@llarye Nou: Und Uwe Hauptschüler fordert demnächst einen Teil seiner Steuern zurück, da er die von diesen u.a. finanzierten Hochschulen ja eh nicht nutzt...
llarye: Die Rundfunkgebühr ist keine Steuer! Der Vergleich ist daher nicht möglich.
Dass man euch aber auch immer eure eigenen Erkenntnisse nachtragen und vorkauen muss...
Beitrag von McPane (Seite 38)Dort zitiert McPane (danke übrigens dafür
:) ):
NDR Mitarbeiterin Anna Terschüren hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer
[...Text...]
Prof. Dr. Thomas Koblenzer hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer
[...Text...]
Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Degenhart hält Rundfunkbeitrag für eine Steuer und die Länder für unzuständig
[...Text...]
Jurist Ermano Geuer sieht Rundfunkbeitrag als Steuer und vermisst ebenfalls Regelungskompetenz der Länder
[...Text...]Versteht mich bitte nicht falsch. Ich mag sogar die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Aber wieso muss ich eine Nutzungsgebühr zahlen, wenn ein Tatbestandsmerkmal fehlt: Die Nutzung?
Und das eben ganz im Sinne der Bedeutung von Beiträgen...
http://www.juraforum.de/lexikon/beitraege...so what?!
Abgesehen davon stehen dem Beitragsservice keine Rechte zu. Sie handeln eher konkludent. Alle zahlen brav die Gebühr (sic!), demzufolge geht diese nicht rechtsfähige Anstalt davon aus, dass jeder die Gebühr zahlen muss. Eigentlich müsste dazu ein Vertragsverhältnis bestehen, aber niemand von uns allen hat jemals einen Vertrag mit all seinen rechtlichen Merkmalen mit dem Beitragsservice geschlossen.
So du ja offensichtlich ein Faible für juristische Fragestellungen zu haben scheinst, solltest du es vielleicht mal mit einem Jurastudium versuchen (durchaus ernst gemeint). Vielleicht wird dir ja im Zuge dessen dann auch irgendwann dein Denkfehler klar...
Mir geht es darum, dass mir kaum Möglichkeiten der Informationsbeschaffung gegeben sind, ich aber trotzdem meine 17,50 Steine zahlen muss.
Welche Möglichkeiten der Informationsbeschaffung genau fehlen dir denn...?
:ask: