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Migrantengewalt in Deutschland

58.908 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

03.07.2021 um 17:04
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Solche Klagen von Opferangehörigen können sehr wohl angestrengt werden zivilrechtlich
Jups, bei uns zum einen wegen eventueller Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche nach BGB.

Und zum anderen per Opferentschädigungsgesetz für Opfer und Angehörige von Opfern. Das ist noch mal gesondert und hat nichts mit Obigem zu tun und ist an eigene Voraussetzungen geknüpft. Glaube Opferentschädigungsgesetz bezahlt nur irgendwelche notwendigen Therapiemaßnahmen oder wenn man dadurch nicht mehr arbeiten kann.


Also im Falle des Flüchtlings, der bei uns Autoscheiben eingeschlagen hat, hätte man wohl wenn überhaupt und nur theoretisch Schadensersatzansprüche nach BGB einklagen können. Also die Betroffenen. Darunter kann glaube ich sogar fallen, wenn Betroffene dadurch Dienstausfälle erlitten hätten, wenn zerstörte Fahrzeuge bspw. beruflich benötigt würden.


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Migrantengewalt in Deutschland

03.07.2021 um 17:32
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Ich wundere mich manchmal auch, daß man so etwas nicht auch mal hier zumindest versucht wird . Opferangehörige solcher Tötungsdelikte gehen hier selten mal an die Öffentlichkeit und klagen Mißstände rund um fehlgeschlagene Migrationspolitik an , indem sie eine Behörde wegen zB Unterlasssungen oder Untätigkeit verklagen.
Wenn bei solchen Straftaten zB ein Ernährer der Familie das Opfer ist, da sind die Hinterbliebenen ja in allergrößten Schwierigkeiten .
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Es gab Entschädigungen, die zuletzt noch erhöht wurden, man hat Ihnen Opferbeauftragte zur Seite gestellt. Das war zu wenig?

Es hat sich schon einiges getan, gerade rechtlich oder mit der Zentralen Anlaufstelle. Aber ein übergreifender Ansatz fehlt. Warum gibt es bis heute keine festen Fallmanager, die sich um die einzelnen Betroffenen kümmern? Warum sind die Zuständigkeiten nicht klar definiert? Auch hat sich das Problem verschärft, dass wir uns für die Opferrenten immer wieder begutachten lassen müssen. Es wirkt, als wolle man uns eine Betroffenheit durch den Terroranschlag absprechen. Im Ausland versteht man auch die Einstufung nach dem sogenannten Grad der Schädigung nicht. Das sei sehr deutsch.
Quelle: https://taz.de/Angehoerige-von-Breitscheidplatz-Opfer/!5735667/
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Wie zB bei den Angehörigen der Opfer vom Attentat Weihnachtsmarkt .
Dieser folgende Satz muss sich wie eine schallende Ohrfeige in das Gesicht der Angehörigen angefühlt haben:
Wer jetzt Hass schürt und Rassismus, verrät nicht nur die Grundwerte der Demokratie. Er macht sich auch zum Komplizen der islamistischen Terroristen.
Dabei sind negative menschliche Emotionen (nicht Rassismus!) nach derartigen Verlusten mehr als nur verständlich, aber dass man deswegen der Komplizenschaft mit Terroristen mitverantwortlich gemacht wurde...

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/breitscheidplatz-in-berlin-wer-jetzt-hass-schuert-macht-sich-zum-komplizen-derterroristen/19154988.html


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Migrantengewalt in Deutschland

03.07.2021 um 22:40
Was den Fall des ermordeten Mädchens in Wien angeht, hat man jetzt den Tatverdächtigen Nummer drei und sucht Nummer vier. Das werden ja immer mehr.
Paukenschlag bei den Ermittlungen zu dem furchtbaren Mädchenmord von Wien-Donaustadt: In der Nacht auf Donnerstag wurde ein dritter Tatverdächtiger in Wien verhaftet. Es soll sich ebenfalls um einen wegen Suchtgiftdelikten vorbestraften, 23-jährigen Asylwerber aus Afghanistan handeln, der seit 2015 in Österreich ist. Grausames Detail: Die Ermittler gehen mittlerweile davon aus, dass Leonie (13) von einer Gruppe junger Männer mehrfach in der Gemeindebau-Wohnung vergewaltigt wurde. Die europaweite Fahndung nach einem vierten Verdächtigen läuft.
...
Die Wiener Behörde MA 11 (Kinder- und Jugendhilfe) organisierte dem Hauptverdächtigen eine Wohnung in einem Gemeindebau in Wien-Donaustadt. „Der Tatverdächtige wird seit Sommer 2015 von der MA 11 auch betreut“, heißt es von dort
Quelle: https://www.krone.at/2451313

