SPD
15.08.2024 um 21:46cejar schrieb:Wer behauptet belegt - zeige mir doch mal verfassungsfeindliche Aktionen der SPD auf.Haushaltsentwurf 2023.
Stand heute das Compact Verbot.
cejar schrieb:Wer behauptet belegt - zeige mir doch mal verfassungsfeindliche Aktionen der SPD auf.Haushaltsentwurf 2023.
cejar schrieb:Eine Entscheidung kann mal an der Verfassung vorbei gehen, dafür gibt es ja das Verfassungsgericht. Aber Verfassungsfeindlich ist das noch lange nicht.Es ist ein Verstoß gegen die Verfassung, daher wurde der Haushaltsentwurf vom Gericht gekippt.
cejar schrieb:Und Stand heute hat das Compact-Verbot so gar nichts mit der Verfassung zu tun, und die Zwischenentscheidung des Gerichtes ist auch immer noch kein Urteil.Ja, Stand heute hat das Verbot genau nichts mit der Verfassung zu tun, weil es offenbar nicht von dieser gedeckt war.
Röhrich schrieb:a, Stand heute hat das Verbot genau nichts mit der Verfassung zu tun, weil es offenbar nicht von dieser gedeckt war.Das ist komplett sachlich. Erkläre doch mal bitte den Zusammenhang zwischen Verfassung und dem Verbot eines Vereins aufgrund des Vereinsrechtes.
Das ist der Stand heute und ob es jemals ein Urteil geben wird, wenn dieser Versuch überhaupt keine rechtliche Grundlage hat?
Dann wird es gar keine Verhandlung mehr geben, somit auch kein Urteil.
Deine Anmerkung ist halt weiteres abweichen vom inhaltlichen des Themas, wie schon die zig anderen Versuche oder Beleidigungen.
Sachlich wird von Dir offenbar nicht wirklich etwas kommen.
Röhrich schrieb:Es ist ein Verstoß gegen die Verfassung, daher wurde der Haushaltsentwurf vom Gericht gekippt.Ein Verstoß gegen die Verfassung hat schon so fast jede Regierung hinter sich. Es gibt genug Gesetzesvorhaben die ein Verfassungsgericht gekippt hat. Ein Verstoß gegen die Verfassung hat aber nichts mit Verfassungsfeindlichkeit zu tun.
Als verfassungsfeindlich bezeichnet man Personen oder Organisationen, deren Ziele oder Ideen sich gegen grundlegende Verfassungswerte richten.Quelle: Wikipedia: Verfassungsfeindlichkeit
In seinem Verbotsurteil gegen die SRP[1] hat das Bundesverfassungsgericht 1952 die Mindestprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik definiert. Diese sind: „die Achtung vor den im Grundgesetz (GG) konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“. Eine Partei, die diese Prinzipien ablehnt oder dagegen agitiert, gilt als verfassungswidrig.
cejar schrieb:Das ist komplett sachlich. Erkläre doch mal bitte den Zusammenhang zwischen Verfassung und dem Verbot eines Vereins aufgrund des Vereinsrechtes.Die Compact GmbH ist kein eingetragener Verein, damit dürfte der Versuch eines Verbots aus dem Vereinsrecht irgendwie nicht funktionieren.
cejar schrieb:Für Dich als Hilfe mal ein Zitat aus Wikipedia hinsichtlich der DefinitionUnd Dein Zitat aus Wikipedia bestätigt doch, dass offenbar gegen Verfassungswerte verstoßen wurde, wenn das alles gegen die Grundlagen unserer Gesetze verstoßen hat.
Röhrich schrieb:Die Compact GmbH ist kein eingetragener Verein, damit dürfte der Versuch eines Verbots aus dem Vereinsrecht irgendwie nicht funktionieren.Wenn Du Dinge nicht mitbekommst - alles klar. Aber erzähle doch keinen Unsinn.
Mich würde es interessieren, wie ein gewerbliches Unternehmen unter das Vereinsrecht fallen könnte.
Das BMI stützt das Verbot darauf, dass sich das Magazin mit seinen Publikationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, was nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 1 Vereinsgesetz (VereinsG) ein Vereinsverbot ermöglicht. Das Vereinsgesetz sei auf Compact anwendbar, auch wenn es sich um eine GmbH handele, da sich Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. § 17 VereinsG Nr. 1 sieht die Anwendung des VereinsG auf GmbH für diesen Fall auch ausdrücklich vor.Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/compact-verbot-bmi-begruendung-medium-elsaesser-vereinsverbot-pressefreiheit
Röhrich schrieb:Und Dein Zitat aus Wikipedia bestätigt doch, dass offenbar gegen Verfassungswerte verstoßen wurde, wenn das alles gegen die Grundlagen unserer Gesetze verstoßen hat.Nochmals:
Bislang ist einzig das BMI in diesem Fall vor einem Gericht unterlegen, Compact nicht, derzeit hat das BMI gegen die Verfassung verstoßen. Bei dem derzeitigen Stand sehe ich auch bei einem gerichtlichen Verfahren keine Siegchanche bei Faeser.
Du darfst mich gerne aufklären, wo Elsässer mit seinem Compact Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, danach können wir dann diskutieren, ab wann es Verbot nach unser Verfassung erfolgen zu hat.
Da nützt es mir halt nichts, wenn man mehrfach verurteilte Personen aus MC Clubs mit anschließenden Vereinsverboten als Beispiel nennt.
Denn die Vereinsverbote wurden halt immer nur für einzelne Chapter ausgesprochen, wo eine Mehrzahl der Mitglieder verurteilt wurden und das letztendlich dem Club zuzuschreiben war.
cejar schrieb:die Achtung vor den im Grundgesetz (GG) konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer OppositionGegen welchen dieser Punkte ist die SPD als Organisation aufgestellt?
Röhrich schrieb:Derzeit wurde das Verbot schon vom Verwaltungsgericht aufgehoben, es bedarf nicht einmal das Verfassungsgericht.Und wenn das Wörtchen "vorläufig" nicht wäre hättest du evtl recht. So aber eben nicht.