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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

1.464 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anschlag, Weihnachtsmarkt, Magdeburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 01:06
Zitat von emzemz schrieb:Mein Eindruck ist, dass es darum ging, den Beiden den Anblick des wohl übel verletzten Kindes zu ersparen, aus einer Fürsorge heraus.
Das kann selbstverständlich zutreffen. Aber wir sprechen hier von erwachsenen Menschen. Meiner persönlichen Meinung nach kann man da vielleicht dazu raten, lieber das Opfer nicht anzuschauen, sondern so in Erinnerung zu behalten, wie es vor dem gewaltsamen Ableben in Erinnerung geblieben ist. Das fände ich auch voll okay, zielführend und das sollte mMn die maximal ausreichende Erfüllung jeglicher Fürsorge sein. Die letztendliche Entscheidung darüber sollte aber ausschließlich bei den Angehörigen liegen. Nicht bei einer behördlichen Instanz. Diese Art der Bevormundung kann ich -sofern es sie tatsächlich geben sollte- nur mit Nachdruck ablehnen und würde die Nichterfüllung dieses Wunsches stark kritisieren.
Zitat von emzemz schrieb:Ob sie das Kind nicht sehen durften, oder ob man ihnen davon dringend abgeraten hat, jedenfalls wurde der Sarg vor der Bestattung nicht geöffnet.
Wie geschrieben ist es mMn völlig in Ordnung und auch für viele Menschen die möglicherweise beste Vorgehensweise, eben nicht hinzuschauen. Aber das sollten die betroffenen Personen -gegebenenfalls auch nach Beratung- eben frei selbst entscheiden können. Das war und ist mein Kritikpunkt. Ausreden wie Weihnachten/Urlaubszeit und sowas sollte da nicht vorgeschoben werden. Nochmal, es ging -so wie ich das verstanden habe- nicht primär um die Freigabe des Leichnams zur Bestattung.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 02:18
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Ich verstehe da ohnehin etwas nicht. Kann eine/mehrere Behörde(n) einem erwachsenem, engen Verwandten des Verstorbenen verbieten diesen zu sehen, weil der Anblick ihn verstören könnte? Ernsthaft? So eine Bevormundung wäre ein starkes Stück
So ist es ja auch nicht. Da ist keine Behoerde, die ein solches Anliegen untersagt. Nach Freigabe kommt der Leichnam zum Bestatter, und es ist dessen Aufgabe, den Leichnam "huebschzumachen" (oder 'zu regenerieren' , wie Patrick es nennt.) Wie bei jedem anderen Sterbefall halt auch, und derartig gewaltvolle Tode erfordern da sicherlich mehr.
Stiefvater Patrick hatte da was falsch verstanden. Ein Missverstaendnis, das die Bildzeitung u.a. schoen ausgeschlachtet haben.
Zitat von emzemz schrieb: Unser Bestatter darf ihn morgen endlich abholen in der Hoffnung, dass wir ihn doch noch sehen können und dürfen.
Das Dürfen hängt damit zusammen, ob unser Bestatter ihn soweit wieder regeneriert bekommt, dass man ihn ruhigen Gewissens nochmal sehen kann. Der Hintergrund, warum wir ihn sehen müssen......
Und auch der Bestatter verbietet/erlaubt nicht, ob der Leichnam nochmal betrachtet werden darf oder nicht. Das sind Dinge, die man als Angehoeriger mit dem Bestatter bespricht. In diesem Fall wird der Bestatter wohl eine Empfehlung abgeben ('je nach dem, ob er den Leichnam so hinbekommt, dass man ihn ruhigen Gewissens sehen kann, oder eben nicht - wie Stiefvater Patrick es ausdrueckt). Und auch dann ist eine solche Empfehlung doch nicht bindend, sondern letztendlich die Entscheidung der Anhoerigen.
Dann darf man sich auch ueberlegen, welche Kleidung der Bestatter dem Jungen anziehen soll und was man noch mit den Sarg geben moechte. Und der Bestatter sorgt auch fuer ein pietaetvolles Ambiente, um eine wuerdevolle Verabschiedung zu ermoeglichen. So ist der Ablauf im Regelfall.

Das sind alles Dinge, die so in der Rechtsmedizin nicht vorgesehen sind - einfach, weil es nicht deren Aufgabe ist.
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Es geht hier in dem Fall nämlich nicht darum, dass die Mutter das Kind quasi durch einen Bestatter abholen lassen und beerdigen wollte. Es ging ja nicht um den Zugriff auf das Opfer. Sie wollte es -so habe ich es in dem Video verstanden- den Jungen nur nochmal kurz zum Abschied sehen. Dafür sollte man ja hoffentlich wohl keinen DNA-Test benötigen
Selbst man den Leichnam noch in der Rechtsmedizin sehen moechte (keine Ahnung, ob so etwas ermöglicht werden wuerde): es waere sicherlich kein schoener Anblick, so nackt unter dem Tuch umgeben von Edelstahl.
Und auch dafuer muss doch die Freigabe inkl. DNA Tests abgeschossen sein.
Es muss doch sichergestellt sein, dass es sich um die richtigen Personen handelt.

Bei den Angehoerigen liegen die Nerven blank (verstaendlicherweise), und die Bild haelt drauf. Quote um jeden Preis.
Zwar sei die Anteilnahme groß, sagt er, doch es sollten auch alle erfahren, dass die Stadt Magdeburg und der Staat ihn und Mutter Desirée „tierisch im Stich lassen“. Den beiden werde das ohnehin erschütterte Leben derzeit sehr schwer gemacht.
Sie würden ihren toten Sohn gern noch einmal sehen – doch das werde ihnen bisher verwehrt! Desirée tränenerstickt: „Es ist schon schwer genug für uns alle. Wir sind jetzt bei Tag elf, und mit jeder Sekunde schwindet die Hoffnung ...“
Quelle:
https://www.bild.de/regional/magdeburg/anschlag-von-magdeburg-eltern-duerfen-toten-andre-9-nicht-mehr-sehen-67743e425d60421cc7503eee

Aber man muss ja nicht auf jeden Zug aufspringen.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 02:35
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Sie sind sicherlich in einer Ausnahmesituation und da reagiert man nicht immer adäquat.
Vor allem du reagierst hier nicht adäquat und kannst dich wohl kaum in solch eine Situation hineinversetzen.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Aber man muss ja nicht auf jeden Zug aufspringen.
Der Zug fährt ganz außerhalb Deiner Gefilde und der Presse auf TikTok


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 02:43
Zitat von LanzaLanza schrieb:Der Zug fährt ganz außerhalb Deiner Gefilde und der Presse auf TikTok
Mein Zug faehrt ausserhalb der Bild/der Boulevardpresse, ganz richtig beobachtet.
Zumindest bei solchen Themen.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 03:00
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:So ist es ja auch nicht. Da ist keine Behoerde, die ein solches Anliegen untersagt. Nach Freigabe kommt der Leichnam zum Bestatter, und es ist dessen Aufgabe, den Leichnam "huebschzumachen" (oder 'zu regenerieren' , wie Patrick es nennt. Wie bei jedem anderen Sterbefall halt auch). Stiefvater Patrick hatte da was falsch verstanden. Ein Missverstaendnis, das die Bildzeitung etc. schoen ausgeschlachtet hat.
Ja moment. Es ist ja nicht so, dass es nicht schon Vorfälle in der Richtung gegeben hätte. So wurden z.B. Speichermedien aus Mobiltelefonen/Digitalkameras die vom Unglücksort des Germanwings-Absturzes geborgen worden waren, in formatiertem Zustand an die Hinterbliebenen übergeben. Angeblich unter Anderem auch aus Gründen der Unzumutbarkeit des Inhaltes. Es gibt hier einen Thread zu dem Absturz wo das auch zur Sprache kam. Insofern lag das für mich im Bereich des Vorstellbaren.

