Burkaverbot in Europa
06.09.2019 um 08:43Bishamon schrieb:darf ein Lokal nur Männer bewirten?Ein Wirt darf das grundsätzlich, er darf auch Kinder verbieten.
Bishamon schrieb:darf ein Lokal nur Männer bewirten?Ein Wirt darf das grundsätzlich, er darf auch Kinder verbieten.
Bishamon schrieb:darf ein Laden nur Männer bedienen?Die Burkafrau darf bzw. kann es sich auch aussuchen, sofern sie arbeiten geht, das sie "nur" mit Frauen arbeitet bzw. kann diesen Anspruch aufgrund ihrer Tracht stellen.
darf ein Friseur nur an Männern herumschnipseln?
darf ein Lokal nur Männer bewirten?
Eya schrieb:Kybela schrieb:Und das ist mit dem "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz" vereinbar?
darf ein Lokal nur Männer bewirten?
Ein Wirt darf das grundsätzlich,
Gibt es denn Gesetze, die speziell vor Diskriminierung schützen?https://www.jetzt.de/politik/berliner-restaurant-laesst-keine-afd-mitglieder-rein-duerfen-die-das
Das Diskriminierungsverbot – bei uns verankert im AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) gibt dem Handlungsspielraum des Wirtes eine rechtliche Grenze.
Optimist schrieb:ich würde mal denken, Hausrecht?Ist doch Privatbesitz so ein Laden.
Bishamon schrieb:darf ein Laden nur Männer bedienen?darf ein Friseur nur an Männern herumschnipseln?das wäre sehr dumm wenn das jemand machen würde -> Gewinnschmälerung :)
darf ein Lokal nur Männer bewirten?
Für Gebäude und Grundstücke gelten die selben Regeln wie für alle anderen Sachen. Der Eigentümer oder Besitzer eines Gebäudes oder umfriedeten Besitztums darf frei und willkürlich bestimmen, wer Zugang zu seinem Gebäude oder Grundstück hat. Dieses Recht darf er an Bedingungen knüpfen und auch jederzeit wieder entziehen.
Beispiele dafür:
Ein Diskothekenbetreiber kann festlegen, dass nur Personen mit langen Hosen und geschlossenen Schuhen die Disko betreten dürfen.
Beispiele für Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr sind:https://www.securityausbildung.info/hausrecht/ (Archiv-Version vom 03.08.2020)
Parkplätze vor Supermärkten (wenn keine Schranke vorhanden ist)
Einkaufszentren und Ladenpassagen
Supermärkte
Bahnhöfe
Flughäfen
Freiflächen zwischen Wohnhäusern auf Privatgelände
Will ein Eigentümer einem Besucher dort ein Hausverbot erteilen, darf dies nicht frei und willkürlich passieren. Der Eigentümer muss einen sachlichen Grund gerichtsfest nachweisen können, dass durch diese Person eine Störung im Betriebsablauf erfolgt. Zum Beispiel weil die Person nachweislich stiehlt oder andere Besuchern belästigt.
Ein Diskothekenbetreiber kann festlegen, dass nur Personen mit langen Hosen und geschlossenen Schuhen die Disko betreten dürfen.Wenn einer festlegt, dass man nicht vermummt rein kommt, dann ist es auch keine Diskriminierung, wenn eine Burkaträgerin nicht rein kommt.
borabora schrieb:Sie kann sich sogar aussuchen, wem sie ihr Gesicht zeigt oder nicht.Sie kann den Wunsch stellen, dieser muss jedoch nicht erfüllt werden.
Optimist schrieb:Wenn einer festlegt, dass man nicht vermummt rein kommt, dann ist es auch keine Diskriminierung, wenn eine Burkaträgerin nicht rein kommt.anscheinend reicht dir das nicht.
Optimist schrieb:Wenn einer festlegt, dass man nicht vermummt rein kommt, dann ist es auch keine Diskriminierung, wenn eine Burkaträgerin nicht rein kommt.
Bishamon schrieb:anscheinend reicht dir das nicht.So isses :) .
capspauldin schrieb:Wenn Sie einem männlichen Angestellten zb eines Jobcenter, nicht ihr Gewicht zeigen will, kann ihr Anliegen ggf nicht geklärt werden.Wer stellt sich denn tatsächlich diesen Diskussionen? Sowas kann unweigerlich ausarten. Aber grundsätzlich hast du Recht.
