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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

46.190 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Nazis, Rechtsextremismus, Reichsbürger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

30.07.2024 um 21:49
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb am 19.07.2024:Elsässers Anwälte veröffentlichen die Verbotsbegründung für "Bekackt".....pardon, "Compact" mit ungeschwärzten Mitarbeiternamen.
Der Chef vom Dienst bei Compact war mal Pressesprecher der NPD in Sachsen
So heißt der Chef vom Dienst Daniell Pföhringer mit richtigem Namen Thorsten Thomsen und war bis 2014 Pressesprecher der NPD-Fraktion in Sachsen.
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100451832/-compact-magazin-namen-der-mitarbeiter-ungeschwaerzt-veroeffentlicht.html


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

31.07.2024 um 21:27
AfDler Brandner muss zweifellos ein Vorbild sein!
Stephan Brandner macht vor, wie Retourkutschen gehen.
Geld spielt keine Rolle.
Bereits im Januar hatte das Landgericht Berlin Brandner untersagt, Müller eine "Faschistin", "Oberfaschistin" oder "Spiegel-Faschistin" zu nennen – und erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung. Weil er dagegen verstoßen hatte, indem er nicht alle Beiträge löschte, muss er 20.000 Euro Ordnungsgeld zahlen, schreibt Müller.

"Doch das ist nicht alles", so die Journalistin. Am Abend der Europawahl habe er sie erneut beleidigt. "Das wird nun noch teurer, hat das LG Berlin entschieden: Weitere 30.000 Euro kommen hinzu, plus die Verfahrenskosten", so Müller weiter. "Also 50.000 Euro, das ist eine Rekordsumme, sagen meine Anwälte." Sie betont noch, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei.

Gericht: Brandner habe "fahrlässig" gehandelt
Laut Müller schreibt das Landgericht Berlin, Brandner habe "zumindest fahrlässig" gehandelt, indem er die Beleidigung trotz Verbots wiederholte. Es soll "ausreichen", um ihn "künftig zur Einhaltung gerichtlicher Gebote anzuhalten".

Zudem laufe ein Vorermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung gegen den AfD-Mann, schreibt Müller. Brandner hätte außerdem jedem eine "großzügige" Belohnung versprochen, der sie Faschistin nennt, ohne juristisch belangt zu werden – nachdem ihm die Bezeichnung erstmals untersagt worden sei, heißt es weiter. "Mal schauen, wie der Rechtsstaat das so findet."

X-Account ist deaktiviert
Derzeit hat Brandner seinen Hauptaccount auf X mit zuletzt knapp 75.000 Followern deaktiviert. Auf einem neuen Account, der seit Anfang Juli existiert, schrieb Brandner am 8. Juli, man nutze "die Wahlkreis- & Wahlkampfwochen (manche nennen es fälschlich auch Sommerpause)" zum Renovieren, Polieren und Säubern des "großen" Accounts. Ob dieser Schritt mit dem juristischen Streit mit Müller zu tun hat, schreibt er nicht.
Quelle: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100459956/stephan-brandner-afd-politiker-muss-50000-euro-wegen-beleidigung-zahlen.html


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

01.08.2024 um 22:18
Compact-Verbot wurde umgangen. Die Zeitschrift heißt jetzt "Näncy".
(...) Am Beispiel des rechtsextremistischen Magazins „Compact“ kann man lernen, wie eine Publikation, die vom Bundesinnenministerium verboten worden ist, doch noch erscheint: Sie bekommt einen neuen Namen, einen anderen Verlag und siehe da – der verbotene Inhalt kommt ins Haus.

Im Fall von „Compact“ muss man als interessierter Leser allerdings ein paar Schritte unternehmen, um zum Ziel – der August-Ausgabe – zu gelangen. Ausfindig zu machen ist die Wochenzeitung „Demokratischer Widerstand“. Auf deren Website kann man zum Preis von 10 Euro das nagelneue Heft „Näncy“ bestellen. Angeboten wird ein Download-Link, den man allerdings erst zugeschickt bekommen soll, wenn man dem Verlag Sodenkamp & Lenz in Berlin den Betrag überwiesen hat und die Zahlung eingegangen ist. (...)
Quelle: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/other/verbot-umgangen-compact-hei%C3%9Ft-jetzt-n%C3%A4ncy/ar-BB1r1Zev?ocid=msedgdhp&pc=LCTS&cvid=559e3ff7acb64ac1804beab12d3061e7&ei=86##comments


