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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

1.464 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anschlag, Weihnachtsmarkt, Magdeburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 17:17
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Wenn aber während des Prozesses nur mal eine Mutter einen kurzen Blick -meinetwegen auch unter Aufsicht- auf den Leichnam werfen will um sich so von ihrem eigenen Kind zu verabschieden, würde das nach meiner Auffassung die Rechtssicherheit und den laufenden Prozess weder verzögern, noch verändern.
Das LKA hat da eine andere Auffassung - die Bild hat gefragt und berichtet:
Vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt heißt es dazu auf BILD-Anfrage: „Wir bedauern es außerordentlich, dass ein solcher Termin noch nicht zustande kommen konnte. Wir stehen mit der Familie in Kontakt und werden dies schnellstmöglich ermöglichen. Um ein beweissicheres Strafverfahren durchführen zu können, sind bestimmte Standards der kriminaltechnischen Untersuchungen einzuhalten, die zu dieser Zeitspanne geführt haben. Wir standen und stehen auch weiterhin mit den Angehörigen in Kontakt.“
Quelle:

https://www.bild.de/regional/magdeburg/anschlag-von-magdeburg-eltern-duerfen-toten-andre-9-nicht-mehr-sehen-67743e425d60421cc7503eee

Wenn die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wurde, ist man auch nicht mehr im Bereich Bestattungsrecht, sondern Strafrecht.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 17:18
Ok, Dienst nach Vorschrift - hat jemand eventuell den Überblick in wie weit die Feiertage die Identifizierung/Ansichtsfreigabe des Kindes beeinflusst haben?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 17:22
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ok, Dienst nach Vorschrift - hat jemand eventuell den Überblick in wie weit die Feiertage die Identifizierung/Ansichtsfreigabe des Kindes beeinflusst haben?
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Auf die Kritik, die Freigabe dauere zu lange, verweist Tewes auch darauf, dass aufgrund der Feiertage seit dem Anschlag erst drei Arbeitstage bei der Gerichtsmedizin möglich waren.
Quelle:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/andre-9-starb-in-magdeburg-seine-familie-fuehlt-sich-im-stich-gelassen-art-1028818
Mind. 5 Leichen, 3 Arbeitstage - klingt fuer mich nicht nach 'Dienst nach Vorschrift'.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 17:30
@Justsaying
Ich meinte mit Dienst nach Vorschrift die penible Einhaltung der Freigabe.

Wenn ich richtig zähle waren seit dem Anschlag 7 Tage (Mo-Fr) und ein Test dauert 8h (die Angabe in deinem Link vom 01.01 mit 3 Tagen kann auch nicht stimmen)

Ich frage mich was machen die Behörden in einer Notsituation wenn von einer Probe die Verhinderung von weiteren Straftaten hängt...warten?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 17:40
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich frage mich was machen die Behörden in einer Notsituation wenn von einer Probe die Verhinderung von weiteren Straftaten hängt...warten?
.wo war hier eine Notsituation....nicht mein Zug...

Und wenn Du schon so fragst: vielleicht gab es dringendere Faellen, gegenueber denen die Identitaetsklaerung vn Andre zurueckgestellt wurde...wer soll so etwas von aussen beurteilen koennen...


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 17:43
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:- Feiertage
- DNA Prüfung
- jetzt Zustand der Mutter
Ich finde das sind alles respektable Begründungen. Auch die angeführte Pietät.

Da hat am 20. Dez. eine Familie ihr Kind verloren. Weihnachten steht vor der Tür, traumatisiert von den Ereignissen und man will hier ernsthaft Behörden absprechen, Rücksicht auf die Mutter genommen zu haben, der es verständlicherweise sehr schlecht ging/geht?
Für mich hat es wirklich den Anschein, dass es hier um Missverständnisse geht. Einmal seitens der Opferfamilie, dass gewisse Regeln eingehalten werden müssen, die sie in ihrer Ausnahmesituation gar nicht bedacht haben (woher auch?). Dann lagen in der Tat die Feiertage dazwischen und genauso plausibel, die Mutter nicht über Weihnachten mit DNA Proben zu belästigen. Als wäre nicht alles schon schlimm genug.

