parabol schrieb:Nach Russland darf ebenfalls abgeschoben weren, obwohl es da die Todesstrafe gibt,
Da weiss ich ehrlich gesagt nicht, wie die Lage in Deutschland aussieht.
Wenn jemand in Deutschland schon zig mal Straftaten begangen hat, zig mal in Deutschland abgeurteilt und entsprechend bestraft wurde, abgeschoben wird, weil er ein Gefährder darstellt, ist das nachvollziehbar für mich. Soll er dann seine künftigen Straftaten in seinem Herkunftsland begehen.
Was aber, wenn er in Deutschland eine Straftat begeht, und dann zwecks Verurteilung ins Herkunftsland abgeschoben wird, wo dann die Todesstrafe zu erwarten ist?
Dass im Allgemeinen Abschiebungen in Herkunftsländer erfolgen können, wo die Todesstrafe praktiziert wird, scheint mir klar.
Eigentlich geht es im Thema Afghanistan darum, ob Schutzbedürftige dorthin abgeschoben werden dürften, wenn die Möglichkeit besteht, dass sie dort nach der Scharia bestraft werden.
Für so ein Vertrauen in deren Zusagen, dass das nicht passiert, fehlt es jedoch zur Zeit einer Erfahrungsgrundlage. Die benötigt Zeit.