Abahatschi schrieb:Schwierig, woher soll ich wissen ob Du das dann auch verstehst...
Keine Sorge, mit lesbaren Sätzen komme ich klar.
Abahatschi schrieb:ARD -> 22150 Mitarbeiter
ZDF -> 3500 Mitarbeiter
sagen wir 26000 Mitarbeiter die ich in der Anzahl nicht für notwendig halte um eine Grundversorgung sicherzustellen.
Ich hatte einen 1/8 angesetzt -> 3250 würden reichen um die paar Nachrichten die es an jeder Ecke gibt nochmals vorzulesen, "Shows" lassen sich ausschreiben und somit günstiger produzieren...wie die anderen Sendungen auch.
Der ÖR könnte quasi der Brain sein, aber nicht mehr die ausführende Kraft für jeden Handgriff -> das ändert nichts an der Inhalt und Wertigkeit.
Digitalisierung: zB der hier viel gelobte ARTE (zu Recht) sendet keine eigenen Produktionen, würde sich automatisieren lassen, genauso die vielen Kanälen die Wiederholungen senden.
Am meisten lässt sich an den Gehältern sparen:
https://www.welt.de/kultur/medien/article168617024/Das-verdienen-Intendanten-und-Redakteure-bei-der-ARD.html
In diesem Sinne:
Der hohe Wert für Publikum wie Programm spiegelt sich in den Vergütungen wider
Den Begriff der Grundversorgung hat das Bundesverfassungsgericht ja in seiner Entscheidung vom 6. Oktober 1992 behandelt.
Dort heißt es unter C II: "Grundversorgung bedeutet dabei weder eine Mindestversorgung noch beschränkt sie sich auf den informierenden und bildenden Teil des Programms. Sie ist vielmehr eine Versorgung mit Programmen, die dem klassischen Rundfunkauftrag entsprechen, wie ihn das Bundesverfassungsgericht mehrfach definiert hat (vgl. BVerfGE 73, 118 [158]; 74, 297 [324]), und die technisch für alle empfangbar sind [vgl. BVerfGE 74, 297 [325 f.]]."
Heißt also, die Grundversorgung ist nicht mit dem Verlesen von Nachrichten und dem Ausstrahlen von Dokumentationen erfüllt, sondern erstreckt sich auch auf seichteren Kram wie Shows oder Sport.
Viel wichtiger ist aber diese Formulierung des Gerichts: "Die Funktion des öffentlichrechtlichen Rundfunks wie aller Rundfunkveranstalter im Geltungsbereich des Grundgesetzes wird vom Sinn der Rundfunkfreiheit bestimmt, freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen."
Um eine Meinungsbildung zu ermöglichen, muss es unterschiedliche Standpunkte geben. Dazu reicht es nicht, wenn nur die Nachrichten einer Nachrichtenagentur verlesen werden (die übrigens auch bezahlt werden müssen). Ein vielschichtigeres Bild erhält man beispielsweise durch Korrespondenten vor Ort, die das aber auch nicht ehrenamtlich tun.
Auch die Dokumentationen auf Arte kommen nicht per Postwurfsendung, sondern werden eingekauft, und auch fremdproduzierte Shows müssen bezahlt werden. Insofern ist fraglich, inwieweit sich durch bloßes Kaufmaterial viel einsparen lässt - eine Einsparung von 87,5 Prozent, wie von dir in den Raum gestellt, halte ich für Fantasterei.
Außerdem beißt sich das mit der vom Gericht geforderten Vielfalt: Freie produzieren entweder etwas, für das sie einen Auftrag haben, oder etwas, von dem sie ausgehen können, dass es sich gut verkaufen lässt. Gut verkaufen lässt aber nur ein bestimmter Ausschnitt aus dem Angebot, alles andere fiele von der Schaufel, und statt Vielfalt gäbe es nur noch das Bester der 80er und 90er und den Scheiß von heute - genau das Formatradio, das wir von den privaten Sendern und den Populärwellen der Öffentlich-Rechtlichen schon zur Genüge kennen.
Man kann sicherlich diskutieren, in welchen Bereichen sich Einsparungen erzielen lassen, aber deinen Vorschlag halte ich für völlig unrealistisch.