kingquak schrieb:Doch nur gegen eine Verweigerung es verstehen zu wollen ist nichts zu machen.
Du hast die Frage immer noch nicht beantwortet...
kingquak schrieb:Richtig. Wenn Dus nicht verstanden hast, lies das Gesetz nochmals. Es heisst Gesetz über Versammlungen und Aufzüge.
Fängt bei §1 an und endet bei §32.
Das ist ja nun ein wenig hilflos.
Begründungen werde ich da auch nicht finden.
kingquak schrieb:Nein es ist nicht willkürlich sondern eine Verantwortungssache. Behörden erteilen Bewilligungen für Versammlungen und sind für die öffentliche Sicherheit mitverantwortlich. Brauchst du eine Bewilligung um einkaufen zu gehen?
Und wer ist abseits von Demos für die öffentliche Sicherheit zuständig?
Beenden wir den Zirkus:
Die Polizei macht auf Demos Bilder und Videoaufnahmen, um die Aufklärung von Straftaten zu erleichtern.
Eine Vermummung läuft dem zuwider, also hat man abgewogen, ob nun das persönliche Recht, sich zu vermummen oder das Ziel, die öffentliche Ordnung durch die Aufklärung von Straftaten aufrecht zu erhalten, schwerer wiegt.
Hierbei hat man sich für die Aufklärung von Straftaten entschieden.
Dies macht insoweit Sinn, dass es aufgrund gewisser sozialpsychologischer Mechanismen in Menschenansammlungen vermehrter zu Straftaten kommt als anderswo und ein Zugriff für die Polizei dort nur erschwert möglich ist.
Diese Entscheidung steht natürlich nicht außerhalb der Kritik...also zumindest wenn man nicjt einfach dogmatisch die Gesetzgebung verteidigt.
Aus deiner Begründung (die im Grunde gar nicht vorliegt), hätte man aber auch easy die Burka und jede andere Vermummung verbieten können.