@insideman Nein was soll da *klick* machen?
Ein Swingerclub ist ja wohl privat, da drinnen darf eh getragen werden wie die Besucher lustig sind. Fasching, ist ein guter Einwand, aber nein, auf der Straße wird man schon allein wegen Fasching keine Vollverschleierung verbieten können.
Und ich meine das ernst. Wenn es per Gesetz verboten wird, an Schulen Verschleiert zu sein. Dann muss auch das Bescherkind mit seiner Verschleierung davon betroffen sein. Du kannst doch da keine Ausnahmen machen.
@Abahatschi Natürlich fährt ein Bescherkind so wohl eher nicht mit dem Bus herum. Aber wie ich eben schrieb, verbietet man pauchal die Vollverschleierung an Schulen, in Kitas oder so, dann wird dies zu Problemen führen, denn ein Verbot beträfe alle Menschen und nicht nur Muslima im Kittel.
Außer aber man sagt klipp und klar: "Hört her, für Muslime ist es in Deutschland ab soundso verboten sich Vollverschleiert dort un dort aufzuhalten."
Das aber will ich gern mal sehen wie Gerichte so ein einseitiges Verbot bewerten.
;)