neugierchen schrieb:Rechte des Angeklagten, ich lach mich tot
also diese Argumentation ist, na sagen wir mal zweifelhaft.
Überhaupt zeigst du immer stärker deinen erbarmubngsloen Hass, am meisten gegen links und gegen Muslime, gepaart mit entgleiteter Scheinsatire:
neugierchen schrieb:Na, ich bringe das schon miteinander in Einklang, man fragt sich natürlich immer wie viel Freunde, (ggf. Ehefrauen) man hat.
Tussinelda schrieb:Das was ich Dir aufzeige, das ist die Freiheit, sind die Rechte, die wir hier haben und die Du offenbar gerne abgeschafft hättest.
Also das ist jetzt aber ungerecht,
@neugierchen ist auch für Freiheit:
neugierchen schrieb:Ist aber allgemein bekannt das links nicht für besonders große Freiheit steht ... vor allem das Kapital soll gläsern sein, ach der Weg in die Gesinnungspolitik.
Offenbar ist hier nur eine andere Freiheit gemeint, z,.B . die, Steuern nur da zu bezahlen, wo sie am niedrigsten sind. Da ist die Schweiz schon ein Stück besser als Deutschland. Noch besser wäre natürlich Monaco - Michael Schumacher hats vorgemacht.
neugierchen schrieb: Ob es die Allgemeinheit erfährt und vielleicht sofort ein Gesetz auf den Weg bringt das erheblich vorbestrafte abgelehnte Asylbewerber sofort der Bewegungsfreiheit in Deutschland beraubt macht einen eklatanten Unterschied. Das Strafverfahren wird vielleicht in einem halben Jahr eröffnet. Dann rechnet man mal wie viel erhebliche Straftaten so im letzten halben Jahr von dieser Klientel verübt worden ...
Also nehmen wir mal den Fall, ein Asylbewerber wird abgelehnt, und da er einige Vorstrafen hat, wird er für die Dauer des Verfahrens in Haft genommen,obwohl er aktuell keine Straftat begangen hat. Im Berufungsverfahren (3.Instanz) kriegt er vor dem Landessozialgericht Recht und muss als Asylberechtigter oder als subisidiär Schutzberechtigter anerkannt werden. Er saß also für die Dauer des Verfahrens (Klage +Berufung = 2 1/2 Jahre) für nichts im Knast. Tut mir leid, aber das gibts nur in Ländern wie Pakistan, Türkei, Kambodscha oder China, nicht aber in einem westlichen Rechtsstaat, mit dem du offenbar gewisse Probleme hast, besonders hinsichtlich der Menschenrechte.
neugierchen schrieb:Übrigens, wie wäre es mit jahrelangen Haftstrafen für alle die geheime Dokumente veröffentlichen. So mal die Steuer CD´s zum Beispiel. Aber da hat die Doppelzüngigkeit wieder Hochkonjunktur.
Bei Zeugenschutz geht es aber um den Schutz, also die Unversehrtheit der Person. Bei Steuerhinterzieherschutz geht es um die Anonymität des Steuerhinterziehers. Zu unhöflich zu fragen, ob du den Unterschied erkennst?