Ob der Anblick des Kindes zumutbar ist, vermag ich nicht zu beurteilen, dass man aber sichergehen möchte und muss, die Identität des Kindes zweifelsfrei nachzuweisen vor Freigabe, völlig verständlich.
Daher für mich auch völlig plausibel, diese Standards einzuhalten, bevor man da vorprescht und noch mehr Schaden anrichtet. Einfach ein Foto zeigen scheint ja nicht ausreichend zu sein, Zahnabgleich war auch nicht möglich - das sollte hier schon Hinweise auf den Zustand geben. Weiß also nach wie vor nicht, warum das nun zur Kritik an den beteiligten Behörden führt.

Genauso wenig glaube ich, dass die öffentliche Thematisierung hier was beschleunigt hat, maximal, dass die Behörden Kenntnis davon gewonnen haben und nun den Abgleich einholen, damit er dann beerdigt werden kann.

Diese Diskussion darum, finde ich persönlich eigentlich ziemlich pietätlos. Ist ja alles öffentlich.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 18:55
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Aus gutem Grund.
Moment mal. Ich rede vom Anschlag in Magdeburg und nicht von einem Anschlag mit zig unidentifizierten Leichen. Ich glaube das der DNA-Abgleich in diesem Fall eine rechtliche Formalie für die Schaffung von Rechtssicherheit dargestellt hat und nicht dem Zweck gedient haben kann, eine Verwechslung auszuschließen oder das die Zugehörigkeit des Kindes zu dieser Mutter anzuzweifeln war. Es gab hier nur ein Kind unter den Todesopfern. Da war nichts zu verwechseln. Deshalb hätte man in diesem Fall mMn auch ohne die vollständige Freigabe eine kurze Beschau ermöglichen können. Ich spreche hier nur von diesem Fall, nur von diesen Umständen und nur in dem Fall, dass die Eltern das Kind auch in diesem Zustand unbedingt sehen wollen.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Wie Du es darstellst, ist es nicht schlimm, einen Unfalltoten den falschen Angehoerigen zu praesentieren. Dazu noch mit der Begruendung ''Bestaetigung der Identitaet des Toten gemaess allgemeingültiger Standards nicht zwingend erforderlich, Sichtkontakt der Angehoerigen mit dem Unfallopfer hat Vorrang". Absurd.
Mal ganz sachte. Die Mutter war mit dem Kind auf dem Weihnachtsmarkt und hat es in diesem Zustand bereits gesehen. Okay? Es geht mir nur um diesen Einzelfall und diese Umstände. Da wäre dieses Vorgehen eben mMn nicht absurd. Im Gegenteil. Die Mutter war beim Anschlag bei dem Kind, sie wird auch ihre Identität und damit auch das Sorgerecht nachweisen können. Der DNA-Test ist also nicht dazu bestimmt gewesen eine Verwechslung auszuschließen. Zumindest nicht in diesem Fall. Da gab es nur ein Kind.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Je nach Zustand, möchte ich dem aber vehement widersprechen. Und noch dazu in dieser extremen Ausnahmesituation, wenn Eltern damit rechnen, mit ihrem toten Kind konfrontiert zu werden. Und dann sehen sie plötzlich ein anderes, fremdes, totes Kind, evtl sehr schlimm zugerichtet. Das wird nicht spurlos an einem vorbeigehen.
Da bin ich vollkommen deiner Meinung. Aber in diesem Fall zumindest kann jede Verwechslung ausgeschlossen werden. Und auch sonst kann ich mir kaum eine Konstellation vorstellen, wie es zu einer Verwechslung kommen könnte Denn dann müssten mehrere Kinder gleichen Alters gleichzeitig einen schrecklichen Unfalltod sterben und nicht identifiziert werden können, weshalb es zu einer Verwechslung kommen kann. Also -und so hatte ich das auch gemeint- kann es maximal bei unbekannten Toten z.B. in einer Großstadt dazu kommen, wo die Todesumstände nicht bekannt sind und dann Verwandte evtl. meinen, es könnte ihr Verwandter sein, zu dem sie lange keinen Kontakt mehr haben. Sonst wird da nie etwas verwechselt. Also ich habe noch nie von sowas gehört. Und ein verstorbener Mensch in unversehrtem Zustand ist tatsächlich kein traumatischer Anblick. Sonst gäbe es ja auch wohl kaum Aufbahrungen.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 19:37
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Moment mal. Ich rede vom Anschlag in Magdeburg und nicht von einem Anschlag mit zig unidentifizierten Leichen. Ich glaube das der DNA-Abgleich in diesem Fall eine rechtliche Formalie für die Schaffung von Rechtssicherheit dargestellt hat und nicht dem Zweck gedient haben kann, eine Verwechslung auszuschließen oder das die Zugehörigkeit des Kindes zu dieser Mutter anzuzweifeln war. Es gab hier nur ein Kind unter den Todesopfern. Da war nichts zu verwechseln. Deshalb hätte man in diesem Fall mMn auch ohne die vollständige Freigabe eine kurze Beschau ermöglichen können. Ich spreche hier nur von diesem Fall, nur von diesen Umständen und nur in dem Fall, dass die Eltern das Kind auch in diesem Zustand unbedingt sehen wollen.
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Mal ganz sachte. Die Mutter war mit dem Kind auf dem Weihnachtsmarkt und hat es in diesem Zustand bereits gesehen. Okay? Es geht mir nur um diesen Einzelfall und diese Umstände. Da wäre dieses Vorgehen eben mMn nicht absurd. Im Gegenteil. Die Mutter war beim Anschlag bei dem Kind, sie wird auch ihre Identität und damit auch das Sorgerecht nachweisen können. Der DNA-Test ist also nicht dazu bestimmt gewesen eine Verwechslung auszuschließen. Zumindest nicht in diesem Fall. Da gab es nur ein Kind.
Das sind aber sehr viele Annahmen, die deinem eigenen Empfinden und Denken entsprechen. Und was ist, wenn es dann doch nicht so wäre, wie du es dir vorgestellt hast?

