Optimist schrieb:Wie ist das eigentlich, verhalten sich Salafisten Grundgesetz-konform?
Es sind religiöse Extremisten.
Manche werden sich hier an die Gesetze halten, andere nicht.
Manche werden Gewalt befürworten, andere nicht.
Auch unter Salafisten gibt es verschiedene Strömungen.
Optimist schrieb:Worauf ich hinaus will:
Wenn zB Rechtsextreme entgegen des GG agieren oder volksverhetzende Parolen von sich geben, können diese doch sanktioniert werden.
Salafisten hetzen doch im Grunde nun auch gegen Ungläubige und Andersgläubige usw.
Könnte man die denn nicht wegen dieser Tatbestände "packen" bzw. sanktionieren? Genauso wie man Rechtsextreme packen kann, indem man deren Agieren verbietet und nötigenfalls - eben bei Hetze zB - einsperrt?
Im Prinzip könnte man man Leute, die dahingehend hetzen, selbstverständlich sanktionieren (obwohl man wahrscheinlich wiederholt und realtiv stark hetzen müsste, um irgendwann mal eingesperrt zu werden).
Der Unterschied ist, dass Rechtsextreme gegen Minderheiten hetzen und eine Mehrheit (der Begriff "Ungläubige" ist dahingehend noch diffuser als "Deutsche") sich laut unserer Gerichte nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen lässt“.
"Bei einer Bevölkerungsmehrheit handelt es sich nicht um einen Teil der Bevölkerung" und deshalb kann man die offenbar auch nicht im Kollektiv beleidigen.
Man müsste also vermutlich schon zu Gewalt aufrufen, damit da etwas passiert.