Tussinelda schrieb:nee, das hat nämlich mit Freiheit so gar nix zu tun. Es hat schlicht damit zu tun, dass ein Haftbefehl und alle anderen Dokumente eines Strafverfahrens, egal durch wen und warum, VOR der Verhandlung (so sie öffentlich ist) oder dem Abschluss der Verhandlung nicht öffentlich zu machen sind.
Ach, das hat gar nichts mit Freiheit zu tun? Ist es eine Beschneidung des Rechtes sich öffentlich nicht äußern zu dürfen? Ja oder nein.
Für Dich natürlich nein .... Für mich ja
Tussinelda schrieb:.Und es gibt Persönlichkeitsrechte
Genau die beschnitten werden ....
Nochmals, Zeugennamen sind natürlich zu schützen, aber was mich selbst betrifft muss ich jederzeit öffentlich machen dürfen.
Übrigens, wie wäre es mit jahrelangen Haftstrafen für alle die geheime Dokumente veröffentlichen. So mal die Steuer CD´s zum Beispiel. Aber da hat die Doppelzüngigkeit wieder Hochkonjunktur.