Yoshimitzu schrieb:Es geht drum: Wollen wir (Deutsche) diesen gesellschaftlichen Wandel in dieser Form - oder nicht.
Erklär mir mal, was Kriminalität mit gesellschaftlichem Wandel zu tun haben soll? Die Kriminalitätsstatistiken sind seit Jahrzehnten relativ stabil, wenn 1 Mio. Leute dazu kommen, steigt sie entsprechend an, alles andere wäre unnatürlich. Also wenn du einen Zusammenhang konstruieren willst, musst du ihn auch plausibel machen.
Optimist schrieb:Die Minister der Bundesländer gehören doch auch zur Bundesregierung oder nicht?
Nein, zu den Landesregierungen. Im Regierungskabinett hab ich sie noch nicht gesehen.
insideman schrieb:Also jeder andere wäre schon mal härter bestraft worden.
Purer Populismus. Praktisch, weil du weißt, dass man so was nicht belegen kann und daher auch nicht muss.
Heide_witzka schrieb:Die besten Kapitäne stehen ja bekanntlich an Land, die besten Fussballtrainer sitzen mit Chips und Bier vor der Glotze, warum sollen sich dann nicht auch die besten Juristen bei Allmy zusammenfinden.^^
Eine Lichterkette für dein Bonmot.
:Dneugierchen schrieb:Hmmm, ich habe promoviert, dann darf ich mich wohl kaum auf das Niveau eines Abiturienten herablassen.
Hmmm... Ich hab auch nen Uniabschluss. Bin ich dadurch jetzt automatisch der bessere Automechaniker, für dessen Ausbildungsabschluss die Gesellenprüfung reicht?
neugierchen schrieb:Oder schließt
sich dem ersten und zweiten Staatsexamen gestellt und es auch bestanden haben, sich einer drei- bis fünfjährigen Probezeit unterzogen und danach auch schon Jahre in ihrem Beruf gearbeitet haben
automatisch Fehler aus?
Das nicht, aber wenn du in dem Urteil Fehler siehst, musst du sie FACHMÄNNISCH begründen, was du nicht tust und wohl auch nicht kannst. Zumal die die Akten nicht vorliegen, sondern du alles Wissen aus der Presse hast, in deren Berichterasttung bereits die subjektive Meinung des Autors mit einfließt, besonders wenn es eine "rechte" (Bild, Focus, Welt) ist. Denn man hat da ja ein starkes Stamm(tisch)publikum, das bedient werden will.
neugierchen schrieb:Trotzdem finde ich diese Bemerkung de Gerichtes: Objektiv hätten niedere Beweggründe vorgelegen, nach den Vorstellungen des Angeklagten jedoch nicht. Wenn D. statt sechs Monaten schon mehrere Jahre in Deutschland gelebt hätte - wenn man also davon hätte ausgehen können, dass er die Wertvorstellungen hierzulande kennen müsste - wäre die Bewertung möglicherweise anders ausgefallen
rechtsfehlerhaft.
Erklär mal warum.