DerFremde schrieb:ch verstehe die Verstrickung zwischen ÖR und Politik nicht - auf der einen Seite müssen alle Landesparlamente einer Erhöhung erst zustimmen. Wiederum wenn ein Land das nicht tut, wird es per Verfassungsgesetz dazu verpflichtet?
Ich probiere es mal:
Der Rundfunk ist Staatsaufgabe, übertragen an den Ländern.
Die Länder beschreiben den Auftrag in den Medienstaatsvertrag.
Die Anstalten melden den finanziellen Bedarf an die KEF, diese überprüft das und legt den Beitrag fest.
Die Länder, vertreten durch den MP auf der Länderkonferenz stimmen dem Beitrag zu, das ist Formsache (es wurde doch "unabhängig" geprüft...). Sachsen musste deswegen auch nachträglich zustimmen, da man nicht eine Kommission mit der Festsetzung beauftragen kann um anschliessend abzulehen.
Was passiert im Falle der von mir genannten Kündigung durch ein MP? Das bedeutet nicht dass es keinen ÖR nicht mehr geben wird, sondern dass es diesen nicht mehr geben wird...ist ja Staatsaufgabe.
Durch die Kündigung wird der Auftrag neu verhandelt und zwar auf einer anderen Ebenen wie jetzt, nicht mit der Rundfunkkommission (angesiedelt beim RLP Landtag) sondern grundsätzlich.
Die neue Form ist nicht vorgegeben, man kann eine Obergrenze einbauen, zB. 3Mrd. und nicht mehr.