Aber es ging ja nicht um Freigabe, sondern um Sehen zum Verabschieden. Ob die Mutter des Kindes und der Stiefvater das alles komplett missverstanden haben, ist fraglich. Aus dem ersten Video wird das mMn so nicht deutlich. Die Aussage im neuen Video ist ebenfalls uneindeutig. Hier heißt es "können" und "dürfen". Ja was denn jetzt? Das sind zwei komplett verschiedene Sachverhalte.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Und auch der Bestatter verbietet/erlaubt nicht, ob der Leichnam nochmal betrachtet werden darf oder nicht. Das sind Dinge, die man als Angehoeriger mit dem Bestatter bespricht. In diesem Fall wird der Bestatter wohl eine Empfehlung abgeben
Was soll das denn jetzt? Dieser Sachverhalt ist mir absolut klar und da gibt es absolut "0" Erklärungsbedarf. Das sollte eigentlich klar sein, wenn man meine Beiträge gelesen hat.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Das sind alles Dinge, die so in der Rechtsmedizin nicht vorgesehen sind - einfach, weil es nicht deren Aufgabe ist.
Ach was. Tatsächlich? Du wirst es kaum für möglich halten, aber danach habe ich nie gefragt. Ich habe nämlich eine Rechtsmedizin bei meinem Arbeitgeber.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Selbst man den Leichnam noch in der Rechtsmedizin sehen moechte (keine Ahnung, ob so etwas ermöglicht werden wuerde): es waere sicherlich kein schoener Anblick, so nackt unter dem Tuch umgeben von Edelstahl.
Und auch dafuer muss doch die Freigabe inkl. DNA Tests abgeschossen sein.
Es muss doch sichergestellt sein, dass es sich um die richtigen Personen handelt.
Was soll das? Sag mal hast du da Faktenwissen oder spekulierst du da jetzt einfach so ins blaue, weil du dir das so vorstellst? Natürlich ist der Anblick unschön. Das ist doch wohl klar oder? Darum geht es hier doch nicht. Es geht darum, ob die Behörde hier bevormunden darf. Und nein, es muß keine DNA entnommen werden damit eine Leiche angeschaut werden darf. Sie konnte sich sicherlich als Erziehungsberechtigte ausweisen. Sonst wäre das Kind ja mutmaßlich auch nicht bei ihr. Mal davon abgesehen ist es nicht gesetzlich geregelt, wer einen Toten sehen darf. Nur wer Entscheidungen bzgl. eines Toten treffen darf.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Bei den Angehoerigen liegen die Nerven blank
Und die dazugehörige Frage lautet, ob das nicht an der zuständigen Behörde oder den Behörden gelegen hat, die der Mutter möglciherweise den Zugang (Sichtkontakt) zum Opfer verwehrten und auch sonst ziemlich lange brauchten um den "geregelten Weg" zu gehen.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 03:05
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Mein Zug faehrt ausserhalb
Erinnert mich an OS:

Youtube: Neujahrsansprache des Bundeskanzlers
Neujahrsansprache des Bundeskanzlers
Externer Inhalt
Durch das Abspielen werden Daten an Youtube übermittelt und ggf. Cookies gesetzt.


Fast parallel zum Video der Angehörigen von André kam diese Ansprache (ab Min 0:30 etwa):

Sinngemäß: "Meine Gedanken sind jeden Tag bei denen, die ihre Liebsten verloren haben"

Echt jeden Tag und nix ist passiert? Was hätte OS geschadet, die 5 Familien der Opfer persönlich zu kontaktieren und ihnen das persönlich zu sagen dass er an sie denkt und ihnen maximal helfen will?

Wäre uns womöglich dann diese Debatte hier wenigstens erspart?

Die ganze bisherige Aufarbeitung des Anschlags ist Mist und alle politisch Verantwortlichen ducken sich bisher quasi weg!


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 03:34
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Ich verstehe da ohnehin etwas nicht. Kann eine/mehrere Behörde(n) einem erwachsenem, engen Verwandten des Verstorbenen verbieten diesen zu sehen, weil der Anblick ihn verstören könnte? Ernsthaft? So eine Bevormundung wäre ein starkes Stück
Nein, ich sehe keine solche 'Bevormundung durch die Behörde', wenn ich mir die Stellungsnahme von Klaus Tewes durchlese.
Hast Du da noch Zweifel?
Der Sprecher der Stadt Magdeburg, Michael Reif, kennt das Video bereits, wie er der AZ sagt. Er erklärt am Neujahrstag, dass für die Freigabe des Leichnams die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg zuständig ist. Die AZ hat auch dort nachgefragt.
Sprecher Klaus Tewes sagt: "Nach meiner Kenntnisnahme ist die Obduktion bereits erfolgt und zumindest für die Eltern oder Mutter und Stiefvater besteht auch die Möglichkeit, sich den Leichnam zeitnah anzugucken. Eine offizielle Freigabe kann nur deshalb noch nicht erfolgen, weil die Identität noch nicht sicher geklärt ist."
Auf die Kritik, die Freigabe dauere zu lange, verweist Tewes auch darauf, dass aufgrund der Feiertage seit dem Anschlag erst drei Arbeitstage bei der Gerichtsmedizin möglich waren.
Quelle:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/bayern/andre-9-starb-in-magdeburg-seine-familie-fuehlt-sich-im-stich-gelassen-art-1028818
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Aber es ging ja nicht um Freigabe, sondern um Sehen zum Verabschieden. Ob die Mutter des Kindes und der Stiefvater das alles komplett missverstanden haben, ist fraglich. Aus dem ersten Video wird das mMn so nicht deutlich. Die Aussage im neuen Video ist ebenfalls uneindeutig. Hier heißt es "können" und "dürfen". Ja was denn jetzt? Das sind zwei komplett verschiedene Sachverhalte.
Warum sollte man jemanden 'zum Verabschieden sehen duerfen', solange die Identitaetsklaerung nicht abgeschlossen ist???

