Die Frage des Vorsitzenden Steinhoff, ob dem Beamten in der Zelle etwas Ungewöhnliches aufgefallen sei, verneint der Zeuge. In seiner polizeilichen Vernehmung im Vorfeld äußerte er jedoch neben der Matratze eine Pfütze gesehen zu haben: „Um welche Flüssigkeit es sich handelte, kann ich nicht sagen. Ich kann aber ausschließen, dass es Urin war“, gab M. damals an. „Sind sie oder ihr Kollege S. Raucher?“, will Oberstaatsanwalt Preissner vom Zeugen wissen. Raucher wären sie nicht und hätten am besagten Tag auch kein Feuerzeug dabei gehabt. Er sagt auch, dass er bei der Zellenkontrolle weiter im Raum gestanden habe, als S. Er könne sich nicht erinnern, dass die Hose Oury Jallohs geöffnet war. „Hat Ihr Kollege S. auch mit dem Herrn Jalloh gesprochen“, fragt der Anklagevertreter dann. „Das ist auch so eine Sache, ich kann es nicht mehr sagen“, so der Zeuge.
Der Zeuge sagt außerdem aus, dass es damals keine eigentliche Ordnung zur Durchführung von Kontrollgängen gegeben habe, aber jetzt sei einiges geändert worden. Steinhoff will wissen: “Was wurde denn geändert?“. M. dazu: „Es wurde generell festgelegt regelmäßige Kontrollgänge durchzuführen“. Der Richter konfrontiert den Zeugen darauf hin mit einem Fakt aus den Akten: „Diese Festlegung gab es doch auch damals schon.“ „Das war mir dann nicht so bewusst“, so der Zeuge. Schließlich erfährt das Gericht und die interessierte Öffentlichkeit, dass der Gewahrsamstrakt im Dessauer Polizeirevier immer noch gesperrt ist. Außerdem dürfe man heute Personen die mehr als 1,99 Promille im Blut haben, nicht mehr in Gewahrsam nehmen. „Es ist alles komplizierter geworden“, meint M.
Ein entscheidender Fakt der heute des Öfteren zur Sprache kommt, ist die Tatsache, dass der Gewahrsamstrakt über zwei Eingänge verfügt. Einmal gäbe es eine Tür, die über das Treppenhaus des Hauptdienstgebäudes zu erreichen sei und ausschließlich für die Kontrollgängen genutzt werden würde. Ein anderer Eingang, der sich auf der gegenüberliegenden Seite des Gewahrsamstraktes am Ende des Zellenbereiches befände, wäre über eine Außentür der Hauptdienstgebäudes zu erreichen. Dabei müsse man allerdings über den Innenhof des Polizeireviers gehen. Diese Tür wäre laut M. mit demselben Schlüssel zu öffnen, wie der Zugang über das Treppenhaus. Diesen Zu- bzw. Ausgang habe er jedoch nie benutzt.
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Der Beamte begab sich nach dem Kontrollgang nach eigenen Angaben mit seinem Kollegen auf Fußstreife durch den Dessauer Stadtpark und später fuhren sie mit ihrem Einsatzfahrzeug in den Stadtteil Süd. Etwa eine Stunde später wurden beide zum Revier zurückgerufen. Bei Ankunft in der Wolfgangstraße sei schon starke Rauchentwicklung aus dem Kellergeschoss zu sehen gewesen: „Wir haben dann geparkt und erst einmal abgewartet“. Der Angeklagte Sch., der Leiter des Einsatzdienstes Kö. und der Beamte Mö. hätten russverschmiert auf dem Hof gestanden und auf das Eintreffen der Feuerwehr gewartet. Als die Feuerwehr eintraf und sich ins Gebäude begab, entschlossen sich M. und sein Kollege Jürgen S. wieder auf Streife zu fahren, „um den weiteren Dienstbetrieb zu gewährleisten.“ Auf Nachfrage der RA‚in Götz, ob ihnen bewusst war, dass da noch ein Mensch im Keller liegt, äußerte der Zeuge: „Ja, das war mir schon klar“. Dem RA Ulrich von Klinggräff antwortet M. in der Befragung: „Wir hatten uns ja auch Gedanken gemacht über den armen Bürger, der da unten liegt!“ Ob er denn wisse, wer die Feuerwehr nach ihrer Ankunft eingewiesen habe, will der Nebenklagevertreter weiter wissen. Das wisse er nur vom „Hören-Sagen“. Er habe es im Nachgang durch ein Gespräch mit der stellvertretenden Dienstgruppenleiterin Beate H. erfahren.
