Commonsense schrieb:Ich sehe schon einen Unterschied zwischen Reichsbürgern und Rechtsradikalen.
Es gibt allerdings fast durchgehend Kontaktpunkte zur rechtsradikalen und rechtsextremen Szene. Zumindest kann man nicht davon sprechen, dass Reichsbürger gemeinhin links, liberal oder antiautoritär eingestellt sind. Ich erinnere da zum Beispiel an die Mitglieder des Fürstentum Germanias. Natürlich gibt es diverse Unterschiede, aber die gibt es auch innerhalb der rechtsradikalen und rechtsextremen Szene.
Commonsense schrieb:Außerdem ist eine psychische Störung nicht automatisch strafmindernd zu werten.
Mir geht es dabei nicht ausschließlich um die juristischen Aspekte, sondern auch um die Frage einer moralischen Bewertung. Es kommt darauf an, wie man den Begriff der psychischen Störung verwenden möchte. Im medizinischen Sinne sind sicherlich nicht alle Reichsbürger psychisch krank - ebenso wenig wie alle Rechtsextreme etc.. Man müsste sich da die Einzelfälle anschauen und, da bin ich schon eher bei dir, wird vermutlich feststellen, dass einige dort einen weg haben. Ich bin der Meinung, dass man vorsichtig damit sein sollte, wenn man ganze Gruppen pauschal als psychisch krank klassifiziert. Das hat durchaus immer etwas Entschuldigendes, mal mehr, mal weniger.
Commonsense schrieb:auch auf religiöse Fanatiker.
Auch da muss man wohl differenzieren, aber das ist ein Thema für sich.