Abahatschi schrieb:Man ruft einen Lohn aus und der MA macht das, fertig. Es sei denn man könnte bei denen mit „Ursachen“ weniger zahlen.
Vielleicht ist das nicht bekannt, aber Lohn ist keine Anwesenheitsprämie.
Ist im Prinzip richtig. Der Arbeitsvertrag ist, wie der Name schon sagt, eben ein Vertrag, also ein Austauschverhältnis, in diesem Fall Geld gegen Arbeitsleistung bzw. umgekehrt.
Wie das bei Verträgen immer so ist, stellt sich die Frage, was sein soll, wenn das Austauschverhältnis gestört ist. Wenn also ein Vertragspartner seine Leistung nicht (mehr) erbringt, stellt sich dir Frage was kann der andere Vertragspartner dann tun bzw. welche Möglichkeiten hat er? Im Arbeitsverhältnis ist das durch Gesetze und Rechtsprechung ziemlich ausgefeilt.
ZB behält der Arbeitnehmer, obwohl er da tatsächliche nicht arbeitet, also seine arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbringt, in bestimmten Fällen trotzdem den Anspruch auf Arbeitsentgelt. Klassiker sind Urlaubesentgelt oder 6 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Ein weiterer Fall: Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bleibt auch erhalten bei vorübergehender Arbeitsverhinderung im Sinne von § 616 BGB.
Wegen des privatrechtlichen vertraglichen Austauschverhältnisses ist der Arbeitgeber aber nicht das Sozialamt. Arbeitet der Arbeitnehmer nicht und existiert für ihn auch kein Rechtsgrund, nicht arbeiten zu müssen, gibt es halt auch kein Geld vom Arbeitgeber, fertig.
Der Arbeitgeber hat andererseits auch keine Möglichkeit, einseitig den Lohn zu kürzen, wenn er meint, dass der Arbeitnehmer Schlechtleistung erbringt. Er hat dann nur die Möglichkeit, abzumahnen und, wenn das vergeblich ist, das Recht, zu kündigen. Das ist hier also anders als etwa im Mietverhältnis, wo der Mieter die Miete kürzen kann, wenn die Heizung nicht funktioniert oder es durchs Dach regnet.
Andererseits hat der Arbeitnehmer natürlich, wenn der Lohn icht pünktlich oder nicht vollständig kommt, die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu verklagen.
Alles in allem: Lohn ist tatsächlich keine bloße Anwesenheitsprämie, etwas mehr wird vom Arbeitnehmer tatsächlich via Arbeitsvertrag schon verlangt. Andererseits ist das deutsche Arbeitsrecht so ausgefeilt, dass man in Deutschland kaum von Verknechtung bzw. Versklavung von Arbeitskräften reden kann.