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

02.08.2024 um 12:42
@Reineke
"umgangen" ist schön kurz gesagt!
Doch was steckt dahinter?
gerade eben haben zwei Aktivisten vor der Stadthalle angekündigt, dass die geplante August-Ausgabe des Compact-Magazins doch trotz des Verbots erscheinen wird. Elsässer sagt, er sei an der Veröffentlichung nicht beteiligt, begrüße sie aber. Erscheinen wird die Ausgabe auf der Website und in einer gedruckten Ausgabe des "Demokratischen Widerstands". Angekündigt haben das die beiden Gründer der Zeitung Anselm Lenz und Hendrik Sodenkamp, im Impressum wird auch der Bielefelder Rechtsprofessor Martin Schwab aufgeführt. Eine Wochenzeitung, die der Verfassungsschutz als "verschwörungsideologische Veröffentlichung" einstuft und zu den wesentlichen Akteuren aus der Corona-Protestbewegung rechnet. Die Zeitung versuche, mit verfassungsfeindlichen Inhalten gezielt Menschen zu radikalisieren, so der Verfassungsschutz.

Die Zeitung bewirbt die in Falkensee angekündigte Ausgabe auf der Website mit: "Näncy - Verboten gut! Lesen Sie hier, was Sie nicht lesen dürfen." Man betrete damit "gefährliches Neuland". Ist das nur ein PR-Stunt oder drohen wirklich Konsequenzen?

Muss "Demokratischer Widerstand" selbst mit einem Verbot rechnen?
Das Vereinsgesetz untersagt, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen eines verbotenen Vereins an dessen Stelle weiterverfolgen, die also eine Ersatzorganisationen zu einem verbotenen Verein bilden (§ 8 Vereinsgesetz, VereinsG). Eine solche könnte wiederum verboten werden. Das Bundesinnenministerium (BMI) müsste aber begründen, dass es sich auch tatsächlich um eine Ersatzorganisation handelt. Hier besteht ja die besondere Konstellation, dass die Zeitung und der Online-Auftritt von "Demokratischer Widerstand" bereits seit 2020 existieren, mit einer eigenen Ausrichtung. Dass der Verlag nun zunächst wohl einmalig Compact-Beiträge veröffentlicht, dürfte nicht ausreichen. Die Regelung im Vereinsgesetz spricht von "fortführen" und setzt damit zudem eine gewisse Regelmäßigkeit voraus. Anders wäre es wohl nur, wenn der Verlag, der hinter dem "Demokratischen Widerstand" steht, die Redaktionsmitglieder von Compact übernehmen würde.

Allerdings könnte der Verlag damit auch den Anlass für ein eigenständiges Verbotsverfahren geschaffen haben (§ 3 VereinsG), was gegenüber dem Verbot einer Ersatzorganisation aber voraussetzungsreicher wäre.

Aus dem BMI heißt es, dass der Vorgang beobachtet werde. Rechtlich sei vor allem zu prüfen, ob eine strafbare Fortführung vorliege. Dafür sei aber die Staatsanwaltschaft zuständig. Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Potsdam war am Donnerstagnachmittag nicht mehr erreichbar.
§ 20 Abs. 1 VereinsG enthält diese Strafvorschrift. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird demnach bestraft, wer – unjuristisch gesprochen – die verbotene Vereinigung als Organisation am Leben hält und ihre Tätigkeit fortsetzt.

Im "Compact"-Eilverfahren läuft Frist für BMI ab
Am Mittwoch geht es auch um das Verbotsverfahren gegen Compact. Auch die Anwälte kommen zu Wort. Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß, Sprecher des mittlerweile mehr als zehnköpfigen Anwaltsteams, das Elsässer zusammengestellt hat, hat Neuigkeiten. Bereits am 25. Juli hatte Compact Klage und Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eingereicht, LTO berichtete. Mit der Klage in der Hauptsache soll das Vereinsverbot aufgehoben werden. Um in der Zwischenzeit einen Vollzug des Verbots zu verhindern, ist ein Eilantrag nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht worden.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/compact-magazin-verbot-erscheint-ausgabe-ausgust-falkensee-anwaelte-bverwg-bmi


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

02.08.2024 um 12:54
Aus deinem Link:
Zitat von eckharteckhart schrieb:Muss "Demokratischer Widerstand" selbst mit einem Verbot rechnen?
Na hoffentlich verliert sich das Ganze nicht zu sehr im Klein-Klein. Mit den Grauen Wölfen darf immerhin die größte rechtsextreme Vereinigung schalten und walten.

Ein Verbot dahingehend würde der Frau Faeser besser zu Gesicht stehen.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

02.08.2024 um 13:04
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Ein Verbot dahingehend würde der Frau Faeser besser zu Gesicht stehen.
Warum nicht Beides?