Beispielsweise, wenn die Mutter diese Ausnahme bekommen hätte, aufgrund des Anblicks zusammenbricht und dann doch mehr Beistand braucht? Oder wenn möglicherweise Menschen in der Behörde aufgrund ihrer Erfahrung besser einschätzen können, was ein verkraftbarer Anblick ist und es deswegen vermeiden wollten?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 19:53
Zitat von mchomermchomer schrieb:Beispielsweise, wenn die Mutter diese Ausnahme bekommen hätte, aufgrund des Anblicks zusammenbricht und dann doch mehr Beistand braucht? Oder wenn möglicherweise Menschen in der Behörde aufgrund ihrer Erfahrung besser einschätzen können, was ein verkraftbarer Anblick ist und es deswegen vermeiden wollten?
Die Mutter hat das Kind auf dem Weihnachtsmarkt bereits in diesem Zustand gesehen. Sie war mit ihm dort. Sie hat ja auch den schrecklichen Anblick dort bestätigt. Also hätte sie ja gewusst und einschätzen können, was sie da erwartet. Sie hat deswegen ja auch bewusst entschieden, dass Kind nur in "hergerichtetem" Zustand betrachten zu wollen. Völlig nachvollziehbar und völlig in Ordnung. Daher hat sich das Thema für diesen Fall ja auch erledigt. Aber wenn sie das Kind hätte nochmals -in dem ihr bereits bekannten- Zustand sehen wollen, würde ich da kein Problem erkennen. Weder rechtlich, noch im Ablauf. Es wäre dann ein Akt der Menschlichkeit um unnötige Seelenqualen zu vermeiden und einen Abschied zu ermöglichen. Das sollte ihre eigene Entscheidung und ihr eigenes Risiko sein. Das ist alles. Und um Verwechslung geht es hier nicht. Ich denke damit habe ich alles zu dem Thema gesagt.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 20:03
https://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article255033436/Magdeburg-Taeter-vor-Todesfahrt-Teil-von-sieben-Verfahren.html

Diese fünf Anzeigen erstattete der Täter, die Stichworte habe ich unterstrichen:
Zwischen April 2023 und Oktober 2024 erstatte Taleb A. fünfmal Anzeige.

