Slaterator
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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg
04.01.2025 um 01:06emz schrieb:Mein Eindruck ist, dass es darum ging, den Beiden den Anblick des wohl übel verletzten Kindes zu ersparen, aus einer Fürsorge heraus.Das kann selbstverständlich zutreffen. Aber wir sprechen hier von erwachsenen Menschen. Meiner persönlichen Meinung nach kann man da vielleicht dazu raten, lieber das Opfer nicht anzuschauen, sondern so in Erinnerung zu behalten, wie es vor dem gewaltsamen Ableben in Erinnerung geblieben ist. Das fände ich auch voll okay, zielführend und das sollte mMn die maximal ausreichende Erfüllung jeglicher Fürsorge sein. Die letztendliche Entscheidung darüber sollte aber ausschließlich bei den Angehörigen liegen. Nicht bei einer behördlichen Instanz. Diese Art der Bevormundung kann ich -sofern es sie tatsächlich geben sollte- nur mit Nachdruck ablehnen und würde die Nichterfüllung dieses Wunsches stark kritisieren.
emz schrieb:Ob sie das Kind nicht sehen durften, oder ob man ihnen davon dringend abgeraten hat, jedenfalls wurde der Sarg vor der Bestattung nicht geöffnet.Wie geschrieben ist es mMn völlig in Ordnung und auch für viele Menschen die möglicherweise beste Vorgehensweise, eben nicht hinzuschauen. Aber das sollten die betroffenen Personen -gegebenenfalls auch nach Beratung- eben frei selbst entscheiden können. Das war und ist mein Kritikpunkt. Ausreden wie Weihnachten/Urlaubszeit und sowas sollte da nicht vorgeschoben werden. Nochmal, es ging -so wie ich das verstanden habe- nicht primär um die Freigabe des Leichnams zur Bestattung.