Bishamon schrieb:wenn ein Abgeordneter sie beruflich mit Tessa, statt mit Markus anspricht, dann ist das nicht legal?
Vermutlich krieg ich jetzt als Antwort: "interessiert mich nicht" :)
Ich weiß immer noch nicht was Du möchtest, entweder mich provozieren oder schlau tun was total daneben geht.
Ich tu mal so als hättest Du es nicht verstanden und schreibe es um:
Abahatschi schrieb:Nur hat das nichts mit dem Mimimi beim Wahlzettel zu tun.
Ich habe nachgeschaut und nichts gefunden: ich halte das Entgegenkommen um den weiblichen Namen in Klammern zu schreiben für sehr nett, aber letztendlich ist es nicht legal, das hätten die nicht machen müssen.
Es ging darum wie sie im Wahlzettel geschrieben wurde, nämlich:
Männlicher Geburtsvorname, Klammer auf ihr selbstgewählter weiblicher Vorname klammer zu, Familienname (alt: Geburtsname)
Das hat ihr nicht gefallen.
Meine Ausführungen waren: ich fand keine gesetzliche Handhabe für dieses Entgegenkommen seitens Wahlkommission und ihr hat es trotzdem nicht gefallen.
Wie Du von dieser Problematik auf die mündliche Ansprache zwischen Abgeordnete kommst verstehe ich nicht.
Vielleicht nimmst Du Dir freundlicherweise die Zeit, klärst deine Gedanken, klärst mich auf wie es zu diesem Themenwechsel kam und warum ich der Richtige für die Beantwortung deiner Frage bin.