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Migrantengewalt in Deutschland

58.908 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:32
@eckhart
Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es ja darum, dass eine bestimmte Gruppe schon von vornherein von der Strafverfolgung ausgeschlossen wurde.
Das ist aber mit Rechtstaatlichkeit nicht zu vereinbaren.

Es ist klar, dass die StA gewisse Straftaten nicht weiter verfolgt, weil zu gering oder von zu wenig öffentlichem Interesse.

Von Vornherein jedoch zu selektieren, bei wem ich eine mögliche Straftat aufnehme und weiterverfolge ist meines Erachtens nicht rechtens.

Obwohl: Ich bin dafür, dass Verkehrsverstöße von Mercedes-Fahrern nicht geahndet werden :troll:


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:34
Zitat von eckharteckhart schrieb:Nein! Ich will einfach eine Antwort, weil diese Verfahrensweise mindestens schon seit 1979 gilt, und zwar jeden Mensch betreffend und nicht nur Migranten und nicht nur wegen Migranten!
Es ist hier eh off Topic, aber dann aber auch abschließend noch einmal für Dich Es geht um 2015 / 2016 und nicht 1979. Wenn Du 1979 auch belegen kannst das es anders ist, ich bin neugierig genug ... 1979 war in Westdeutschland bestimmt ..... ein Problem ... Über Mitteldeutschland habe ich aus 1979 zu wenig Erkenntnisse

Hier der Link


https://www.welt.de/politik/deutschland/article151569369/Polizei-verzichtet-bei-Fluechtlingen-auf-Ermittlungen.html


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:35
Zitat von eckharteckhart schrieb:Nein! Ich will einfach eine Antwort, weil diese Verfahrensweise mindestens schon seit 1979 gilt, und zwar jeden Mensch betreffend und nicht nur Migranten und nicht nur wegen Migranten!
Falls das der Fall ist, wird eine erneute Anweisung, wie es wohl geschah, nicht nötig sein. Wie erklärst du dir das dann?

Eine Erfolgssaussicht alleine ist nicht ausschlaggebend. Höchstens eine Nutzen-Aufwand Betrachtung. Diese darf aber - wie gerade erwähnt - nicht erst einmal die Rechtsstaatlichkeit verletzen. Deutlicher wird die Problematik wenn man mit einbezieht, dass eine Feststellung der Identität bei
„höherwertigen Straftaten ab Körperverletzung und besonders schwerem Fall des Diebstahls“
erfolgen soll.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article151569369/Polizei-verzichtet-bei-Fluechtlingen-auf-Ermittlungen.html


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:36
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Nur weil Dein Lese und Kontextverständnis unterirdisch ist brauchst den Leuten nichts unterstellen
Demnach müsstest Du Verständnis aufbringen, was ich im Allgemeinen von Deinen Texten her gewohnt bin^^
Ist ansich mehr ne Bagatelle :troll:
Zitat von vincentvincent schrieb: dass eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der nicht-deutschen Herkunft jeglichen rechtsstaatlichen Grundsatz entbehrt.
Genau so ist es.

Vergleiche sollten wir tunlichst lassen.


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:38
Zitat von FFFF schrieb:Nein. Ich schreibe von Bagatelldelikten, die nicht verfolgt, aber registriert werden sollen.Damit man Wiederholungstäter erkennen kann.Von schwereren Verbrechen, gar Raub, Totschlag oder Mord, ist hier überhaupt nicht die Rede! Und da werden auch die Strafverfolgungs-Behörden keine Ausnahme machen.
Ich verstehe nicht wo Dein Problem liegt .... ich verwehre mich dagegen das Straftaten nicht aufgenommen werden. Du auch. Wir beide meinen das man dabei nicht auf die Nationalität schauen soll. Auch gleich.

Das zum Beispiel Mord nicht aufgenommen werden sollte habe ich nie geschrieben .... außer natürlich im Bezug auf
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Strafrecht darf sich nicht an Aufwand und Erfolg messen lassen



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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:39
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wenn Du 1979 auch belegen kannst das es anders ist, ich bin neugierig genug ...
Dann müsste ich meinen Post das dritte mal posten:
Zitat von eckharteckhart schrieb:eckhart schrieb:
Opportunität und Legalität im Strafverfahren: Strafverfolgungsverzicht durch die Staatsanwaltschaft gemäss den §§ 154, 154a StPO nach der Neufasung durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (StVÄG 1979)
https://books.google.de/books/about/Opportunit%C3%A4t_und_Legalit%C3%A4t_im_Strafver.html?id=Dzh-MQAACAAJ&redir_esc=y



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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:41
Zitat von vincentvincent schrieb:Falls das der Fall ist, wird eine erneute Anweisung, wie es wohl geschah, nicht nötig sein. Wie erklärst du dir das dann?
Doppeltmoppeln erhält die Haltbarkeit?


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:43
@eckhart
Was bringt es dir irgendein altes Buch, dass man mit dem Link nicht wirklich durcharbeiten kann anzuführen?
Interessanter ist doch der relevante und für jeden zugängliche Bezug im Gesetzestext. Darin heißt es:
§ 153
Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit

(1) 1Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. 2Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
https://dejure.org/gesetze/StPO/153.html

Das hat also gar nichts mit dem vorliegenden Fallbeispiel zu tun. Dass es generell eine Beschränkung der Strafverfolgung gibt bzw. geben kann, zweifelt hier auch niemand an. Auch nicht dessen Rechtsmäßigkeit.