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

02.08.2024 um 15:18
@eckhart
@Warden
@Mauser
@tudirnix
18 Monate Haft für Rechtsextremisten Sven Liebich.
Landgericht bestätigt Haftstrafe für Rechtsextremist Sven Liebich
02. August 2024

Im Berufungsverfahren gegen Sven Liebich hat das Landgericht Halle das Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Dieses hatte den bekannten Rechtsextremisten wegen Volksverhetzung und übler Nachrede vergangenes Jahr zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Liebich selbst waren in Berufung gegangen.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/liebich-urteil-berufung-volksverhetzung-102.html

In einem weiteren Berufungsprozess droht Liebich eine weitere Verurteilung.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

02.08.2024 um 16:11
Zitat von cejarcejar schrieb:Warum nicht Beides?
Das Frage ich mich auch.
Zitat von che71che71 schrieb:18 Monate Haft für Rechtsextremisten Sven Liebich.
Der Schreihals aus Halle lebt wohl noch? Vor Jahren hat er doch schon angekündigt das ihn irgendein Geheimdienst wegknipsen wird.

Auch so ein unangenehmer Typ.


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12.08.2024 um 14:00
Angesichts bestimmter Beiträge im Thread über Migrantengewalt und weil dort die Wendejahre angesprochen wurden sowie dem Umstand das schon bald der 32. Jahrestag der fremdenfeindlichen Ausschreitungen von Rostock-Lichtenhagen ansteht möchte ich an dieser Stelle folgende Doku empfehlen:
Youtube: Rostock-Lichtenhagen: Die Entwicklung rechter Gewalt | Unsere Geschichte | NDR Doku
Rostock-Lichtenhagen: Die Entwicklung rechter Gewalt | Unsere Geschichte | NDR Doku
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.

Unfassbar! Heute fast kaum mehr zu glauben was für anarchistische Zustände damals in den neuen Bundesländern geherrscht haben. Das alles liegt mittlerweile über drei Jahrzehnte zurück, mehr als ein Vierteljahrhundert, aber geändert hat sich einfach nichts. Der Hass, die Ängste und die Vorurteile welche verbreitetet und geschürt werden als auch die menschenverachtende Rhetorik sind angesichts von AfD, Pegida & Co. aktueller denn je. Unglaublich wie sehr sich die Bilder von damals mit den Bildern von heute doch gleichen.


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14.08.2024 um 15:08
1:0 für Elsässer. Compact-Verbot bis auf weiteres vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.
(...) Es könne „nicht abschließend beurteilt werden“, ob „Compact“ den Verbotsgrund der Verfassungsfeindlichkeit erfülle, heißt es im Beschluss des BVerwG. Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar „Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde“ erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ herauslesen. Allerdings bestünden Zweifel, ob die vom Innenministerium beanstandeten Beiträge „für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“. (...)
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article253000638/Im-Eilverfahren-Bundesverwaltungs-Gericht-hebt-Compact-Verbot-vorlaeufig-auf.html

Eine Klatsche mit Ansage. Ganz peinliche Nummer für Faeser.


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14.08.2024 um 15:35
@Reineke
Zitat von ReinekeReineke schrieb:1:0 für Elsässer. Compact-Verbot bis auf weiteres vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.
Wohl eher das 1:2, oder?
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Eine Klatsche mit Ansage. Ganz peinliche Nummer für Faeser.
Nein, ein ganz normaler Vorgang, wie er in einem Rechtsstaat üblich ist. Deutschland ist eben nicht Russland.


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14.08.2024 um 15:39
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Compact-Verbot bis auf weiteres vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben.
Womit zu rechnen war.
Die Zeit war noch nicht reif!
Keine Frage.


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14.08.2024 um 16:22
Das Compact-Verbot wurde übrigens nicht aufgehoben, sondern lediglich ausgesetzt, solange das Gericht darüber noch nicht entschieden hat. Das ist ein vollkommen üblicher Vorgang im deutschen Rechtssystem und wurde meines Wissens auch in anderen Fällen so gehandhabt, z.B. als Gerichte über die Einordnung der AfD als rechtsextrem entschieden. Mehr ist da nicht, vor allem ist diese Entscheidung eben keine "Klatsche für Faeser". Insgesamt ist das ein weiteres Beispiel für einen funktionierenden Rechtsstaat!


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

14.08.2024 um 16:33
Zitat von AfricanusAfricanus schrieb:Insgesamt ist das ein weiteres Beispiel für einen funktionierenden Rechtsstaat!
Davon merkt man bei institutionellem Rassismus leider gar nichts. Es ist keine Seltenheit, dass die Staatsanwaltschaft bei Straftaten, die von rechtsextremen Polizisten begangen werden, die Ermittlungen sehr schnell einstellt.