Eya schrieb:Wer stellt sich denn tatsächlich diesen Diskussionen? Sowas kann unweigerlich ausarten. Aber grundsätzlich hast du Recht.Ob nun freiwillig oder unfreiwillig, diese Diskussion lasse ich auch nicht aufkommen.
borabora schrieb:Wenn man es so ausdrücken darf oder kann, diskriminiert sich die Burkaträgerin ganz allein mit dem Gewand u. konsequentem Tragen, was sie nicht mal zu ihren Gunsten bzgl. einer Arbeitsstelle (sämtliche) ablegen wird, es sei denn, dort arbeiten ausschließlich Frauen.ah ja, sicher, vielleicht nochmal nachlesen, was Diskriminierung bedeutet.
Optimist schrieb:Wenn das geht, weshalb soll es dann nicht generell ein Vermummungsverbot geben? (wie gesagt, ich gehe ja schon soweit mit, dass der Mund bedeckt sein darf).ja warum denn nicht? Weil es eine Einschränkung aller ist. Ist ja nicht so, dass dies nicht schon 1000mal ausgeführt wäre. Es ist nicht umsetzbar. Es ist nicht einmal nötig, denn es ist schlicht nur ein Sündenbock für "Angst vor dem Islam" und dem Wunsch, die "Ausbreitung" einzudämmen. Also nimmt man sich das schwächste Glied und prügelt drauf rum, nimmt dabei allerlei in Kauf bzw. will es - da anders unmöglich - gleich allen aufbürden. Ist aber leider auch unmöglich. Es gibt so etwas wie das Recht auf Selbstbestimmung. Aber das scheint ja niemandem hier etwas wert. Bis es einen selbst trifft. Dann bin ich mal gespannt.
Optimist schrieb:Wenn das geht, weshalb soll es dann nicht generell ein Vermummungsverbot geben? (wie gesagt, ich gehe ja schon soweit mit, dass der Mund bedeckt sein darf).
Tussinelda schrieb:ja warum denn nicht? Weil es eine Einschränkung aller ist.ja na und?
Tussinelda schrieb:Es ist nicht umsetzbar.weil es nicht gewollt ist, ganz einfach.
Tussinelda schrieb:Es ist nicht einmal nötig, denn es ist schlicht nur ein Sündenbock für "Angst vor dem Islam" und dem Wunsch, die "Ausbreitung" einzudämmennicht nur. Es geht dabei eben auch um andere Aspekte, es ist sehr vielschichtig.
Optimist schrieb:Wo ist also das Problem auch auf anderen Gebieten mal eine kleine Einschränkung hinzunehmen?der Unterschied ist Dir nicht klar? Muss man das wirklich nochmal erklären, wie einem Kleinkind? Im Strassenverkehr ist die Einschränkung des Sichtfelds eine Gefahr, für einen selbst und andere. Da muss man auch Brille tragen, wenn man sie benötigt etc. Es ist also überhaupt nicht mit einem Spaziergang oder dem Gang zum Supermarkt vergleichbar.
Optimist schrieb:Ist ja ohnehin paradox, ein einschränkendes Kleidungsstück, was man nicht anziehen darf, als Einschränkung zu sehen.Du empfindest es als einschränkend, andere nicht. Vielleicht nicht immer von Dir auf alle anderen schliessen.
Optimist schrieb:weil es nicht gewollt ist, ganz einfach.nee, weil es nicht umsetzbar ist, gewollt ist es doch....von ganz vielen Deutschen und ganz vielen Parteien.....tja, was nun?
Optimist schrieb:Aber wo ein Wille wäre, gäbs auch einen Weg und man müsste nicht mal die Burka explizit verbieten. Somit würden all diese Argumente gegen ein Burgaverbot wegfallen.nur ist nicht jeder so verantwortungslos und will gleich Grundgesetz und Menschenrechte kippen.
Optimist schrieb:nicht nur. Es geht dabei eben auch um andere Aspekte, es ist sehr vielschichtig.ja blabla, alles verlogener Mist. Kann man hier ja nachlesen.
Tussinelda schrieb:wie einem Kleinkind?lass bitte solche überheblichen Einwürfe, hast du sowas wirklich nötig um deine Argumente vorzutragen?
Optimist schrieb:Ist ja ohnehin paradox, ein einschränkendes Kleidungsstück, was man nicht anziehen darf, als Einschränkung zu sehen.
Tussinelda schrieb:Du empfindest es als einschränkend, andere nicht. Vielleicht nicht immer von Dir auf alle anderen schliessen.Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich wirklich alle Burkaträgerinnen so wohl fühlen damit. Würde dir mal empfehlen, es auszuprobieren. Vielleicht tue ich es auch mal und dann reden wir weiter. ;)
Tussinelda schrieb:nee, weil es nicht umsetzbar istin anderen Ländern geht's auch, halt nur nicht als "Burkaverbot"
Tussinelda schrieb:gewollt ist es doch....von ganz vielen Deutschen und ganz vielen Parteien.....tja, was nun?es ist ein Burkaverbot gewollt und das geht halt nicht.