FF schrieb:Verfassungsbruch kann ich aber in der Anweisung immer noch nicht sehen.
Nicht? Dann ändern wir das Beispiel. Die Polizei ist angehalten, Christen bei Bagatelldelikten nicht zu verfolgen. Wäre das ein Problem? Ungeachtet der Erfolgsaussicht.
Der Punkt hier ist, man weiß nicht wer Flüchtling ist und bei wem eine Erfolgsaussicht auf Strafverfolgung besteht. Man kann den Menschen eben schlecht ansehen, ob sie Christen oder Flüchtlinge sind.
Ein Dieb braucht also einfach nur darauf verzichten, sich kommunikativ zu verhalten, seine Identität preizugeben und kommt ungestraft davon?! Woher weiß die Polizei nun, ob es sich um einen Flüchtling handelt oder um einen Deutschen, der seine Papiere eigens für den Diebstahl nicht mitgenommen hat?
Es ist also witzlos die Erfolgsaussichten alleine als Begründung heranzuziehen. Es ist einfach was es ist, eine Ungleichbehandlung aufgrund der vermuteten Herkunft.