Burkaverbot in Europa
06.09.2019 um 00:20Tussinelda schrieb:doch, das ist ein Problem, denn eine Burka zu tragen ist keine grob ungehörige Handlung, die die Allgemeinheit belästigen könnte und die öffentliche Ordnung beeinträchtigt. Du solltest mal etwas weiter denken, auch wenn es schwer fällt. Wenn es bei einem Kleidungsstück anfängt, wo hört es dann auf? Dann gefällt mir der Anblick bestimmter Frisuren nicht oder sonstiger Outfits.....sei es Hüfthosen, HotPants, Kappen - wie wäre es mit Rucksäcken.........die empfinde ich als potentiell gefährlich, ich finde bestimmt einige, die das ähnlich sehen....und dann? Verbieten, weil manche es nicht ertragen, das jemand zu viel/zu wenig anhat, die KleidungsFarbe scheisse ist (schwarz, sind die nicht alle irgendwie schwarz gekleidet, die gefährlich sind?) oder im Rucksack eine Bombe vermuten. Was ist mit anderen traditionellen Kleidungsstücken, die ich in DEUTSCHLAND als unpassend empfinde? Da öffnet man Tür und Tor für massig mögliche Einschränkungen.Nackt sein ist auch keine grob ungehörige handlung. Und was einen belästigt ist unterschiedlich. Da 80% der deutschen für ein burkaverbot sind es aber ziemlich viele FKKler gibt glaub ich fast, die Burka ist anstößiger. meinst du nicht?
In jedem fall: Wenn man nackte wegschicken darf und bestrafen darf, weil polizisten finden, die sollten nicht nackt sein, dann erzähl mir doch nicht, das wäre total gemein, wenn die burka verboten wird, wenn 80% der deutschen sie anstößig finden.
Tussinelda schrieb:das passiert aber so gut wie nie.......Man bekommt auch so gut wie nie ne strafe wenn man über eine rote ampel geht. Darf man trotzdem nicht.
Der einzige grund, warum das übrigens so gut wie nie passiert, ist, dass es kaum einer macht.
Tussinelda schrieb:och, hier weiß es doch auch jeder besser als das Bundesverfassungsgericht und der wissenschaftliche Dienst......und das Du da keine Ahnung hast, was Paragraphen betrifft, das demonstrierst Du ja gerade sehr deutlich ;)Oder der EUGH, dem der BGH bei unklaren fragen normalerweise folgt? https://www.welt.de/regionales/nrw/article156827956/Wenn-nackte-Tatsachen-fuer-Aerger-sorgen.html
So urteilte der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Nacktes Auftreten in der Öffentlichkeit sei anstößig und verstoße gegen die gesellschaftlichen Regeln. Ein passionierter Nacktwanderer hatte seinen Fall bis vor die Straßburger Richter gebracht. Doch die wiesen die Klage des Schotten im Oktober 2014 ab. Mehr als 30-mal war der unbekleidete Wanderer festgenommen worden und hatte dafür mehr als sieben Jahre im Gefängnis verbracht.Wir halten fest, richter haben keine ahnung, polizisten auch nicht, nur die Laien auf allmy wissen bescheid.