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6.150 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Europa, SPD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

SPD

15.08.2024 um 21:46
Zitat von cejarcejar schrieb:Wer behauptet belegt - zeige mir doch mal verfassungsfeindliche Aktionen der SPD auf.
Haushaltsentwurf 2023.
Stand heute das Compact Verbot.


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SPD

15.08.2024 um 22:22
@Röhrich

Ok, und erneut zeigst Du auf, das Du nicht verstehst wie ein Staat tickt. Eine Entscheidung kann mal an der Verfassung vorbei gehen, dafür gibt es ja das Verfassungsgericht. Aber Verfassungsfeindlich ist das noch lange nicht.

Und Stand heute hat das Compact-Verbot so gar nichts mit der Verfassung zu tun, und die Zwischenentscheidung des Gerichtes ist auch immer noch kein Urteil.

Also nochmal, bitte belege die VerfassungsFEINDLICHKEIT der SPD.


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SPD

15.08.2024 um 22:27
Zitat von cejarcejar schrieb:Eine Entscheidung kann mal an der Verfassung vorbei gehen, dafür gibt es ja das Verfassungsgericht. Aber Verfassungsfeindlich ist das noch lange nicht.
Es ist ein Verstoß gegen die Verfassung, daher wurde der Haushaltsentwurf vom Gericht gekippt.
Zitat von cejarcejar schrieb:Und Stand heute hat das Compact-Verbot so gar nichts mit der Verfassung zu tun, und die Zwischenentscheidung des Gerichtes ist auch immer noch kein Urteil.
Ja, Stand heute hat das Verbot genau nichts mit der Verfassung zu tun, weil es offenbar nicht von dieser gedeckt war.
Das ist der Stand heute und ob es jemals ein Urteil geben wird, wenn dieser Versuch überhaupt keine rechtliche Grundlage hat?
Dann wird es gar keine Verhandlung mehr geben, somit auch kein Urteil.

Deine Anmerkung ist halt weiteres abweichen vom inhaltlichen des Themas, wie schon die zig anderen Versuche oder Beleidigungen.
Sachlich wird von Dir offenbar nicht wirklich etwas kommen.


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SPD

15.08.2024 um 22:38
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:a, Stand heute hat das Verbot genau nichts mit der Verfassung zu tun, weil es offenbar nicht von dieser gedeckt war.
Das ist der Stand heute und ob es jemals ein Urteil geben wird, wenn dieser Versuch überhaupt keine rechtliche Grundlage hat?
Dann wird es gar keine Verhandlung mehr geben, somit auch kein Urteil.

Deine Anmerkung ist halt weiteres abweichen vom inhaltlichen des Themas, wie schon die zig anderen Versuche oder Beleidigungen.
Sachlich wird von Dir offenbar nicht wirklich etwas kommen.
Das ist komplett sachlich. Erkläre doch mal bitte den Zusammenhang zwischen Verfassung und dem Verbot eines Vereins aufgrund des Vereinsrechtes.
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Es ist ein Verstoß gegen die Verfassung, daher wurde der Haushaltsentwurf vom Gericht gekippt.
Ein Verstoß gegen die Verfassung hat schon so fast jede Regierung hinter sich. Es gibt genug Gesetzesvorhaben die ein Verfassungsgericht gekippt hat. Ein Verstoß gegen die Verfassung hat aber nichts mit Verfassungsfeindlichkeit zu tun.

Ich bitte Dich jetzt zum dritten Mal Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der SPD zu belegen

Für Dich als Hilfe mal ein Zitat aus Wikipedia hinsichtlich der Definition:
Als verfassungsfeindlich bezeichnet man Personen oder Organisationen, deren Ziele oder Ideen sich gegen grundlegende Verfassungswerte richten.
In seinem Verbotsurteil gegen die SRP[1] hat das Bundesverfassungsgericht 1952 die Mindestprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik definiert. Diese sind: „die Achtung vor den im Grundgesetz (GG) konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition“. Eine Partei, die diese Prinzipien ablehnt oder dagegen agitiert, gilt als verfassungswidrig.
Quelle: Wikipedia: Verfassungsfeindlichkeit


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SPD

15.08.2024 um 22:49
Zitat von cejarcejar schrieb:Das ist komplett sachlich. Erkläre doch mal bitte den Zusammenhang zwischen Verfassung und dem Verbot eines Vereins aufgrund des Vereinsrechtes.
Die Compact GmbH ist kein eingetragener Verein, damit dürfte der Versuch eines Verbots aus dem Vereinsrecht irgendwie nicht funktionieren.
Mich würde es interessieren, wie ein gewerbliches Unternehmen unter das Vereinsrecht fallen könnte.

