Migrantengewalt in Deutschland
18.12.2017 um 07:03Tussinelda schrieb:nein, der Polizist muss einen Arzt rufen und der entscheidet, ob diese Person zwangseingewiesen werden kann. Und ein Richter entscheidet, wie lange diese dauert, sonst nur 24 StdMeine Güte....erklärst Du mir grad meinen Job? Natürlich darf die Polizei jemanden zwangsabliefern. Dazu braucht es KEINEN Arzt. Der Patient muss innerhalb von 48 Stunden einem Richter vorgestellt werden, sofern der Patient nicht freiwillig seine Zustimmung zu seinem Aufenthalt gibt.
Das ist alles im PsychKG nachzulesen.
In Bayern , hier trug sich der Fall ja zu, ist das so.
Eigentlich ging es ja auch darum, dass per Ferndiagnose plus Geschwurbel behauptet wurde, der Täter sei psychisch krank. Für die diagnostizierte Krankheit wollte ich einen Beleg.
Jetzt kommst Du noch mit falschen Behauptungen anstatt einfach zu sagen: Nee, ob er wirklich krank ist, wissen wir nicht - oder einfach die Stelle mit der Diagnose zu verlinken?
Jetzt lass gut sein. Mir ist echt meine Zeit zu schade.