Zanclus schrieb:Ja, das tun sie ja auch nicht.
Dann behaupte nicht ständig, irgendwer würde sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen, denn die Absätze auf die du dich berufst treten hinter anderen völkerrechtlichen Vereinbarungen zurück....genau wie man es sich selbst in das GG geschrieben hat.
Zanclus schrieb:Oder kannst Du mir völkerrechtliche Verträge nennen, die den Absätzen 1- 4 entgegenstehen?
Sag mal, trollst du?
Du fragst mich das und antwortest dann bzgl Schengen bspw:
Zanclus schrieb:Ja, findet keine Anwendung mehr, genau das hab ich behauptet. Da sich deutsche Politiker über Recht und Gesetz hinwegsetzen.
Und zu Obigem:
Du scheinst nicht so ganz zu verstehen, was das Bundesverfassungsgericht ist
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene. Es übt damit eine Doppelfunktion aus.[3] Dabei obliegt dem Bundesverfassungsgericht die Kontrolle des verfassungsmäßig bestimmten politischen Lebens, das es im Lichte des Grundgesetzes interpretiert, dies unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Grundrechte des Bürgers. Insoweit wurde dem Gericht, in seiner Eigenschaft als Hüter der deutschen Verfassung, die grundlegende Ordnungsbefugnis über die Verfassung im gesellschaftlichen Wandel zuteil.
Wikipedia: BundesverfassungsgerichtEs setzt sich also niemand über Recht und Gesetz hinweg, du verstehst Recht und Gesetz nur nicht....und lässt dich dann auch nicht durch Aussagen des BVerfG belehren.
Zanclus schrieb:Wenn Politiker Deiner Meinung nach die Aufnahme von Millionen von Ausländern seit 2015 NICHT mit angeblich rechtlichen Verpflichtungen begründet haben, mit was denn sonst?
Irgendeinen Unsinn zu behaupten und mich dann aufzufordern, dass Gegenteil zu belegen, ist ziemlich lame.
Zanclus schrieb:Moral ist schön und gut, steht in einem Rechtsstaat aber nicht über Recht und Gesetz.
Recht und Gesetz ist in dem Falle bspw das Selbsteintrittsrecht und man könnte es schon mit Moral.begründen, sich zuständig zu erklären....ob gegenüber den geflüchteten Menschen oder aus Solidarität mit den Grenzstaaten sei dahingestellt.
Recht und Gesetz ist in dem Falle ebenfalls, dass man Fristen für Rückführung einhalten muss und ansonsten zuständig ist.