Migrantengewalt in Deutschland
03.07.2021 um 17:04calligraphie schrieb:Solche Klagen von Opferangehörigen können sehr wohl angestrengt werden zivilrechtlichJups, bei uns zum einen wegen eventueller Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche nach BGB.
Und zum anderen per Opferentschädigungsgesetz für Opfer und Angehörige von Opfern. Das ist noch mal gesondert und hat nichts mit Obigem zu tun und ist an eigene Voraussetzungen geknüpft. Glaube Opferentschädigungsgesetz bezahlt nur irgendwelche notwendigen Therapiemaßnahmen oder wenn man dadurch nicht mehr arbeiten kann.
Also im Falle des Flüchtlings, der bei uns Autoscheiben eingeschlagen hat, hätte man wohl wenn überhaupt und nur theoretisch Schadensersatzansprüche nach BGB einklagen können. Also die Betroffenen. Darunter kann glaube ich sogar fallen, wenn Betroffene dadurch Dienstausfälle erlitten hätten, wenn zerstörte Fahrzeuge bspw. beruflich benötigt würden.