Glünggi schrieb:Die Taliban sind ja dank Euromillions handzahm und garantieren uns, dass den Abgeschobenen keine Folter oder der Tod droht.
Das garantieren sie bei den dorthin Abgeschobenen allerdings nicht.
Sie sagen, sie werden, sofern der Antrag vom Kläger gestellt wird, die Tat, die ihnen vorgeworfen wird, dahingehend geprüft wird, ob gegen islamisches Recht verstoßen wurde oder nicht. Wenn ja, wird ihm nach der Scharia der Prozess gemacht.
Lautet der Tatvorwurf bspw Mord, könnte das zu einer Todesstrafe führen, wenn "der Richter" zur Überzeugung gelangt sind, dass es Mord ist.
Wie auch immer so eine Überprüfung oder Beweiswürdigungen aussehen soll.
Aber reden wir hier über Straftäter?
Glünggi schrieb:Aber ich will hier einfach anmerken, dass ich dieser Sekte da in Afghanistan keinen Meter weit traue und ich nicht wirklich 100% reines Gewissens bin, beim Gedanken, jemanden dahin abzuschieben.... aber auch das ist meine persönliche Meinung.
Geht mir in der Tendenz auch so.