NPD-Funktionär wegen Volksverhetzung verurteilt
Udo Pastörs hetzte gegen Juden und Türken - und ist nun zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der NPD-Funktionär eine Geldstrafe zahlen. Er habe sich der Sprache der Nationalsozialisten bedient und zu Hass und Gewalt aufgestachelt, entschied das Gericht.
Saarbrücken - Immer wieder ist der NPD-Funktionär Udo Pastörs mit ausländerfeindlichen Parolen aufgefallen. Auf einer Aschermittwochsveranstaltung im vergangenen Jahr äußerte er sich unter anderem abfällig über Juden und Türken - dafür ist er nun zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Außerdem muss der Fraktionsvorsitzende der NPD im mecklenburg-vorpommerschen Landtag 6000 Euro Geldstrafe bezahlen.
Mit diesem Urteil blieb das Amtsgericht Saarbrücken am Donnerstag nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von mindestens 6000 Euro gefordert hatte. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, will das Urteil anfechten.
Mit seinen Äußerungen habe Pastörs Juden und Türken nicht nur verunglimpft, sondern auch zu Hass und Gewalt gegen sie aufgestachelt, entschied das Gericht. Bei einer NPD-Kundgebung am 25. Februar 2009 in Saarbrücken hatte er unter anderem vom "Finanzgebäude dieser Judenrepublik" gesprochen und im Zusammenhang mit türkischstämmigen Bürgern den Ausdruck "Samenkanonen" gebraucht. Aus Sicht des Gerichts war damit der Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Pastörs habe in seiner Rede mehrfach Formulierungen aus dem Sprachgebrauch der Nationalsozialisten verwendet. Ein Tonmitschnitt der rund einstündigen Rede wurde am Vormittag in voller Länge vor Gericht vorgespielt.
Pastörs und sein Verteidiger bezeichneten die Vorwürfe als haltlos. Es habe sich um politisches Aschermittwochgerede gehandelt, das auch bei Rednern anderer Parteien nicht auf die Goldwaage gelegt werde. Dies sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Verteidigung versuchte zudem, wegen der Zugehörigkeit des Angeklagten zur Bundesversammlung Immunität geltend zu machen, die derzeit keinen Prozess gegen ihn zulasse. Das wurde vom Gericht verworfen, da mit der Wahl des Bundespräsidenten die Bundesversammlung als aufgelöst gelte. Der Schweriner Landtag hatte die Immunität Pastörs schon im Juli 2009 aufgehoben.
In der Anklage hieß es, die von Pastörs benutzten Formulierungen stellten Teile der Bevölkerung als minderwertig dar und stachelten zum Hass gegen sie auf. Der Begriff "Judenrepublik" stehe in der Tradition rechtsextremistischer antisemitischer Propaganda zur Zeit der Weimarer Republik und des Dritten Reichs.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,693475,00.html10 Monate auf Bewährung und 6.00 € Geldstrafe?
Soll das ein Witz sein?
Nazis haben in der Politik nichts zu suchen, die gehören alle in den Knast!