@wichtelprinz Nun, auch wenn mir dieses fragwürdige Konstrukt des angeblichen Strafverfolgungsverzichts fremd ist...
Sollte dem tatsächlich so sein, dann würde man ja nie erfahren ob der Täter ein "Gewohnheitstäter" ist. In Ermangelung von festgestellten Personalien, zur Sicherstellung der Strafverfolgung, und entsprechend ausbleibender Fertigung personengebundener Strafanzeigen, bleibt das dann im Dunkeln.
Und eine Aufwand/Ertrag-Relation verbietet sich im Strafrecht. Der Ertrag wäre ja lediglich der Schutz der Allgemeinheit.
Ein verurteilter Mörder bringt a auch keinen messbaren "Ertrag". Ganz im Gegenteil, Haft kostet den Steuerzahler eine Menge Geld.
Mit Gewalt hat das Ganze allerdings tatsächlich eher nix zu tun.