ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice
05.04.2016 um 23:32@Noumenon
Wie "Solidargemeinschaft" ?!
Hab ich nicht bestellt, nutze ich auch nicht. Deshalb braucht man das auch nicht bezahlen !
Was du wie siehst, was du für sinnvoll ansiehst oder nicht, interessiert den Vollstreckungsbeamten nur sekundär !
Das du Konten im Ausland hast, musst du auch bei einer Vermögensauskunft angeben.
Das dir hoffentlich klar !
Das du niemals mehr Einkünfte auf deinem Konto, in der Höhe der Pfändungsfreigrenze hast, ist bei Personen mit Konten im Ausland nicht glaubhaft.
Bei der Vermögensauskunft wirst du auch gefragt, welcher beruflichen Tätigkeit du nachgehst, wer dein Arbeitgeber ist usw.
Anhand deiner beruflichen Tätigkeit kann man ungefähr dein Einkommen abschätzen und man kann auch bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen.
Noumenon schrieb:Vermutlich hast du auch noch nie von so Begriffen wie etwa "Solidargemeinschaft" o.ä. gehört...?Du weißt doch:
Wie "Solidargemeinschaft" ?!
Hab ich nicht bestellt, nutze ich auch nicht. Deshalb braucht man das auch nicht bezahlen !
Ob der Rundfunkbeitrag eine "Einstiegsdroge" für künftige RD, "Selbstverwalter", "Staatsgründer" usw. wird, muss sich wohl erst noch zeigen. Das Potenzial dazu hat er jedenfalls.https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=1423.0
Saturius schrieb:In beidem geb ich dir REcht. Es ist Satire (Sowohl die Gebührenpflicht als auch dass sie nie von mir beglichen wird :) )Du kommst dir nicht albern vor, mit so einer Argumentation ?!
Zum anderen die Kontenpfändung. Sofern ich auf meinem Konto niemals mehr Einkünfte habe als die Pfändungsfreigrenze zulässt, werden diese Außenstände wohl nie beglichen werden ;)
Über die Ordnungswidrigkeit bin ich mir ebenso bewusst. Nur, wo offiziell nichtmal Gebühren einzufordern sind, wird ein Bußgeld ebensowenig Sinn machen.
Ich gebe zu, ich habe das ein oder andere Konto im Ausland. Nur sind diese eben nicht betroffen. Ich würde mich fast schämen. Wirklich. Aber wo gerade das Offshore-Thema aktuell ist, hält sich meine Scham in Grenzen. So moralisch hab ich mich der Politik angleichen können :)
Was du wie siehst, was du für sinnvoll ansiehst oder nicht, interessiert den Vollstreckungsbeamten nur sekundär !
Das du Konten im Ausland hast, musst du auch bei einer Vermögensauskunft angeben.
Das dir hoffentlich klar !
Das du niemals mehr Einkünfte auf deinem Konto, in der Höhe der Pfändungsfreigrenze hast, ist bei Personen mit Konten im Ausland nicht glaubhaft.
Bei der Vermögensauskunft wirst du auch gefragt, welcher beruflichen Tätigkeit du nachgehst, wer dein Arbeitgeber ist usw.
Anhand deiner beruflichen Tätigkeit kann man ungefähr dein Einkommen abschätzen und man kann auch bei deinem zuständigen Finanzamt nachfragen.