Migrantengewalt in Deutschland
09.08.2021 um 22:27Zanclus schrieb:Wo hab ich denn das Gegenteil behauptet?Mittlerweile vermutlich 14x, selbst im nachfolgenden Absatz behauptest du es schon wieder:
Zanclus schrieb:Erstens bestehen keinerlei solcher Verträge, und selbst wenn sie bestünden, haben sich deutsche Politiker an deutsches Recht und Gesetz zu halten.Da steht, dass die Absätze völkerrechtlichen Vereinbarungen nicht im Wege stehen, du behauptest das Gegenteil.
Falls du den Satz nicht richtig verstehen konntest, habe ich dir nun sogar das Bundesverfassungsgericht diesbzgl verlinkt und da steht "Die Regelung tritt [...] zurück", du behauptest das Gegenteil.
Aus dem Asyl-Erfahrungsbericht 1994 des Bundesministeriums des Innern vom 20. Juni 1995 geht hervor, daß die Drittstaatenregelung des Art. 16a Abs. 2 GG seit Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) in bezug auf Asylsuchende, die aus Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal oder Spanien kommen, "keine Anwendung mehr" findet.https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1996/05/rs19960514_2bvr193893.html
"Findet keine Anwendung mehr"....schon 1996 festgehalten....du behauptest das Gegenteil.
Zanclus schrieb:Dann hast Du offenbar die letzten Jahre nicht in Deutschland gelebt. Seit Jahren wird den Leuten von Politikern erzählt, dass wir aufgrund irgend welcher Verträge dazu verpflichtet wären, Flüchtlinge und Asylanten bei uns aufzunehmen.Da muss ich mich ja nun nicht auf dein Gequatsche verlassen, du kannst mir ein paar dieser unzähligen Aussagen gerne zitieren.