1. Zunächst beklagte er, dass ihm ein USB-Stick aus dem Briefkasten gestohlen worden sei, der Beweise für Straftaten des saudi-arabischen Staates enthalte.
2. Zudem legte er sich mit der Säkularen Flüchtlingshilfe an, einem Verein, der sich um die Interessen atheistischer Flüchtlinge kümmert.
3. Er warf Mitarbeitern zweimal sexuelles Fehlverhalten vor.
4. Dazu kommen zwei weitere Fälle, wegen angeblicher Bedrohung durch die saudi-arabische Regierung
5. und wegen Verleumdung.
Das ist der gleiche querulantorische Scheiß, wie man ihn von den Reichsdeppen längst kennt, und normalerweise bleibt es ja auch dabei, da passiert nicht viel mehr. Von daher ist es verständlich, dass es dann heißt:
Für die Behörden ergab sich insgesamt offenbar keine Dringlichkeit.



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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 20:22
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:wäre dann ein Akt der Menschlichkeit um unnötige Seelenqualen zu vermeiden und einen Abschied zu ermöglichen.
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Die Mutter hat das Kind auf dem Weihnachtsmarkt bereits in diesem Zustand gesehen
So ein 'Zustand waehrend der Obduktion' kann nochmal ganz anders aussehen. U.U. wird der Leichnam da geoeffnet.
'den Abschied zu ermoeglich' kannst Du streichen, darueber entscheidet keine Behoerde.

Der Leichnam ist innerhalb weniger Tage freigegeben worden. Danach kann im Zusammenwirken mit dem Bestatter ein wuerdiger Abschied erfolgen.
Da bedarf es keiner Einzelfallentscheidung.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 20:51
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:So ein 'Zustand waehrend der Obduktion' kann nochmal ganz anders aussehen. U.U. wird der Leichnam da geoeffnet.
Der Leichnam wird eröffnet. Sonst ist es nur eine "Beschau" also oberflächliche Untersuchung. Aber das bleibt ja nicht so. Normalerweise wird er dann auch wieder verschlossen natürlich. Außerdem wird der Leichnam nach Spurensicherung auch grob gereinigt, damit Spuren, Prellmarken usw. gut erkennbar sind. Er sieht also nicht unbedingt schlimmer aus als am Ort des Ereignisses. Aber das spielt keine Rolle, denn er ist in der Pathologie vor der Freigabe eben noch nicht hergerichtet. Das ist richtig. Aber dazu habe ich gerade schon etwas geschrieben.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:'den Abschied zu ermoeglich' kannst Du streichen, darueber entscheidet keine Behoerde.
Ja klar, dann aber bitte auch in Verbindung mit dem "Akt der Menschlichkeit". Ich hätte das in diesem hier diskutierten Fall dann auch kritisiert, wenn es denn soweit gekommen wäre. Ist es aber nicht. Deshalb ist das Thema für mich auch erledigt.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Der Leichnam ist innerhalb weniger Tage freigegeben worden.
Na ja, ich persönlich halte alles über 7 Tage Gesamtdauer(!) in einem grundsätzlich redundant ausgelegten System nicht unbedingt für wenig. Aber da kann sich ja jeder selbst eine Meinung bilden.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Da bedarf es keiner Einzelfallentscheidung.
Legst du das jetzt als allgemeingültig einfach mal so fest oder ist das jetzt einfach deine persönliche Meinung die du auch dann noch hättest, würde es dich persönlich betreffen? Was wäre denn für dich maximal an Gesamtdauer(!) von Einlieferung bis Freigabe in Ordnung gewesen? 14 Tage? 20? 30?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 21:20
@Slaterator
Der von Dir vorgeschlagene Weg, sprich durch 'Einzelfallentscheidungen' Angehörigen bereits vor der Identitaetsfeststellung und vollständiger Freigabe durch die Staatsanwaltschaft einen 'Blickkontakt' mit dem Verstorben zu moeglichen, kann m.E. nur die absolute Ausnahme, falls ueberhaupt moeglich, in ganz besonderen Faellen sein.