Das die Aussage im neuen Video nicht so klar ist, liegt wohl daran, dass sich Stiefvater Patrick unklar ausdrueckt...
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Justsaying schrieb:
Und auch der Bestatter verbietet/erlaubt nicht, ob der Leichnam nochmal betrachtet werden darf oder nicht. Das sind Dinge, die man als Angehoeriger mit dem Bestatter bespricht. In diesem Fall wird der Bestatter wohl eine Empfehlung abgeben
Slaterator:
Was soll das denn jetzt? Dieser Sachverhalt ist mir absolut klar und da gibt es absolut "0" Erklärungsbedarf
Aber Stiefvater Patrick scheint es so verstanden zu haben, dass es vom Bestatter abhaengt, ob sie den Leichnam nochmal sehen 'duerfen' (siehe Transkriptions
des Videos von EMZ).
Eine Ansicht, die ich nicht teile, wie ich ausgefuehrt habe. Und Du wohl auch nicht.
Zitat von emzemz schrieb:Unser Bestatter darf ihn morgen endlich abholen in der Hoffnung, dass wir ihn doch noch sehen können und dürfen.
Das Dürfen hängt damit zusammen, ob unser Bestatter ihn soweit wieder regeneriert bekommt, dass man ihn ruhigen Gewissens nochmal sehen kann. Der Hintergrund, warum wir ihn sehen müssen, ist einfach der, dass wir ihn, Patrick, mein Ältester, der wo auch vom Auto angefahren wurde und ich, ihn in dem schlimmen Zustand gesehen haben, und um diese Bilder in unserem Kopf besser verarbeiten zu können, wäre es uns ganz, ganz wichtig, ihn nochmal im hergerichteten Zustand zu sehen.
Der Wunsch der Familie ist expliziert, sich von einem ansehlich hergerichteten Leichnam verabschieden zu koennen.
Klare Aufgabe des Bestatters, das ist nichts, was die Rechtsmedizin leistet.
Und das geht halt erst nach Freigabe und Uebergabe an den Bestatter.

@Slaterator
Ich verstehe echt nicht, warum Du Dich so angegriffen fuehlt und hochgehst.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 07:15
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb: Und nein, es muß keine DNA entnommen werden damit eine Leiche angeschaut werden darf
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Aber es ging ja nicht um Freigabe, sondern um Sehen zum Verabschieden
Das haengt alles zusammen und ist geregelt. Erst muss die Freigabe erfolgen (siehe Klaus Tewes), inkl -dentitaetsklaerung, hier mit DNA, da kein Zahnstatus und keine Fingerabdruecke moeglich, und dann erst kann die Abschiedsnahme erfolgen:
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Sprecher Klaus Tewes sagt: "Eine offizielle Freigabe kann nur deshalb noch nicht erfolgen, weil die Identität noch nicht sicher geklärt ist.
5. Wo und wann können sich Angehörige von dem Verstorbenen verabschieden?

Eine Abschiednahme ist nach der Leichenfreigabe möglich. Beerdigungsunternehmen verfügen über exigente Räume. In Einzelfällen ist die Abschiednahme in einem separaten Raum im Institut für Rechtsmedizin möglich
Quelle:
https://www.polizei.hamburg/sterbefall-791086


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 12:08
Das Landesamt Brandenburg informiert die Betroffenen des Anschlags von Magdeburg ueber die Moeglichkeiten zur Beratung und Beantragung von Leistungen:
Hinterbliebenen, Verletzten und deren Angehörigen sowie Personen, die den Anschlag am 20.12.2024 in Magdeburg miterlebt und ihren Wohnsitz in Brandenburg haben, können sich zur Beratung und Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) an das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg wenden:
Quelle:
https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/lasv-stellt-sich-vor/pressemitteilungen/detail/~02-01-2025-hilfsangebote-fuer-opfer-des-anschlags-in-magdeburg-am-20-12-2024#


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 12:40
Zitat von LanzaLanza schrieb:Echt jeden Tag und nix ist passiert? Was hätte OS geschadet, die 5 Familien der Opfer persönlich zu kontaktieren und ihnen das persönlich zu sagen dass er an sie denkt und ihnen maximal helfen will?