Solche Verdrehungen der Rechtslage kennt man eher aus Russland aber offenbar scheint das auch für die SPD Ministerin ein interessantes Prinzip zu sein.
Damit verstößt sie offenbar gegen unser Grundgesetz.
Zitat von cejarcejar schrieb:Für Dich als Hilfe mal ein Zitat aus Wikipedia hinsichtlich der Definition
Und Dein Zitat aus Wikipedia bestätigt doch, dass offenbar gegen Verfassungswerte verstoßen wurde, wenn das alles gegen die Grundlagen unserer Gesetze verstoßen hat.
Bislang ist einzig das BMI in diesem Fall vor einem Gericht unterlegen, Compact nicht, derzeit hat das BMI gegen die Verfassung verstoßen. Bei dem derzeitigen Stand sehe ich auch bei einem gerichtlichen Verfahren keine Siegchanche bei Faeser.
Du darfst mich gerne aufklären, wo Elsässer mit seinem Compact Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, danach können wir dann diskutieren, ab wann es Verbot nach unser Verfassung erfolgen zu hat.
Da nützt es mir halt nichts, wenn man mehrfach verurteilte Personen aus MC Clubs mit anschließenden Vereinsverboten als Beispiel nennt.
Denn die Vereinsverbote wurden halt immer nur für einzelne Chapter ausgesprochen, wo eine Mehrzahl der Mitglieder verurteilt wurden und das letztendlich dem Club zuzuschreiben war.


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SPD

15.08.2024 um 22:56
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Die Compact GmbH ist kein eingetragener Verein, damit dürfte der Versuch eines Verbots aus dem Vereinsrecht irgendwie nicht funktionieren.
Mich würde es interessieren, wie ein gewerbliches Unternehmen unter das Vereinsrecht fallen könnte.
Wenn Du Dinge nicht mitbekommst - alles klar. Aber erzähle doch keinen Unsinn.
Das BMI stützt das Verbot darauf, dass sich das Magazin mit seinen Publikationen gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, was nach Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz (GG) i.V.m. § 3 Abs. 1 S. 1 Vereinsgesetz (VereinsG) ein Vereinsverbot ermöglicht. Das Vereinsgesetz sei auf Compact anwendbar, auch wenn es sich um eine GmbH handele, da sich Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. § 17 VereinsG Nr. 1 sieht die Anwendung des VereinsG auf GmbH für diesen Fall auch ausdrücklich vor.
Quelle: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/compact-verbot-bmi-begruendung-medium-elsaesser-vereinsverbot-pressefreiheit


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SPD

15.08.2024 um 23:01
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Und Dein Zitat aus Wikipedia bestätigt doch, dass offenbar gegen Verfassungswerte verstoßen wurde, wenn das alles gegen die Grundlagen unserer Gesetze verstoßen hat.
Bislang ist einzig das BMI in diesem Fall vor einem Gericht unterlegen, Compact nicht, derzeit hat das BMI gegen die Verfassung verstoßen. Bei dem derzeitigen Stand sehe ich auch bei einem gerichtlichen Verfahren keine Siegchanche bei Faeser.
Du darfst mich gerne aufklären, wo Elsässer mit seinem Compact Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, danach können wir dann diskutieren, ab wann es Verbot nach unser Verfassung erfolgen zu hat.
Da nützt es mir halt nichts, wenn man mehrfach verurteilte Personen aus MC Clubs mit anschließenden Vereinsverboten als Beispiel nennt.
Denn die Vereinsverbote wurden halt immer nur für einzelne Chapter ausgesprochen, wo eine Mehrzahl der Mitglieder verurteilt wurden und das letztendlich dem Club zuzuschreiben war.
Nochmals:
Zitat von cejarcejar schrieb:die Achtung vor den im Grundgesetz (GG) konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition
Gegen welchen dieser Punkte ist die SPD als Organisation aufgestellt?

Das eine Regierung mal etwas entscheidet was vor dem Verfassungsgericht nicht durchkommt, ist nicht so ganz selten. Hier mal so eine kleine 30 seitige PDF mit Gesetzen die das Verfassungsgericht gekippt hat. Das hat aber nichts mit Verfassungsfeindlichkeit zu tun.

https://www.bundestag.de/resource/blob/274408/d4a4d2fd95c0384b1a491a62cbd17488/Kapitel_10_06_F__r_nichtig_oder_verfassungswidrig_erkl__rte_Bundesgesetze-pdf-data.pdf

Also, ein viertes mal: Wo ist die SPD verfassungsfeindlich. Ich habe Dir die Definition geliefert, ich habe Dir Beispiele geliefert. Nun wird es mal Zeit das DU was lieferst.


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SPD

17.08.2024 um 13:10
Wie so oft, wenn es um "Rechtsempfinden" geht sollte man sich vielleicht mal die Definitionen der Worte anschauen, mit denen man umsich wirft!

"Nur" weil etwas gegen die Verfassung verstösst ist es nicht automatisch "Verfassungsfeindlich". Der bemängelte Haushalt war zwar nicht verfassungskonform, er hatte aber nicht das Ziel die Verfassung abzuschaffen (um es mal grob auszudrücken).

Und daß das VG das Verbot vorläufig aufgehoben hat ist eben kein Urteil und vorallem kein "das Verbot war rechtswidrig"! Aber diese Denkweise kenne ich aus diversen Kreisen. Da gilt eine Einstellung eines Verfahrens als Freispruch, obwohl er das eben nicht war! Gesetze sind schon für Juristen durchaus manchmal nicht einfach, Haintz und Co. beweisen das immer wieder.
Zitat von RöhrichRöhrich schrieb:Derzeit wurde das Verbot schon vom Verwaltungsgericht aufgehoben, es bedarf nicht einmal das Verfassungsgericht.
Und wenn das Wörtchen "vorläufig" nicht wäre hättest du evtl recht. So aber eben nicht.


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