Rassistische Polizei-Chats in Hessen


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14.08.2024 um 16:46
Zitat von AfricanusAfricanus schrieb:Mehr ist da nicht, vor allem ist diese Entscheidung eben keine "Klatsche für Faeser"
Das Compact-Magazin hat hingegen den Jackpot geknackt. So viel kostenlose PR hätten die sich nicht mal erträumen können. Gleichzeitig liefert das der AfD eine weitere perfekte Vorlage für ihren Wahlkampf. Ein gutes Lehrstück für alle, die immer wieder ähnliche Hau-Ruck Aktionen á la "Parteiverbot jetzt" fordern und wozu das am Ende führen kann, in einem funktionierenden Rechtsstaat.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

14.08.2024 um 17:52
Juristisch wichtig ist: Es handelt sich um eine vorläufige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Bei einer solchen Eilentscheidung prüft das Gericht eine Klage noch nicht in der Tiefe. Es wägt vor allem vorläufig ab: Ist das Interesse der Compact-Magazin-GmbH, von der Pressefreiheit Gebrauch machen zu können, gewichtiger als das Interesse des Staates, mit dem Verbot verfassungsfeindliche Aktivitäten zu unterbinden?

Und das Gericht sagt ganz klar: Die Erfolgsaussichten der Klage von Compact gegen das Verbot sind in der Sache noch völlig offen. Aber bis das Gericht endgültig über das Verbot entschieden hat, überwiege das Interesse von Compact, ihr Magazin erst mal weiter herauszugeben. Hier gilt der juristische Grundsatz: Im Zweifel für die Meinungsfreiheit.

Eine Frage der Verhältnismäßigkeit

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts deute Überwiegendes darauf hin, dass die Compact-Magazin-GmbH mit vielen Beiträgen in ihrem Magazin eine "kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen einnimmt". Es gebe Anhaltspunkte, dass Beiträge von Compact die Menschenwürde verletzen würden. So hatte auch das Bundesinnenministerium bei seinem Verbot argumentiert.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/compact-verbot-aufgehoben-104.html

Insofern: Abwarten denn abgerechnet wird immer erst am Schluss!


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14.08.2024 um 19:03
Zitat von Star-OceanStar-Ocean schrieb:Compact-Magazin hat hingegen den Jackpot geknackt. So viel kostenlose PR hätten die sich nicht mal erträumen können. Gleichzeitig liefert das der AfD eine weitere perfekte Vorlage für ihren Wahlkampf. Ein gutes Lehrstück für alle, die immer wieder ähnliche Hau-Ruck Aktionen á la "Parteiverbot jetzt" fordern und wozu das am Ende führen kann, in einem funktionierenden Rechtsstaat.
Genau das, danke Nancy. die Frau kann es und beweist ihre Kompetenz immer wieder., Bessere Werbung kann es gar nicht geben. Mir war die Zeitung bisher völlig unbekannt gewesen . So wird es bestimmt vielen ergangen sein. Dank Nancy wird die Ausflage mit höchster Wahrscheinlichkeit steigen.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

14.08.2024 um 19:46
Es kann für mich kein (impliziertes) Grundsatz-Argument sein, repressive abgewogene Maßnahmen grundsätzlich nicht zu fahren nur weil etwa bei Aussetzung durch Gericht, weil das noch prüfen muss, ein "PR-Bonus" entstehen könnte.

Nach der Logik kann man auch Sellners und sonst wen freidrehen lassen weil, überspitzt und unterkomplex ausgedrückt, "Oh nein, wenn wir was machen inszenieren sie sich und machen PR!"

Am Ende zählt die Rechnung. Wenn es auch gerichtlich durch ist, ist das halt eher ein Gewinn als wenn man sie machen lässt damit man bloß keine temporäre PR-Masche seitens Compact genießen kann. Bringt dann auch nix wenn das Magazin jahrelang weiter gemacht hätte. Und die gleichen Leute die Faeser (ich bin jetzt auch kein Fan von ihr) jetzt irgendwas vorwerfen hätten sich dann aufgeregt, wie denn ein Magazin wie Compact einfach weitermachen kann und niemand resolute Schritte unternimmt.

Ja was nun? Einen Tod muss man sterben - einer ist temporär, ein anderer langfristig.


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14.08.2024 um 20:09
Immer wieder "lustig" wie manche Menschen Gründe suchen, damit ein rechtsextremes Fanzine, wie auch die rechtsextreme AfD, ja bitte nicht verboten werden sollen. Als wäre es etwas neues, dass Rechtsextreme immer die Opferrolle bemühen, wenn sie glauben damit Punkten zu können. Und als ob Rechtsextreme noch nie von Compact gehört hätten. Die die das Magazine bis heute nicht kannten, werden wohl auch in Zukunft keine lesenswerten Artikel darin finden.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

14.08.2024 um 20:45
Die AFD ist erst durch die Ampel so erstarkt. Zuvor war sie nicht ansatzweise zweitstärkste Partei in Deutschland gewesen. Also hat sie es letztlich der Ampel und dem Aktionismus von Faeser und Co. zu verdanken, dass sie nun so gut dasteht.


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