Slaterator
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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg
02.01.2025 um 20:57emz schrieb:Wenn von "Eltern" die Rede ist, so erweckt das den Eindruck, als würde es sich (auch) um die Meinung des leiblichen Vaters handeln.Ja und wo genau ist jetzt das Problem? Was würde denn die Meinung des leiblichen Vaters am Sachverhalt ändern, würde er sich äußern? Was der Stiefvater will ist doch von den Rechten her gesehen ohnehin nicht maßgeblich. Wenn die Mutter das Kind noch einmal vor der Beerdigung sehen will um sich zu verabschieden und es wird ihr über Tage nicht ermöglicht, obschon es weder das laufende Verfahren stören oder verändern könnte, dann kann sie das kritisch sehen und ihre Enttäuschung darüber auch kundtun. Das ist ja nicht verboten. Ich kann sie auch verstehen das es nach diesem tragischen Ereignis von ihr so empfunden wird und sie das Kind unbedingt nochmal sehen möchte. Dafür braucht sie auch weder die Meinung, noch die Genehmigung des leiblichen Vaters. Es geht ja nur um das letztmalige Betrachten. Das verändert ja nichts am Kind und auch nichts an dessen Verbleib. Es beschneidet auch keinerlei Rechte des Expartners. Also nochmal, wo siehst du da jetzt konkret ein Problem? Ich verstehe das nicht.
Bislang ist mir nicht bekannt, dass sich der Vater überhaupt zu den Aktivitäten des Stiefvaters geäußert hätte.