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Der Beamte begab sich nach dem Kontrollgang nach eigenen Angaben mit seinem Kollegen auf Fußstreife durch den Dessauer Stadtpark und später fuhren sie mit ihrem Einsatzfahrzeug in den Stadtteil Süd. Etwa eine Stunde später wurden beide zum Revier zurückgerufen. Bei Ankunft in der Wolfgangstraße sei schon starke Rauchentwicklung aus dem Kellergeschoss zu sehen gewesen: „Wir haben dann geparkt und erst einmal abgewartet“. Der Angeklagte Sch., der Leiter des Einsatzdienstes Kö. und der Beamte Mö. hätten russverschmiert auf dem Hof gestanden und auf das Eintreffen der Feuerwehr gewartet. Als die Feuerwehr eintraf und sich ins Gebäude begab, entschlossen sich M. und sein Kollege Jürgen S. wieder auf Streife zu fahren, „um den weiteren Dienstbetrieb zu gewährleisten.“ Auf Nachfrage der RA‚in Götz, ob ihnen bewusst war, dass da noch ein Mensch im Keller liegt, äußerte der Zeuge: „Ja, das war mir schon klar“. Dem RA Ulrich von Klinggräff antwortet M. in der Befragung: „Wir hatten uns ja auch Gedanken gemacht über den armen Bürger, der da unten liegt!“ Ob er denn wisse, wer die Feuerwehr nach ihrer Ankunft eingewiesen habe, will der Nebenklagevertreter weiter wissen. Das wisse er nur vom „Hören-Sagen“. Er habe es im Nachgang durch ein Gespräch mit der stellvertretenden Dienstgruppenleiterin Beate H. erfahren.
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Auf die gleiche Verwirrung bezüglich der von S. zu Protokoll gegebenen Chronologie geht auch Rechtsanwalt Klinggräff ein. Er gewinne den Eindruck, „dass uns der Zeuge, Herr S., irgendwelche Geschichten erzählt“. Der Vorsitzende interveniert daraufhin bei der Befragung, worauf S. schlussendlich zu Protokoll gibt, er habe gestern und vorgestern mit M. gemeinsam Dienst gehabt, und, Ja “wir haben darüber gesprochen“. Wann sie über was gesprochen haben, will der Vorsitzende wissen, das jedoch könne S. „nicht im einzelnen“ rekonstruieren
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Die Zeugenaussagen des Jürgen S. zu den Vorkommnissen im Fall Oury Jalloh wurden heute durch die Erwähnung eines anderen Todesfalles im Dessauer Polizeirevier (durch Rechtsanwältin Götz) unterbrochen, bzw. weiter ausgeführt. Der Rechtsanwalt des Angeklagten M. wollte dies zunächst unterbinden, nach einer kurzen Diskussion unter Abwesenheit des Zeugen genehmigte der Richter jedoch ein näheres Eingehen auf den Fall Bichtemann.
Der im November 02 von der Polizei in Gewahrsam genommene Mario Bichtemann war nach 15 Stunden Inhaftierung in der Zelle Fünf durch einen Schädeldachbruch ums Leben gekommen. Dienst hatte an diesem Tag wie auch am 07.Januar 2005 der Dienstgruppenleiter Sch. und die Einsatzleiterin H. und auch die beiden heute vernommenen Zeugen M. und S.
Zudem war auch der Neurologe P., der auch im Falle Oury Jalloh die Hafttauglichkeit prüfte zu Rate gezogen worden. Rechtsanwalt Klinggräff betonte die Relevanz dieses vorangegangenen Todesfalls für die aktuelle Gerichtsverhandlung, da man dadurch ein Bild über den Angeklagten Sch. gewinnen könne, und über die früheren Ausmaße seiner potentiellen Dienstanweisungsverletzungen.
Das Verfahren gegen Sch. war aufgrund von Kausalitätsschwierigkeiten eingestellt worden
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Im folgendem die Zeugenaussage der Reinigungskraft Siegrind Z. (49)
Im Rahmen der Befragung durch das Gericht, den Staatsanwalt, der Nebenklage und der Verteidigung hat sich die Reinigungskraft des Polizeireviers Dessau, Siegrind Z. (49), ausführlich zu ihren Tätigkeiten auf der Wache geäußert. So wische sie täglich an Werktagen den Gewahrsamstrakt feucht, was sie auch am Morgen des 7. Januar 2005 getan habe. Bevor sie jedoch mit ihrer Arbeit beginne, würde sie immer den Schlüssel für den Zellentrakt von diensthabenden Beamten im DGL-Raum abholen.
An die Reinigungsarbeiten im Gewahrsamsbereich des 7. Januar 2005 habe sich die Zeugin S. gut erinnert. Sie sagte aus, das am Morgen des 7. Januar 2005 keine Zelle belegt gewesen sei. Dies habe sie daran erkannt, das alle Zellentüren offen gestanden haben. So sei
http://ouryjalloh.wordpress.com/category/59-prozesstag/