Wäre uns womöglich dann diese Debatte hier wenigstens erspart?
Der Bundeskanzler hat in Deutschland keine monarchischen oder autoritären Befugnisse. Seine Macht ist durch das Grundgesetz geregelt und beschränkt. Zwar kann er im Rahmen der Richtlinienkompetenz Minister anweisen, eine bestimmte Politik zu verfolgen, jedoch hat er keinen direkten Einfluss auf die Verwaltung oder Personalentscheidungen innerhalb der Behörden.

Und auch das Bundesinnenministerium wird wohl nicht anfangen, für solche Einzelfälle diktierend in den behördlichen Betrieb einzugreifen. Obwohl, kann es auch nicht, denn ein Bundesministerium kann nur in engen, gesetzlich geregelten Ausnahmefällen einer Landesbehörde Weisungen erteilen, z. B. im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung. In der Regel ist dies aber ausgeschlossen, da Landesbehörden der Weisungsbefugnis der jeweiligen Landesregierung unterstehen.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 12:52
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Hast Du da noch Zweifel?
So wie es der Sprecher sagt hängt auch eine Inaugenscheinnahme unmittelbar mit der Freigabe zusammen. Erst die vollständige Freigabe, dann darf die Leiche angesehen werden. Ich persönlich gehe davon aus, dass die gesamte Prozedur im Normalfall innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden kann. Das halte ich dann auch für vertretbar. In diesem Fall hier ist das aber insofern anders, als das sich der Vorgang , so wie es Hr. Tewes begründet, aufgrund der Feiertage relativ lang (fast zwei Wochen) hingezogen hat.
Ich bin der Auffassung das in so einem Fall die kurze Inaugenscheinnahme zwecks Abschied ermöglicht werden sollte, wenn die Angehörigen ausdrücklich und entgegen Anratens aufgrund des Zustandes darauf bestehen bzw. darum bitten. Auch wenn bis dahin noch keine Freigabe erfolgt sein sollte, weil das den laufenden Prozess weder verändert, noch gefährdet. Das war meine Kritik, weil ich den Wunsch der Mutter/des Stiefvaters im ersten Video klar so verstanden hatte.

Jetzt klingt es aber vom Sachverhalt her im neueren Video ganz anders. Nun, da die Freigabe des Jungen wohl am heutigen Tage erfolgt ist oder erfolgen wird, sprechen die Mutter und der Stiefvater plötzlich davon, dass man sich das Opfer nur in einem gut hergerichteten Zustand anschauen wolle, um damit die schlimmen Bilder vom Anschlagsort und den Zustand des Opfers dort besser verarbeiten zu können. Ein für mich absolut nachvollziehbarer Wunsch. Allerdings ist dann ja klar, dass sowas natürlich nur nach einer Freigabe erfolgen kann und nicht vorher. Denn die Beschlagnahme soll ja jede Form von Manipulation/Veränderung ausschließen und damit für rechtssichere Feststellungen sorgen. Damit haben wir hier einen ganz anderen Sachverhalt und meine Hauptkritik fällt tatsächlich weg, da der von mir angenommene Sachverhalt unzutreffend ist.

Was bleibt ist die in meinen Augen etwas merkwürdige Begründung für die lange Dauer des Freigabeprozesses. Ich kenne es eigentlich so, dass bestimmte Institute wie die Rechtsmedizin, Labore und Schlüsselpositionen wie die Staatsanwaltschaft eigentlich immer redundant ausgelegt sind und daher auch außerhalb von Bürozeiten und an Feiertagen, zumindest wenn Eile geboten ist, arbeiten/entscheiden können. Außerdem hätte es auch eine klarere und intensivere Kommunikation mit den überlebenden Opfern und Hinterbliebenen geben sollen um Missverständnisse zu vermeiden und Pietät zu wahren. Generell finde ich die bisherige Kommunikation und Aussagen sehr ausweichend und wenig selbstkritisch. Kein gutes Bild.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 13:33
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Das leuchtet mir eben nicht ein.
Mein Gedanke war, dass man seitens der Behörden eventuell einfach nur nach den Gesetzen gegangen ist:

DNA Test noch ohne Ergebnis --> Eltern des Toten unklar (rein rechtlich) --> man lässt noch niemanden zu ihm

Etwas kühl von der Behörde, falls es so ist, aber es würde mich nicht wundern.