Und damit ist jetzt wirklich genug.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 21:32
@Justsaying

Ja natürlich. Sowas kann und darf selbstverständlich nicht die Regel sein. Das ist ja völlig klar. Wie geschrieben, ich hatte das auch bewusst in dieser Fallkonstellation so gesehen. Allgemein sind die Verfahrensweisen ja klar. Aber in einem Fall wie diesem hätte man da auch mal etwas abweichen/eine Ausnahme machen können. Meiner Meinung nach.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Und damit ist jetzt wirklich genug.
Absolut. Der Punkt ist für mich auch komplett abgehandelt. Schon weit mehr als mir lieb ist. Ich hoffe, dass dieser schreckliche Fall jetzt störungsfrei und vernünftig abgehandelt wird und es keinen weiteren Grund für Beschwerden/Kritik gibt.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

05.01.2025 um 16:12
Ich finde die Empörung recht populistisch -bei allem Verständnis dafür -
Aber mich würde auch der Aufschrei interessieren, wenn das Strafverfahren zumindest in Teilen, wegen Verfahrensfehlern scheitert und der Täter Straffrei einfach abgeschoben wird!

Bürokratie dauert halt.

:mlp:


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

05.01.2025 um 18:30
Hier das neueste Video. Es wurde gestern veröffentlicht:

https://www.facebook.com/reel/3844550582523287

Patrick Sommer äußert sich hier wie folgt:
Und hier nochmal als kleiner Nachhang.

Wir möchten nochmal sagen, dass wir uns dieser politischen Ga??? zwar enthalten.

Andre wurde von einem Menschen umgebracht, nicht von einem Gegenstand oder sonstirgendwas, sondern einem Menschen, abseits was für eine politische Meinung er hat, wo er herkommt oder was auch immer. Wir halten uns da komplett raus und wir sind da auch neutral. Wir wollen damit nichts zu tun haben.

Wir möchten euch auch bitten, allen, ja, dass unser Sohn keine politische Waffe ist, egal für welche Politiker da oben. Die haben's verschuldet, was da passiert ist. Aber nicht, dass unser Sohn als politische Waffe für die Wahlkämpfe genutzt wird, das möchten wir uns entsagen, das hat nichts damit zu tun. Nur, dass ihr das noch wisst. Wir möchten, dass das unterbleibt. Danke.
Was der für gestern vorgesehene Kontakt zum Bestatter ergeben hat, hierzu gibt es noch keine Information.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

05.01.2025 um 23:00
Zitat von emzemz schrieb:Hier das neueste Video. Es wurde gestern veröffentlicht:
irgendwie hast Du Dich auf die Mutter und Stiefvater eingeschossen, kann das sein?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

05.01.2025 um 23:45
@Tussinelda
Ich finde es gut, dass Mutter und Stiefvater nun ein Video veröffentlicht haben, indem sie bitten, das Schicksal ihres Sohnes Andres nicht politisch zu instrumentalisieren.

Ich finde, dies ist eine wichtige Message und daher ist es gut, dass @emz sie hier eingestellt hat und auf diese Art verbreitet.

Und da das Kind Vater und Stiefvater hat, darf man da doch differenzieren.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

05.01.2025 um 23:56
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Und da das Kind Vater und Stiefvater hat, darf man da doch differenzieren.
Das verstehe ich nicht ganz. Was meinst du damit?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

05.01.2025 um 23:58
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Was meinst du damit?
Es gibt Mutter, Vater und Stiefvater.


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