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07.12.2017 um 10:44
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es ja darum, dass eine bestimmte Gruppe schon von vornherein von der Strafverfolgung ausgeschlossen wurde.
Das ist aber mit Rechtstaatlichkeit nicht zu vereinbaren.
Du verstehst es nicht richtig!
Es handelt sich seit 1979 und auch zukünftig unverändert um Einzelfallentscheidungen der Staatsanwaltschaften!
(Siehe meinen Link)


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:45
Zitat von eckharteckhart schrieb:Doppeltmoppeln erhält die Haltbarkeit?
Sicher. Doppeltgemoppelt ist aber nicht der Hinweis auf Flüchtlinge und eine Täterherkunft. Das ist der neue Aspekt, der das Ganze doch erst problematisch macht.


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:46
Zitat von eckharteckhart schrieb:Es handelt sich seit 1979 und auch zukünftig unverändert um Einzelfallentscheidungen der Staatsanwaltschaften!
(Siehe meinen Link)
Richtig. Die Staatsanwaltschaft kann entscheiden. Wer nicht entscheiden kann ist die Polizei. Diese hat jeden, ungeachtet der Herkunft, nur nach der Tat zu behandeln und sich nicht als Richter ohne Rechtssprozess "aufzuspielen".


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:47
Zitat von vincentvincent schrieb:Doppeltgemoppelt ist aber nicht der Hinweis auf Flüchtlinge und eine Täterherkunft.
Das ist richtig!
Mit irgendwas muss man ja anheizen!


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:47
Ergänzung: es ist nebenbei, wenn man die Asylrechtsverstößte durch Iraker und Syrer betrachtet, keine Einzellfallentscheidung; es ist das Gegenteil. Ein Pauschalurteil!


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:52
Zitat von eckharteckhart schrieb:Es handelt sich seit 1979 und auch zukünftig unverändert um Einzelfallentscheidungen der Staatsanwaltschaften!
Dann muss also jeder Diebstahl eines in Rede stehenden Migranten, der bei der Polizei angezeigt wird, an die StA weitergeleitet werden?
Und die StA stellt das Verfahren dann ein?


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:52
Die Sache mit der Nicht-Verfolgung scheint doch sowieso vom Tisch:
Als Reaktion auf den „Bild“-Bericht hieß es von der Polizei Kiel, die Regelung sei durch ein neues Rundschreiben vom 23. Dezember „inzwischen überholt“.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article151569369/Polizei-verzichtet-bei-Fluechtlingen-auf-Ermittlungen.html

Oder hat jemand aktuellere Erkenntnisse?


Dass Verstöße gegen das Einreisegesetz nicht verfolgt wurden, ist logisch: Viele Flüchtlinge bekommen vom Heimatland keine Papiere ausgestellt, vor allem wenn es Männer im wehrfähigen Alter sind. Und wer z.B. damals aus Mossul über die Türkei nach Deutschland kam, der hatte wohl kaum Chancen, irgend welche Papiere vom IS, der Mossul besetzt hatte, ausgestellt zu bekommen.
Andere konnten sich Papiere auf dem Schwarzmarkt oder mit Bestechungsgeldern besorgen... sollen die bevorzugt werden?

Unter anderem gibt es Befragungen, die klären sollen, ob man tatsächlich aus der angegebenen Heimatstadt kommt (spezielle Ortskenntnisse werden z.B. abgefragt).
Auch dieses Verfahren ist natürlich nicht 100%ig, aber man kann eben nicht jeden, der ohne Papiere kommt, abweisen, wenn er gerade darum keine Papiere hat, weil er flüchten musste oder politisch verfolgt wird. Darum gibt es das Asylverfahren, in dem die Gründe geprüft werden.


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:56
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Dann muss also jeder Diebstahl eines in Rede stehenden Migranten, der bei der Polizei angezeigt wird, an die StA weitergeleitet werden?
Und die StA stellt das Verfahren dann ein?
Was sonst?
(edit: nicht nur Migranten betreffend!)
Der Betroffene kriegt dann abschließend das Schreiben der Staatsanwaltschaft.
So kenne ich es.


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:57
@neugierchen , Du hast den Vorwurf erhoben, dass irgend jemand wolle, dass Schwerverbrechen nicht verfolgt werden sollten:
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Mir kommt es einfach so vor als manche Leute nicht mal die Grundprinzipien durchholen können ... ach da ist ein Mörder, man müssen wir suchen, das ist Arbeit, lassen wir es lieber und schreiben einen Strafzettel, da kommt doch gleich mal Geld in die Kasse. Wie dumm muss man sein um so zu argumentieren?
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Reicht doch wenn man Zuwanderer von der Strafverfolgung ausnimmt.

Wie krank ist das inzwischen hier?
So, und nun hätte ich gerne gewusst, an welcher Stelle jemand von Mördern schrieb.


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 10:59
@neugierchen
Das alles möchte ich zusätzlich auch noch von Dir wissen!


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07.12.2017 um 10:59
@eckhart
Ich kenne das auch so. Nur erzählen die verlinkten Artikel, dass eine Verfolgung von Anfang an unterbleibt, dass noch nicht einmal versucht wird, die Identität festzustellen.


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Migrantengewalt in Deutschland

07.12.2017 um 11:00
Zitat von vincentvincent schrieb:Wovon "wir" sprachen kannst du alleine ganz sicher nicht feststellen.
Wovon ich spreche aber schon? Und das ist doch aus dem Strang ersichtlich. Falls Du mit mir über einen weiteren OT sprechen willst brings zu erst auf den Punkt.

Und jo, klar ists des Wutbürgers liebstes Hobby ungesicherte Zeitungsartigel zum Untergang des verfassungskonformen Rechtsstaates zu erklären. Ich werd mir also merken was Du so gedenkst zu befüttern. :note:


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