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04.01.2025 um 13:48
Zitat von StockMarketStockMarket schrieb:Etwas kühl von der Behörde, falls es so ist, aber es würde mich nicht wundern.
Ja richtig. Das empfand ich eben als unangemessen. Aber nun stellt sich der Sachverhalt ja doch ganz anders da. Jetzt heißt es, Mutter und Stiefvater wollen das Kind nur im voll hergerichtetem Zustand sehen, damit auch die Bilder vom Tatort ein Stück weit verarbeitet werden können. Das geht natürlich nur über den Bestatter und damit nach Freigabe. Thema damit erledigt.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 14:04
https://www.infranken.de/deutschland/magdeburger-todesfahrt-taleb-a-vor-anschlag-bereits-in-sieben-ermittlungsverfahren-involivert-art-5999341

Es geht um die Hintergründe der Gefährderansprache im Oktober 2024, die in den Räumen der Klink stattfand.
Wenn ich falsch liege, bitte korrigiert mich, aber ich meine, das lag daran, dass der Täter zuhause nicht angetroffen werden konnte.
Der Grund für die Gefährderansprache wurde dem Arbeitgeber nicht bekanntgegeben.
Bezüglich seiner Arbeitsleistung gibt es Seitens des Arbeitsgebers nichts zu bemängeln.
In den zwei Jahren vor dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt geriet der Täter Taleb A. in sieben Ermittlungsverfahren. Dabei war er in fünf Fällen der Anzeigende und in zwei Fällen der Beschuldigte.

Entsprechende Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurden der Deutschen Presse-Agentur bestätigt. In einem Fall bedrohte Taleb A. einen Rechtsanwalt, der ihn zuvor in einem Verfahren vertreten hatte, sowie dessen Familie und Kanzleimitarbeiter.

Nachdem die Anzeige erstattet wurde, suchte die Polizei am 4. Oktober 2024 Taleb A. auf. Solch eine Gefährderansprache signalisiert seitens der Polizei, dass sie einen potentiellen Straftäter beobachtet und ihn auffordert, bestimmtes Verhalten zu unterlassen.

... Seit 2020 arbeitete Taleb A. im Maßregelvollzug in Bernburg (Salzlandkreis) als Stationsarzt.

Er betreute suchtkranke Straftäter. Obwohl der Mann für die psychiatrische Betreuung der Patienten verantwortlich war und die Gefährderansprache während der Arbeitszeit erfolgte, fand zwischen dem Gesundheitsunternehmen Salus und der Polizei kein Informationsaustausch statt.

"Den Grund für das Aufsuchen des Mitarbeiters Taleb A. hat die Polizei nicht mitgeteilt," sagte eine Salus-Sprecherin der dpa. Die Polizei kann personenbezogene Daten zur vorbeugenden Straftatenbekämpfung an öffentliche und nichtöffentliche Stellen weitergeben. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt erläuterte auf Anfrage, dass nach der Gefährderansprache keine Anhaltspunkte vorlagen, "dass durch eine Datenübermittlung Gefahren im Umfeld des Arbeitgebers abgewehrt werden könnten."

Die Anforderungen für eine Datenübermittlung waren nach derzeitigem Prüfungsstand somit nicht erfüllt. Die fachliche Qualifikation des Arztes wurde von Salus nicht infrage gestellt. "Taleb A. hat seinen Dienstvorgesetzten keinen Anlass gegeben, an seiner ärztlichen Qualifikation zu zweifeln," sagte die Sprecherin.



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04.01.2025 um 15:31
Zitat von StockMarketStockMarket schrieb:Mein Gedanke war, dass man seitens der Behörden eventuell einfach nur nach den Gesetzen gegangen ist:

DNA Test noch ohne Ergebnis --> Eltern des Toten unklar (rein rechtlich) --> man lässt noch niemanden zu ihm
So ist das Ablauf auch. Die Feststellung der Identität muss abgeschlossen sein, bevor die Angehoerigen Zugang zum Leichnam haben.
Die Angehörigen haben, solange die Freigabe nicht vorliegt, keine Möglichkeit den Leichnam zu sehen oder versorgen zu lassen.
Quelle:
https://waechter-bestattungen.de/beschlagnahmung-verstorbener-durch-die-kripo/
Sonst haette man frueher der spaeter doch den Fall, dass vermeintlichen Angehoerige mit einem 'falschen Toten' konfrontiert werden.
Das waere doch fuer alle katastrophal fuer alle.....
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Außerdem hätte es auch eine klarere und intensivere Kommunikation mit den überlebenden Opfern und Hinterbliebenen geben sollen um Missverständnisse zu vermeiden und Pietät zu wahren. Generell finde ich die bisherige Kommunikation und Aussagen sehr ausweichend und wenig selbstkritisch
Kennen wir die Details dazu, wie die Kommunikation mit Opfern etc. erfolgte? Nein.
Was ist 'wenig selbstkritisch', wenn sich Behoerden an Vorgaben halten?
Dazu gibt es hier eine Vielzahl von Opfern (Verletzte, deren Angehoerigen, traumatisierte Besucher des Weihnachtsmarktes, die Hinterbliebenen), die alle Anspruch auf Unterstuetzung gemaess SGB IXV haben.
Also Hunderte an Opfern. Verstaendlich, dass da Briefe nicht handsigniert herausgehen - sondern einfach nur moeglichst zeitnah herausgehen.
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Aber nun stellt sich der Sachverhalt ja doch ganz anders da.
Richtig. Denn Stiefvater Patrick war bisher nicht so klar in seinen Aussagen, da waren missverstaendliche Formulierungen.
Deshalb waere ich vorsichtig, Anschuldigungen gegen Staat und Behoerden hier einfach so zu uebernehmen.
Ich habe von seinen bisherigen Videos nicht den Eindruck, dass er die Rollen und Aufgaben der beteiligten Parteien immer richtig zuordnet.

Hier ist sehr viel nach wie vor unklar; deshalb - ich wiederhole mich - moechte ich auf solche Zuege nicht aufspringen.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 16:10
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Sonst haette man frueher der spaeter doch den Fall, dass vermeintlichen Angehoerige mit einem 'falschen Toten' konfrontiert werden.
Das man da im Zweifel einen Toten sieht, der nicht der Angehörige ist, wäre doch noch lange keine Katastrophe. So unglaublich schlimm ist es doch wohl wirklich nicht einen toten Menschen zu sehen. Oder? Darum geht es deshalb auch nicht.

Das Problem ist hier klar die Rechtssicherheit. Wenn ein Leichnam beschlagnahmt wird, ist der Tod in der Regel unnatürlich und es bedarf der genauen Ursachenklärung (Obduktion) sowie ggf. auch Spurensicherung (gilt auch für Gegenstände am oder bei dem Toten). Bei ungeklärter Identität ist diese -sofern möglich(!)- ebenfalls festzustellen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, das der Tote im "Istzustand" der Fundsituation verbleibt und es keine Manipulationsmöglichkeiten durch Dritte gibt. Deshalb und nur deshalb sollten ab der Beschlagnahme keine unberechtigten Personen mehr zum Leichnam gelassen werden.
Es ist auch nicht genehmigungspflichtig einen toten Menschen anzuschauen. Sonst wären ja auch Aufbahrungen verboten.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Kennen wir die Details dazu, wie die Kommunikation mit Opfern etc. erfolgte? Nein.
Was ist 'wenig selbstkritisch', wenn sich Behoerden an Vorgaben halten?
So wie es aussieht wurde ja der Sachverhalt Mutter und Stiefvater nicht so kommuniziert, das sie ihn verstanden hätten. Sie sprachen sogar davon das man man sie völlig im ungewissen ließe. Weiterhin klingen Argumente wie "Urlaubszeit" oder Rücksicht auf die Mutter eher fadenscheinig und so, als wolle man möglichweise eigene Fehler auf äußere Umstände und/oder andere Personen abwälzen. Das ist mein bisheriger Eindruck.
Zitat von JustsayingJustsaying schrieb:Deshalb waere ich vorsichtig, Anschuldigungen gegen Staat und Behoerden hier einfach so zu uebernehmen.
Die Anschuldigung meinerseits bleibt doch davon unberührt. Sie kommt aufgrund des vorliegenden "neuen" Sachstandes nur nicht mehr in diesem Fall zum tragen. Aber so wie man sich ausgedrückt hat klingt es so, als hätte man den Zutritt oder Inaugenscheinnahme generell nicht erlaubt, bevor die Leiche nicht freigegeben ist. Wenn aber während des Prozesses nur mal eine Mutter einen kurzen Blick -meinetwegen auch unter Aufsicht- auf den Leichnam werfen will um sich so von ihrem eigenen Kind zu verabschieden, würde das nach meiner Auffassung die Rechtssicherheit und den laufenden Prozess weder verzögern, noch verändern. Man sollte das dann auch ohne Bruch der Vorschriften organisieren können. Aber -wie geschrieben- es wurde hier so nicht eingefordert, daher gab es auch keine entsprechende Entscheidung. Was gewesen wäre wenn, ist ja hier kein Thema. Deshalb ist dieser Sachverhalt für mich auch erledigt.

