neugierchen schrieb:Welche Aussage, das wenn die Firma Judensau eingetragen wäre das sie immer noch existieren würde? Lies dich durchs HGB.
Mir war klar, dass da nicht kommen wird, außer irgendwelche Merkblättchen, die keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben und "Such doch selbst!"
Was mir der Link jetzt sagen soll, weiß ich auch nicht.
Im Endeffekt ist es aber auch Hupe, weil ich nicht glaube, dass hier irgendwer den Standpunkt vertreten hat, dass die Mohren-Apotheke irgendwie illegal wäre.
Es ging ja um diese dämliche Aussage:
Fierna schrieb:Die Frage ist: Wen können Eigennamen diskriminieren? Vorwiegend doch wohl die- oder denjenigen, die oder der diesen Namen trägt, nicht wahr? Denn sie und niemand sonst werden von diesen Namen bezeichnet. Also sind einzig die Träger dieser Namen dazu berufen, zu entscheiden, ob sie sich von ihrem Namen diskriminiert fühlen oder nicht.
und wer sich dann diskriminiert fühlen darf:
Fierna schrieb:Und wenn ich mein Unternehmen also "Judensau" nenne und ein entsprechendes Bild an die Tür klatsche, dann darf sich davon nur ein "Herr oder Frau Jude" oder sogar nur ein "Herr oder Frau Judensau" diskriminiert fühlen?
Ist das so richtig?
Wird ja eher weniger gesetzlich festgehalten sein, wann sich wer diskriminiert fühlen darf....deshalb ist das mit "Ja, rechtlich geht das" natürlich auch nicht beantwortet (was man zusätzlich offenbar auch nicht belegen kann).