kingquak schrieb:sag ich ja es sei Polemik. Und ich wüsste nicht was diese zum Thema beiträgt.
Sagte er und ließ eine unsinnige Polemik folgen
:Dkingquak schrieb:ich halte es auch für absurd jeden anzugehen und als Werterelativist zu sehen der sich nicht masslos über Vollverschleierung aufregt.
Reflektion, Reflektion!
Und fuhr mit Dingen fort, die mich nicht interessieren.
kingquak schrieb:ja und andere tun dies nicht?
Korrekt. Das habe ich bei dir ja nun ausgiebig aufgezeigt.
kingquak schrieb:Aber du darfst natürlich auf die Beantwortung deiner Fragen beharren. scheint mir ein wenig einseitig zu sein oder dem Prinzip zu folgen; wer fragt der führt.
Du hast keine Frage gestellt, sondern nur einen Strohmann aufgestellt, für den ich mich ganz sicher nicht rechtfertigen werde.
kingquak schrieb:und eben genau das ist ein Strohmann.
Kannst du mal die These zitieren, die du vermeintlich aufgestellt und meinen nachfolgenden Versuch, diese mit einer Analogie zu widerlegen?
Also ohne Halbsätze aus dem Kontext reißen und Aussagen verdrehen?
Nein?
Dann ist das wohl kein Strohmann.
kingquak schrieb:und als wir genau hingeschaut haben
ICH...nicht du. Du hast mit Phrasen und Leerformeln um dich geworfen, die du nicht erklären konntest und die Einschränkung von Grundrechten verteidigt, obwohl du sie nicht verstanden hast. Und dich auch gar nicht für die Begründung interessiert hast.
kingquak schrieb:wenn du dann mal Muse findest müssest du dies jetzt noch all dies mit einem Verschleierungsverbot schlüssig in verbindung bringen ansonsten bleibts beim Strohmann Argument.
Dass da keine Verbindung besteht, müsste dir eig schon aufzeigen, dass dein Vorwurf mit der Analogie kompletter Blödsinn ist.
Hier nochmal die korrekt Zusammenfassung, denn deine ist ebenfalls kompletter Blödsinn.
Fierna schrieb:Außer bei Demonstrationen! Da bitte weg mit den Grundrechten!
Und auch wenn man die Begründung nicht kennt, abseits von "gefährdet die öffentliche Sicherheit" und auch nach 6x! nachfragen, inwiefern das denn die öffentliche Sicherheit gefährdet, keine Antwort weiß, ist das alles auf jeden Fall totaaaaal gerechtfertigt.
Damit ist eigentlich hinreichend dargelegt, dass es hier keineswegs um Grundrechte geht, denn an andere Stelle sind die ja komplett Hupe und man interessiert sich nichtmal für den Grund der Einschränkung und rechtfertigt das blindlings....was natürlich nicht funktioniert, ohne die Begründung zu kennen und deshalb in Phrasen wie "Sicherheitsstandards" und "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" endet, die man dann nicht näher erklären kann.
Das ist "Räsonniert nicht!" und nicht "Sapere aude
Wir sehen also, ich habe nicht irgendwelche Thesen von dir zu widerlegen versucht, sondern aufgezeigt, dass dein Geschwätz von Grundrechten recht leeres Geschwätz ist.
Es ist anzunehmen, dass du die eine Einschränkung einfach aus Prinzip ablehnst, während du die andere aus Prinzip befürwortest...Inhalt der Rechtfertigung -> Banane.
Zumindest ist das beim Vermummungsverbot und deiner Befürwortung der Fall gewesen, wie aufgezeigt.
Dein ganzes "Das ist alles total plausibel" erfolgt ja erst nachträglich...nachdem deine Position schon feststeht.
Und das ist Unsinn und Unvernunft und Dogma.
Tussinelda schrieb:Die Begründung lautete, der Gesichtsschleier könne das Zusammenleben beeinträchtigen, weil das offene Gesicht eine wichtige Rolle für die soziale Interaktion spiele. Das basiert genau auf welchem Gesetz? Auf welcher rechtlichen Grundlage? Ist das nicht eher ein gesellschaftliches Ziel?
Zum Schutz der Freiheiten und Rechten Anderer. Steht da doch.
Tussinelda schrieb:Dafür kann man dann offenbar Menschenrechte außer acht lassen. Und das ist dann auch noch ok.
Ja, tut man in Deutschland ja bspw auch bei dem Vermummungsverbot.
Laut kingquak muss meine Person sowie mein Eigentum ja auch vor maskierten Menschen bei Demos geschützt werden...inwiefern wird er vermutlich in 100 Jahren nicht beantworten können, aber einen Eingriff in Grundrechte rechtfertigt das offenbar.
In Wirklichkeit möchte man halt Bildchen machen (und vermutlich auch recht willkürlich Versammlungen auflösen können im Zweifel).
Ähnlich in Frankreich. Hier schützt man die Rechte Dritter durch ein offenes Gesicht.
Inwiefern...ist mir auch nicht ganz klar.
Liegt aber im Rahmen laut EGMR.