Das hat mitnichten irgendwas mit dem Aufspringen auf Züge zu tun.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 16:11
Lanza schrieb:
Echt jeden Tag und nix ist passiert? Was hätte OS geschadet, die 5 Familien der Opfer persönlich zu kontaktieren und ihnen das persönlich zu sagen dass er an sie denkt und ihnen maximal helfen will?
Es sind Hunderte von Opfern, denen allen in gleicher Weise Beratung zusteht, welche Sozialleistungen ihnen nach SGB IVX zusteht.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg ist taetig geworden und hat die Hilfsangebote und Anlaufstellen oeffentlich fuer alle benannt (siehe oben). Desweiteren haben Betroffene Briefe mit entsprechendem Inhalt erhalten.
Da fehlt erst mal nichts.
Es ist dann auf der Seite der Betroffenen, diese Hilfe anzunehmen und in Anspruch zu nehmen.
Zitat von LanzaLanza schrieb:Der Zug fährt ganz außerhalb Deiner Gefilde und der Presse auf TikTok
Moeglich. Und der Bezug auf TikTok ist hier im Forum nicht erwuenscht.
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:So wie es aussieht wurde ja der Sachverhalt Mutter und Stiefvater nicht so kommuniziert, das sie ihn verstanden hätten. Sie sprachen sogar davon das man man sie völlig im ungewissen ließe.
Alles basierend auf TikTok, Instagram etc eines Familienteils...


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04.01.2025 um 16:44
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Aber so wie man sich ausgedrückt hat klingt es so, als hätte man den Zutritt oder Inaugenscheinnahme generell nicht erlaubt, bevor die Leiche nicht freigegeben ist
So ist es ja auch. Aus gutem Grund.
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:So unglaublich schlimm ist es doch wohl wirklich nicht einen toten Menschen zu sehen
Wie Du es darstellst, ist es nicht schlimm, einen Unfalltoten den falschen Angehoerigen zu praesentieren. Dazu noch mit der Begruendung ''Bestaetigung der Identitaet des Toten gemaess allgemeingültiger Standards nicht zwingend erforderlich, Sichtkontakt der Angehoerigen mit dem Unfallopfer hat Vorrang". Absurd.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 16:58
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:So unglaublich schlimm ist es doch wohl wirklich nicht einen toten Menschen zu sehen. Oder?
Je nach Zustand, möchte ich dem aber vehement widersprechen. Und noch dazu in dieser extremen Ausnahmesituation, wenn Eltern damit rechnen, mit ihrem toten Kind konfrontiert zu werden. Und dann sehen sie plötzlich ein anderes, fremdes, totes Kind, evtl sehr schlimm zugerichtet. Das wird nicht spurlos an einem vorbeigehen.

Von Schock bis Verdrängung und nicht gerechtfertigter und irrationaler Hoffnung ("Das ist nicht unser Kind, unseres muss also noch leben...") ist da eine ganze Bandbreite von Gefühlen und Emotionen möglich.

Ich persönlich würde es als worst case sehen.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

04.01.2025 um 17:09
Zitat von SlateratorSlaterator schrieb:Das man da im Zweifel einen Toten sieht, der nicht der Angehörige ist, wäre doch noch lange keine Katastrophe. So unglaublich schlimm ist es doch wohl wirklich nicht einen toten Menschen zu sehen. Oder? Darum geht es deshalb auch nicht.
Also ich würde es als Angehöriger jetzt nicht so toll finden, wenn Unbekannte jetzt bspw. meine Frau oder Kinder sehen würden. Andersherum ebenfalls nicht. Hätte doch nen faden Beigeschmack. Aus Pietätsgründen und rechtlich gesehen wird es sowieso nicht richtig sein. Ein Toter hat eben auch noch eine Würde, die respektiert werden muss.

Und einen entstellten Menschen verkraftet auch nicht jeder. Bei Kindern erst recht nicht. Nach dem Absturz von Überlingen war ich praktisch der einzige in unserer Wache der FFW, der noch zu Unfällen mit Personenschaden fahren konnte. Und da waren Kameraden dabei, die schon Dutzende Tote in allen Formen gesehen haben.


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