Schnapspraline
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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"
20.10.2023 um 12:17Sindbad82 schrieb (Beitrag gelöscht):Das belegst du jetzt bitte! Die Behauptung/Unterstellung kann man so nicht stehen lassen.Man sieht doch an all den Beispielen ohne Schmerzgriffe das Gewaltanwendung absolut nicht erforderlich ist. Es geht also auch ohne. Wenn Polizisten also Schmerzgriffe anwenden, dann nicht weil sie müssen, sondern weil sie es wollen. Ist übrigens im Thread schon öfter Thema gewesen. Guck einfach da nach deinem Beleg.
So nennt Amnesty International neben der in Bayern möglichen Präventivhaft für Aktivistinnen und Aktivisten und repressiver Gesetzgebung auch den Einsatz von Schmerzgriffen durch die Polizei als Grund für die Einstufung. „In den vergangenen Jahren wurden mehrere Fälle von übermäßiger Polizeigewalt bei Versammlungen gemeldet. So werden beispielsweise sogenannte Schmerzgriffe eingesetzt, um Proteste aufzulösen, insbesondere Straßenblockaden von Klimaaktvist*innen“, heißt es auf deutschsprachigen Website von Amnesty InternationalQuelle: https://www.fr.de/politik/kritik-letzte-generation-polizei-berlin-klima-aktivisten-schmerzgriffe-amnesty-international-92531944.html
Sindbad82 schrieb (Beitrag gelöscht):Das machen die armen braven Klebedeppen doch nicht! Die Polizei ist böse!Mit deiner abfälligen Haltung kann man mit dir eigentlich nicht vernünftig diskutieren.
Optimist schrieb (Beitrag gelöscht):Und die Polizisten kündigen das auch vorher an -> die Klebenden haben also die Wahl, Schmerz ertragen oder kleinbei geben - das finde ich völlig okay (nach dem Motto "wer nicht hören will, muss fühlen").
Experten halten Schmerzgriffe für unverhältnismäßigQuelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/polizei-schmerzgriff-platzverweis-druck-letzte-generation-klimaprotest-klimakleber/
Die Feststellungsklage richtet sich weder gegen den zugrunde liegenden Platzverweis noch gegen dessen Vollstreckung im Wege des unmittelbaren Zwangs an sich. Vielmehr wird es in dem Verfahren vor dem VG Berlin ausschließlich darum gehen, inwieweit Schmerzgriffe eine verhältnismäßige Methode sind, Protestierende von der Fahrbahn zu schaffen.
Zur Verhältnismäßigkeitsprüfung gehören bekanntermaßen vier Voraussetzungen: Die Maßnahme muss ein legitimes Ziel verfolgen, geeignet und erforderlich sein, dieses Ziel zu erreichen, sowie angemessen (verhältnismäßig im engeren Sinn) sein. Vorliegend wird es vor allem um die letzten beiden Punkte gehen. Im Zentrum steht die Frage, ob die Polizei hier keine anderen Optionen als den Schmerzgriff gehabt hätte und diese in rechtswidriger Weise ungenutzt gelassen hat.
Eine solche Alternative könnte sein, die Protestierenden einfach wegzutragen.