Wie kann es eigentlich sein, dass jemand in diversen Ländern Verfahren laufen hat und dennoch einreisen darf und Schutz bekommt?

Bei dem vierten Tatverdächtigen soll es sich um einen 22jährgen, mehrfach vorbestraften, gebürtigen Afghanen handeln
https://www.stol.it/artikel/chronik/getoetete-13-jaehrige-in-wien-3-festnahme-fahndung-nach-4-mann



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Migrantengewalt in Deutschland

04.07.2021 um 06:53
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Also im Falle des Flüchtlings, der bei uns Autoscheiben eingeschlagen hat, hätte man wohl wenn überhaupt und nur theoretisch Schadensersatzansprüche nach BGB einklagen können.
Aus Interesse, wer hätte die Ansprüche beglichen?


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Migrantengewalt in Deutschland

04.07.2021 um 08:31
Zitat von 6.PzGren3916.PzGren391 schrieb:Aus Interesse, wer hätte die Ansprüche beglichen?
Ich sagte ja schon - nur theoretisch.

Denn war es nicht so, dass wenn beim Beklagten nichts zu holen ist, gehen Kläger leer aus?

Anders beim Opferentschädigungsgesetz aber glaube ich. Hier kommt doch der Staat für auf bzw. übernimmt die Kosten für bspw. Therapiemaßnahmen und Opfer oder Angehörige von Opfern haben auf jeden Fall etwas davon oder?

Möchte aber gleich nochmal betonen, dass man beides auseinander halten muss. Für nur Opfer von Sachbeschädigungen greift das Opferentschädigungsgesetz wohl nicht. Die können nur versuchen Schadensersatz nach BGB geltend zu machen.
Im Falle des Flüchtlings weil vorsätzlich begangen und dieser sich sogar nach § 303 StGB strafbar gemacht hatte.
(Bei nur Fahrlässigkeit kann man natürlich auch Schadensersatz versuchen geltend zu machen, der Verursacher begeht dabei aber keine Straftat)

Kurz Frage:

Weiß eigentlich jemand, ob die Betroffenen damals definitiv hätten Anzeige erstatten müssen (Sachbeschädigung ist ja nur ein Antragsdelikt und im besagten Falle wäre es bestimmt auch nicht zu einem öffentlichem Interesse gekommen) und der Typ nicht nur hätte angeklagt sondern auch wegen 303 StGB verurteilt werden müssen, damit sie später noch auf dem zivilrechtlichen Weg Schadensersatz nach BGB von ihm hätten einklagen können oder wäre das auch ohne offizielle Verurteilung wegen Sachbeschädigung möglich gewesen?


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Migrantengewalt in Deutschland

04.07.2021 um 08:49
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Weiß eigentlich jemand, ob die Betroffenen damals definitiv hätten Anzeige erstatten müssen
Ja (oder ihre Versicherungen falls Teilkasko oder Vollkasko versichert), an sich ist Sachbeschädigung kein Offizialdelikt.
Die StA schaltet sich nur ein wenn die Sachbeschädigung im öffentlichen Interesse liegt und das sehe ich bei den Auto nicht.


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Migrantengewalt in Deutschland

04.07.2021 um 09:13
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Die StA schaltet sich nur ein wenn die Sachbeschädigung im öffentlichen Interesse liegt und das sehe ich bei den Auto nicht
Das weiß ich ja und dieser Fall wäre bestimmt nicht von öffentlichem Interesse gewesen. Bei Regierungsfahrzeugen vermutlich schon.


Übrigens können glaube ich alle Antragsdelikte auch zu Offizialdelikten werden - nicht nur die Sachbeschädigung. Der jeweilige Fall muss nur öffentliches Interesse begründen.


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