behind_eyes schrieb:Ich vermute, die Tat als nicht "extremistisch" einzustufen ist für die Opfer schwer vermittelbar... Deswegen sehe ich die Wahrscheinlichkeit eines Post-Traumas gegeben.
Das vermag ich nicht einzuschätzen. Opfer politisch motivierter (terroristischer) Gewalttaten und Opfer einer der vielen hundert anderen vorsätzlichen Tötungen im Jahr leiden erst einmal unter dem gleichen Verlust, erleiden ähnliche Traumen. Da will ich mir nicht anmaßen zu wissen, was sie wie über was denken und ob dies zu weiteren Verletzungen führt. Der Verlust ist so oder so durch nichts auszugleichen. Verletzungen können heilen, Trauer bleibt.
Terroristische Taten bekommen vielleicht in der Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit - und das kann (muss nicht) den Opfern zu Gute kommen. Auch heute kann noch jeder etwas mit den Namen
Siegfried Buback oder
Hanns-Martin Schleyer anfangen. Ob das den Angehörigen geholfen hat/hilft? Im Übrigen sind auch unpolitische Amokläufe wie die in Erfurt oder Winnenden noch tief im öffentlichen Gedächtnis.
Wenn die Behörden - auf Grundlage ihrer Erkenntnisse zur Person des Täters - zu dem (vorläufigen) Ergebnis kommen, es war keine politisch sondern eine psychisch motivierte Gewalttat, also ein Amoklauf einer psychisch kranken Person, dann müssen sie so handeln. Sie können die Tat nicht einfach der Opfer wegen "umwidmen". Sollten die weiteren Ermittlungen zusätzliche Gesichtspunkte ergeben, dann kann sich die Bewertung auch wieder ändern. Der Täter hat ja überlebt und man wird auch akribisch seine ganzen Hinterlassenschaften analysieren, um zu einer abschließenden Einschätzung zu kommen.
Dann entscheiden die Gerichte.
Im Übrigen erhalten auch Opfer nicht-terroristischer Gewalttaten Entschädigung:
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale-Entschaedigung/Entschaedigte-nach-dem-alten-SER/Opferentschaedigungsrecht/opferentschaedigungsrecht-art.html