armleuchter schrieb:vom gleichen macher:
Darauf kommts gar nicht an!
Wenn Du nur auf die Ungereimtheiten des NSU-Prozesses im Vergleich zu den Ungereimtheiten des RAF abstellst, ohne die politischen Hintergründe, dann ist es vergleichbar.
Die politischen Hintergründe sind jedoch nicht zu vernachlässigen:
"Die Zahl der gegen Kommunisten gefällten 6688 Urteile war im Zeitraum 1951–1968 fast siebenmal so hoch wie die 999 Urteile gegen NS-Täter." ( Deshalb werden über 90jährige NS-Täter erst jetzt, 2015 , vor Gericht gestellt ! )
Wikipedia: Antikommunismus#Bundesrepublik DeutschlandAls Kommunist galt auch, wer als Pazifist gegen die Wiederbewaffnung war!
"Verboten - Verfolgt - Vergessen. Die Unterdrückung Andersdenkender in der Adenauerzeit" heißt der Dokumentarfilm von Daniel Burkholz, der die Geschichte von Oppositionellen in Westdeutschland erzählt. Nach 1945 gab es dort eine pazifistische Strömung, die weit über die Linke hinausging. Viele demonstrierten gegen die von Konrad Adenauer vorangetriebene Remilitarisierung. Die Regierung reagierte schnell: Mit dem ersten Strafrechtsänderungsgesetz von 1951, auch Blitzgesetz genannt, wurde es möglich, GegnerInnen der Wiederbewaffnung kaltzustellen."
http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-artikel/?ressort=ku&dig=2012%2F10%2F19%2Fa0137Beim RAF- Prozess galt es also, die Kommunistische Gefahr deutlich herauszuheben,
während
den Umfang der rechtsextremen Szene als möglichst klein darzustellen.
Beides geht nicht,ohne die einander entsprechende Mauschelei der Geheimdienste.
Aber schön, dass Du die Beispiele so rausgesucht hast.
die Kommunistische Gefahr deutlich herauszuheben,
während
den Umfang der rechtsextremen Szene als möglichst klein darzustellen
Ist das nicht die Intention von Irgendjemandem?