Holocaust, oder die Frage wird doch erlaubt sein....
08.04.2011 um 23:26sarasvati23 schrieb:Eine "Pflicht" jedoch bestand nicht. Viele, fast alle habe eben mitgemacht.ja ja natürlich...
Der von Hitler am 17. Juni 1933 zum „Jugendführer des Deutschen Reiches“ ernannte Baldur von Schirach führte im selben Jahr einen „Staatsjugendtag“ ein, an dem für alle Mitglieder von Jungvolk und Jungmädeln für den HJ-Dienst eine Befreiung vom Schulunterricht bestand. So wurden als Nebenfolge die Nichtmitglieder angereizt und sozial unter Druck gesetzt, ebenfalls in die HJ einzutreten.Wikipedia: Hitlerjugend#Durchsetzung der Dienstpflicht
Am 1. Dezember 1936 wurde das Gesetz über die Hitler-Jugend erlassen:
„Von der Jugend hängt die Zukunft des deutschen Volkes ab. Die gesamte deutsche Jugend muß deshalb auf ihre künftigen Pflichten vorbereitet werden. Die Reichsregierung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.
§ 1 Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der Hitlerjugend zusammengefaßt. § 2 Die gesamte deutsche Jugend ist außer in Elternhaus und Schule in der Hitlerjugend körperlich, geistig und sittlich im Geiste des Nationalsozialismus zum Dienst am Volk und zur Volksgemeinschaft zu erziehen.“
Damit wurde die HJ für alle deutschen Jugendlichen ab dem 10. Lebensjahr zur einzigen Erziehungsinstitution neben Familie und Schule. Sie wuchs bis 1938 auf sieben Millionen Jugendliche. Der Staatsjugendtag wurde wieder aufgehoben, weil eine nur noch fünftägige Schulwoche Nachteile mit sich brachte. Der Schulunterricht am Samstag wurde stattdessen auf vier Schulstunden begrenzt. Nun wurden immer mehr Dienstpflichten für HJ-Angehörige eingeführt, darunter ein „Landjahr“, ein „Arbeitsjahr“ und ein „Pflichtjahr für Mädchen“ im Alter wehrpflichtiger Männer.
Mit Erlass der zweiten Durchführungsverordnung zum HJ-Gesetz wurde am 25. März 1939 die Jugenddienstpflicht eingeführt: Nun konnte die Mitgliedschaft in der HJ auch gegen den Willen der Eltern polizeilich erzwungen werden. Damit waren schon die zehnjährigen Jugendlichen zum Eintritt in das Jungvolk gezwungen. Allerdings sah auch dieses Gesetz noch Ausnahmen vor, z. B. nach § 4 für Jugendliche mit attestierten Gesundheitsproblemen. Insgesamt wurden nochmals 1,7 Millionen Jugendliche zusätzlich in der HJ erfasst
sarasvati23 schrieb:Du musst deine Großeltern nicht verteidigen, Junge.ich verteidige hier miene großeltern und mienen großonkel den sie zur ss gezwungen haben und der bis zu seinem tod deswegen an einem trauma litt
Du sitzt nicht auf der Anklagebank.
DU machst es dir sehr einfach indem du allen eine persönliche mitschuld gibst ohne die umstände in betracht zu ziehen