Abahatschi schrieb:Ok, LG hat ein Problem mit "oben", die würden nicht genug tun...da frage ich mich warum sie nach "unten" treten und die Bevölkerung drangsalieren.
das werde ich auch nie verstehen können.
Als ob es dann von den verärgerten Autofahrern welche gibt, die sich dann sagen: jetzt müssen wir aber mal bei der Regierung Druck machen...
Abahatschi schrieb:Bei den Strafen müsste die Justiz mehr Gefängnisstrafen aussprechen wenn ihre Strafen von Unternehmen! übernommen werden.
sehe ich genauso.
Do-X schrieb:Tempolimit im normalen Stadtverkehr halte ich persönlich aber für Unsinn. Hier könnte sich der Wissing doch mal für die endgültige Abschaffung unsinniger Ampeln einsetzen ...MMn entstehen die meisten Staus durch unsinnige Ampelphasen.
wie wahr. Wäre auch vom Stromverbrauch her positiv.
@Fichtenmoped aus deinem Link:
4. Es kann bezweifelt werden, dass das Festkleben auf der Fahrbahn als Nötigung gem. § 240 StGB strafbar ist. (Rn. 26 – 39) (redaktioneller Leitsatz)
immerhin werden Autofahrer genötigt, anzuhalten obwohl gar kein triftiger Grund vorliegt. Keine Baustelle, kein Unfall - sondern lediglich eine
unangemeldete Versammlung welche dem Zweck der Störung dienen soll. Na wenn sowas keine Nötigung ist, dann weiß ich auch nicht.
Aber in der Rechtsprechung kann man sich halt auch alles zurecht biegen wie man es braucht.
1. Eine Sitzblockade von Klimaaktivistinnen stellt eine Versammlung dar, die den Schutzbereich des Art. 8 GG eröffnet
und da fragt also der Gesetzgeber nicht danach, wo, wie lange und aus welchem Grund (gerechtfertigt oder nicht?) solch eine Versammlung stattfindet? Zudem auch noch unangemeldet, dass die Leute es nicht umfahren könnten...
Die Intensität der Sitzblockade ist für die unmittelbar betroffenen blockierten Verkehrsteilnehmer nicht unerheblich, da sie an ihrer Weiterfahrt gehindert werden. Allerdings ist diese Auswirkung ihrer Art nach zu vergleichen mit ähnlichen Hindernissen im Straßenverkehr wie etwa die Blockierung von Straßen durch Baustellen, Unfälle, aber auch Veranstaltungen wie etwa Sportereignisse (in München wären hier konkret Radrennen und Stadtläufe zu nennen), Umzüge (Fasching, Trachtenumzüge) und auch angemeldete Demonstrationen zu nennen.
nein, sehe ich nicht als direkt vergleichbar an, weil andere Veranstaltungen nicht zum Zwecke eines Ärgernisses (Störung) stattfinden und angemeldet sind (man kann sich dann darauf einrichten).
Die Wirkung dieser vergleichbaren Hindernisse ist faktisch identisch. Staus und Verkehrsbehinderungen gehören zum typischen Erscheinungsbild von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen.
ja, sind aber normalerweise angemeldet... das hat der Verfasser dieses Textes bei dem angeblichen "identisch" einfach mal ausgeblendet.
In diesem Sinne:
Der Unterschied besteht für die betroffenen Dritten nur in der Möglichkeit, sich im Vorfeld über die anderen Ereignisse zu informieren und die Behinderungen zu umgehen.
das ist halt ein erheblicher Unterschied, aber kann man ja mal vernachlässigen.
Die Dauer der Sitzblockaden ist begrenzt. Die Demonstrierenden setzen regelmäßig die Polizei mit Beginn der Blockade in Kenntnis derselben, weshalb stets von einer zeitnahen Beendigung der Blockade auszugehen ist. Die Dauer erschöpft sich dabei in Zeiträume von unter einer Stunde bis hin zu wenigen Stunden
ach, kann auch mal bis zu wenigen Stunden dauern? Na dann ist ja alles prima.
Im Großraum München ist für Autofahrende im Berufsverkehr und für Teilnehmende am öffentlichen Personennahverkehr bereits im Regelbetrieb mit teilweise ähnlich langen Verzögerungen zu rechnen.
auch dass man paar Stunden im Stau steht? Na da würde ich aber nie nach München ziehen wollen...
Abahatschi schrieb:Hey, cool, weil es Behinderungen eh gibt, kann man welche dazu machen.
genau, wo schon was ist, da hat auch noch Anderes Platz und immer schön cool bleiben, auch wenn es mal wenige Stunden sind
;) Abahatschi schrieb:Heißt das ich kann auch im Parkverbot parken oder am Stachus auf der Mittelspur? Bin ja in einer Stunde wieder da.
Heide_witzka schrieb:Probiere es aus, aber ruf kurz zuvor die Polizei an. :)
:D @Abahatschi du musst aber aufpassen, dass du das mindestens zu Zweit machst, damit es als Versammlung durchgeht.
;)