paranomal schrieb: Der Souverän, hat zum Glück keine uneingeschränkte Befugnis.
Die Grundwerte wurden ja gerade durch das GG festgeschrieben um zu verhindern das nochmals ein totalitärer Staat die Macht ergreifen kann. Jeder Bürger muss es anerkennen.
paranomal schrieb: Davon ist dann auch der Träger der Souveränität (das Staatsvolk) betroffen und das aus gutem Grund.
Das Grundgesetz verschafft dem Bürger Grundrechtsgarantien, wie das Recht auf freie Meinungsäußerung (§ 5), Recht auf Versammlungen (§ 8), Recht auf Gründung von Parteien und Vereinigungen(§ 9), das aktive Wahlrecht, Schutz der Menschenwürde (§ 1), Recht auf Eigentum, Recht auf Bildung (§ 9), Religionsfreiheit (§ 4), Recht auf Privatsphäre und freier Entfaltung (§ 2), Recht auf körperliche Unversehrtheit (§1), Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz (§ 3), die er jederzeit vor Gerichten einklagen kann.
Wobei wir neben den Jedermannrechten dann auch schon bei den Deutschenrechten wären, die wie der Name schon sagt nur Deutschen zustehen.
Aber das alles hat im Migrantengewaltthread recht wenig verloren.
Hier könnte man trefflich über das Recht auf körperliche Unversehrtheit diskutieren, bringt aber nichts solange keine weiteren Schritte unternommen werden um diesen Teilaspekt der Gewaltkriminalität zu minimieren.